Brandschutz
Beratung und Unterstützung im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
Grundbetreuung sowie betriebsspezifische Betreuung zum Brandschutz gemäß DGUV Vorschrift 2 und DGUV I 205-003
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Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung
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Überprüfung und Fortschreibung von Feuerwehrplänen sowie Flucht- und Rettungsplänen
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Beurteilung von Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen
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Ermittlung von Brand-und Explosionsgefahren
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Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anordnungen
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Erstellung von Betriebsanweisungen
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Ausbildung von Brandschutzhelfern
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Umsetzung behördlicher Anordnungen und bei Anforderungen des Feuerversicherers
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Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
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Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und bei der Auswahl der Löschmittel
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Umsetzung des Brandschutzkonzeptes
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Planen, Organisieren und Durchführen von Evakuierungsübungen
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Teilnehmen an behördlichen Brandschauen und Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
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Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
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Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
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Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z.B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)
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Beratung und Unterstützung im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz