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Flucht- und Rettungsplan erstellen – Pflicht, Vorschriften und DIN ISO 23601

Der Flucht- und Rettungsplan ist die grafische Orientierung im Brandfall – maßstabsnah, farbig, je Etage oder Gebäudeteil. Er zeigt Fluchtwege, Notausgänge, Sammelstellen-Symbol, Feuerlöscher, Handfeuermelder und Erste-Hilfe-Punkte. Rechtsgrundlagen: ArbStättV mit ASR A2.3 (Fluchtwege, Notausgänge, Fluchtwegpläne, Notbeleuchtung) und ASR A1.3 (Kennzeichnung). ASR-Überblick: ASR einfach erklärt. Gestaltung nach DIN ISO 23601; Symbole nach DIN EN ISO 7010 – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Abgrenzung der Pläne – häufige Verwechslung: Der Flucht- und Rettungsplan (Etagenplan für alle) ist nicht der Alarmplan (Rollen und Meldekette, DGUV 205-033, oft BSO Teil C), nicht der Feuerwehrplan aus dem Brandschutzkonzept (Zufahrt, Hydranten, Brandabschnitte für Einsatzkräfte) und nicht die Brandschutzordnung (Verhalten und Pflichten). Inhaltlich müssen Sammelstelle, interne Alarmnummer und Verhaltensregeln auf Plan, BSO Teil A und Alarmplan identisch sein.

Wann Pflicht? ASR A2.3 verlangt Fluchtwegpläne, wenn Lage, Ausdehnung oder Nutzung eine Orientierungshilfe erfordern – typisch bei mehreren Etagen, verwinkelten Fluren, vielen ortsfremden Personen (Besucher, Kunden, Patienten), Versammlungsnutzung oder wenn Genehmigung/BSO es vorschreibt. In gewerblich genutzten Gebäuden ist ein Plan faktisch immer sinnvoll; fehlende Pläne sind ein Standard-Mangel bei Begehungen und Versicherer-Audits.

Pflichtinhalt nach DIN ISO 23601: Format mindestens DIN A3, farbig, gut lesbar (laminiert oder hinter Glas). Grün: Fluchtwege mit Richtungspfeilen, Notausgänge, Verbindung zur Sammelstelle. Rot: Handfeuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder/Handfeuermelder. Erste Hilfe in den genormten Farben. Kennzeichnung „Sie sind hier“ am Aushangort. Kurzregeln Brandfall (Alarm, 112, kein Aufzug) und Legende. Sicherheitszeichen nur aus ISO 7010 – keine veralteten oder eigenen Symbole.

Lagerichtige Darstellung: Der Plan wird am Aushang so ausgerichtet, dass oben der tatsächliche Blick nach vorne ist. Falsche Drehung ist ein klassischer Orientierungsfehler im Stress. Aushangorte: Haupteingang, Treppenhaus pro Etage, Rezeption, große Büroflächen, nach jeder Trennwand mit geändertem Weg. Nicht im Archiv – sichtbar im Flur.

Baulich vs. betrieblich: Der Plan muss die genehmigten Rettungswege aus BauO/BSK abbilden, aber auch den Betriebs-IST-Zustand: temporäre Einbauten, Verschläge, zweite Rettungswege. Nach Umbau ohne Planaktualisierung entstehen gefährliche Diskrepanzen – Probealarme scheitern, weil Beschäftigte einer Plan-Fiktion folgen. Bauliche Tiefe: Bauordnung NRW und Brandschutz – Gebäudeplanung, Nutzung und Betrieb und Flucht- und Rettungswege BauO NRW.

Umsetzung in der Praxis

Brandlasten im Fluchtweg: ASR A2.3 verlangt freie, benutzbare Rettungswege – keine Paletten, Regale, Aktenstapel, Pflanzenkübel oder brennbare Dekoration in Fluren und Treppenräumen. Der Plan ist nur wirksam, wenn der Weg im Alltag frei bleibt; Begehungen dokumentieren Verstöße mit Foto und Frist. Türen in Fluchtrichtung müssen sich öffnen lassen, Brandschutztüren nicht gekeilt sein.

Notbeleuchtung und Kennzeichnung: Fluchtwegleuchten und Rettungszeichen müssen bei Stromausfall funktionieren – ASR A2.3 fordert Erprobung und Wartung (monatlich Kurztest, jährlich Volltest, siehe Prüffristen im Ratgeber). Plan und Beschilderung müssen zur gleichen Wegeführung führen.

Erstellungsprozess: (1) Aktueller Grundriss und Nutzung, (2) Abgleich mit BSK/Feuerwehrplan, (3) Bestandsaufnahme Löscher/Melder/EH-Kästen, (4) Festlegung Sammelstelle mit Alarmplan, (5) Zeichnung DIN ISO 23601, (6) Freigabe BSB, (7) Aushang mit Foto-Nachweis, (8) Einweisung in Unterweisung/BSO. Bei Mischmieter-Gebäuden: klare Verantwortung, wer welchen Plan pflegt.

Fortschreibung: mindestens alle zwei Jahre prüfen; sofort bei Umbau, geänderter Sammelstelle, neuen Löschern, geänderter BMA-Zonierung oder nach Übung mit Planabweichung. Version mit Datum auf dem Plan. Mehrsprachige Betriebe: Kerninformationen auf Plan oder daneben in den üblichen Sprachen.

Räumungsübungen: Pläne werden erst durch Übung validiert. Jährliche Übung in größeren Objekten; Ergebnisse (blockierter Weg, unleserliche Leuchte, falsche Sammelstelle) in Maßnahmenliste und Planrevision. Mobilitätseingeschränkte Personen: Personal-Notfallpläne mit SchwerbehindertenvertretungSGB IX. Alarm- und Evakuierungskonzept: Ratgeber Alarm und Evakuierung.

Typische Mängel und Vorbereitung

Vor Prüfungen sollten Fluchtpläne zum IST-Zustand passen, Rettungswege frei sind und Beschäftigte die Sammelstelle kennen. Nach Umbauten oder Nutzungsänderungen müssen Pläne aktualisiert und in der Unterweisung berücksichtigt werden.

Health and Safety+ erstellt Flucht- und Rettungspläne in Köln und NRW – Bestandsaufnahme, DIN ISO 23601, Abstimmung mit Brandschutzbeauftragtem und BSO. Leistungen Brandschutz, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann braucht man Flucht- und Rettungspläne?
Wenn aus Gefährdungsbeurteilung und Objektgröße/Komplexität erforderlich – ASR A2.3 und BSO DIN 14096 konkretisieren.
Was muss ein Fluchtplan zeigen?
Standort, Fluchtwege, Notausgänge, Feuerlöscher, Sammelstelle, Brandmelder – verständlich, gut sichtbar, barrierefrei wo nötig.
Typische Mängel?
Plan veraltet nach Umbau, Rettungsweg blockiert, falsche Orientierung, fehlende Beleuchtung der Notausgänge, keine Übung.