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Brandschutz
Beratung und Unterstützung im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung zum Brandschutz gemäß DGUV Vorschrift 2 und DGUV I 205-003

  • Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung 

  • Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen

  • Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen

  • Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren

  • Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Ausbildung von Brandschutzhelfern

  • Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers

  • Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

  • Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel

  • Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

  • Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen

  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen

  • Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz

  • Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)​​​​​

  • Beratung und Unterstützung im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz

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