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Brandschutzordnung nach DIN 14096 – Teile A, B und C einfach erklärt

Die Brandschutzordnung ist ein betriebliches Dokument, das alle Maßnahmen und Regeln zur Brandverhütung und zum Verhalten im Brandfall festlegt. Sie wird nach DIN 14096 erstellt und ist in drei Teile gegliedert: Teil A, Teil B und Teil C. Die Brandschutzordnung ist für alle Betriebe empfohlen und in vielen Fällen – etwa bei Sonderbauten, durch Baugenehmigungsauflagen oder Anforderungen der Feuerversicherung – ausdrücklich vorgeschrieben.

Teil A der Brandschutzordnung richtet sich an alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten – also auch Besucher, Lieferanten und Fremdpersonal. Er wird in der Regel als Aushang gestaltet (DIN A4, gut sichtbar angebracht) und enthält die wichtigsten Kurzinformationen: Verhalten im Brandfall, Notrufnummer, Sammelplatz und Fluchtweg-Hinweise. Teil A muss leicht verständlich und mehrsprachig sein, wenn im Betrieb verschiedene Sprachen gesprochen werden.

Teil B richtet sich an alle Beschäftigten des Unternehmens (ohne besondere Brandschutzaufgaben). Er wird schriftlich verteilt oder elektronisch zugänglich gemacht und enthält detaillierte Regeln zur Brandverhütung (z. B. Rauchverbote, Umgang mit Zündquellen, Lagerung brennbarer Stoffe), zum Verhalten im Brandfall (Alarmierung, Evakuierung, Sammelplatz), zur Nutzung von Flucht- und Rettungswegen sowie zur Handhabung von Feuerlöschern und Wandhydranten. Teil B ist die Grundlage für die Brandschutzunterweisung der Mitarbeiter.

Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – typischerweise den Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfer, Haustechnik und Führungskräfte. Er enthält weitergehende Informationen zu organisatorischen Maßnahmen (z. B. Koordination mit der Feuerwehr, Alarmplan, Schlüsselorganisation), technischen Brandschutzeinrichtungen (Brandmeldeanlage, Sprinkleranlage, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen), zur Planung und Durchführung von Räumungsübungen sowie zu Prüffristen und Wartung der Brandschutzeinrichtungen.

Die Brandschutzordnung muss regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere bei baulichen Änderungen, Nutzungsänderungen, Personalwechsel oder Änderungen der Brandschutzeinrichtungen. DIN 14096 empfiehlt eine Überprüfung mindestens alle zwei Jahre. Die Verantwortung für die Erstellung und Aktualisierung liegt beim Arbeitgeber; in der Praxis wird diese Aufgabe häufig an den Brandschutzbeauftragten delegiert.

Als externer Brandschutzbeauftragter in Köln und NRW erstellen und aktualisieren wir Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096 – alle drei Teile, praxisnah und auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Wir übernehmen auch die Unterweisung Ihrer Beschäftigten auf Basis der Brandschutzordnung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.