Brandschutzkonzept erstellen – Inhalte, Pflicht und Ablauf nach Landesbauordnung
Ein Brandschutzkonzept ist ein ganzheitliches Dokument, das alle baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Massnahmen zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt vor den Gefahren eines Brandes beschreibt. Es bildet die zentrale Grundlage fuer den Brandschutznachweis im Baugenehmigungsverfahren und ist bei Sonderbauten, Gewerbe- und Industriebauten sowie bei Abweichungen von den Standardanforderungen der Landesbauordnung (BauO NRW) in der Regel zwingend erforderlich.
Das Brandschutzkonzept muss von einem qualifizierten Brandschutz Sachverstaendigen erstellt werden. In Nordrhein-Westfalen sind dies staatlich anerkannte Sachverstaendige fuer die Pruefung des Brandschutzes oder Personen mit nachgewiesener Sachkunde im vorbeugenden Brandschutz. Die Erstellung erfordert fundierte Kenntnisse des Bauordnungsrechts, der technischen Baubestimmungen und der anerkannten Regeln der Technik.
Der bauliche Brandschutz bildet das Fundament des Konzepts. Er umfasst die Einteilung des Gebaeudes in Brandabschnitte und Brandbekämpfungsabschnitte, die Festlegung der Feuerwiderstandsdauer tragender und raumabschliessender Bauteile, die Planung von Flucht- und Rettungswegen mit ausreichender Breite und maximalen Entfernungen, die Anforderungen an Fassaden und Dachkonstruktionen hinsichtlich Brandweiterleitung sowie die Ausfuehrung von Durchfuehrungen und Abschottungen bei Leitungs- und Lueftungsanlagen.
Der anlagentechnische Brandschutz beschreibt die technischen Einrichtungen zur Branderkennung und -bekaempfung: Brandmeldeanlagen (BMA) mit automatischen und manuellen Meldern, Alarmierungseinrichtungen (Sirenen, Sprachalarmierung), Loeschanlagen (Sprinkler, Gasloesch-, Schaumloeschanlagen), Rauch- und Waermeabzugsanlagen (RWA) zur Entrauchung im Brandfall, Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung sowie Feuerwehraufzuege und Wandhydranten. Art und Umfang der Anlagen richten sich nach der Nutzung, Groesse und Gefaehrdung des Gebaeudes.
Der organisatorische Brandschutz regelt die betrieblichen Massnahmen: Erstellung der Brandschutzordnung nach DIN 14096 (Teile A, B und C), Bestellung eines Brandschutzbeauftragten, Ausbildung von Brandschutzhelfern, Erstellung von Flucht- und Rettungsplaenen nach DIN ISO 23601, Planung und Durchfuehrung von Raeumungsuebungen sowie Regelungen zur Instandhaltung und Pruefung der Brandschutzeinrichtungen.
Das Brandschutzkonzept wird im Baugenehmigungsverfahren von der Bauaufsichtsbehoerde oder einem Pruefsachverstaendigen fuer Brandschutz geprueft. Bei Bestandsgebaeuden ist ein Brandschutzkonzept erforderlich, wenn wesentliche Nutzungsaenderungen, Umbauten oder Erweiterungen geplant sind oder wenn die Bauaufsicht im Rahmen einer Begehung Maengel feststellt. Auch Feuerversicherer verlangen zunehmend ein aktuelles Brandschutzkonzept als Voraussetzung fuer den Versicherungsschutz.
Als Brandschutz Sachverstaendiger in Koeln und NRW erstellen wir Brandschutzkonzepte fuer Neubauten und Bestandsgebaeude: von der Analyse der bauordnungsrechtlichen Anforderungen ueber die Planung aller Brandschutzmassnahmen bis zur Begleitung im Genehmigungsverfahren. Kombiniert mit unserer Taetigkeit als Brandschutzbeauftragter und Fachkraft fuer Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen alle Leistungen aus einer Hand. Kontaktieren Sie uns fuer eine kostenlose Erstberatung.