Flucht- und Rettungsplan erstellen – Pflicht, Vorschriften und DIN ISO 23601
Ein Flucht- und Rettungsplan ist eine maßstabsgetreue zeichnerische Darstellung eines Gebäudes oder Gebäudeteils, die Fluchtwege, Notausgänge, Sammelplätze sowie die Standorte von Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen zeigt. Er dient der Orientierung im Notfall und ist ein zentrales Element des betrieblichen Brandschutzes. Die Pflicht zur Erstellung ergibt sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge) sowie aus der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung).
Flucht- und Rettungspläne sind Pflicht, wenn die Lage, Ausdehnung oder Art der Nutzung des Gebäudes dies erfordern – insbesondere bei unübersichtlicher Fluchtwegsituation (z. B. verwinkelte Gebäude, mehrere Stockwerke), bei erhöhter Gefährdung durch Menschenansammlungen (Versammlungsstätten, Hotels, Krankenhäuser), bei Arbeitsplätzen mit ortsfremden Personen (Besucher, Patienten, Hotelgäste), bei Anforderungen aus der Baugenehmigung oder der Brandschutzordnung sowie wenn die zuständige Behörde oder der Feuerversicherer dies verlangt. In der Praxis ist ein Flucht- und Rettungsplan in fast allen gewerblich genutzten Gebäuden sinnvoll.
Die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen richtet sich nach DIN ISO 23601. Diese Norm legt fest: Der Plan muss farbig und mindestens im Format DIN A3 erstellt werden. Fluchtwege werden grün dargestellt, Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Wandhydranten, Brandmelder) rot und Erste-Hilfe-Einrichtungen ebenfalls in den genormten Farben. Der aktuelle Standort des Betrachters wird mit dem Hinweis 'Sie sind hier' markiert. Sicherheitszeichen müssen der ASR A1.3 bzw. DIN EN ISO 7010 entsprechen. Der Plan enthält Verhaltensregeln für den Brand- und Notfall sowie eine Legende der verwendeten Symbole.
Der Flucht- und Rettungsplan muss an gut sichtbaren Stellen im Gebäude ausgehängt werden – typischerweise an Eingängen, in Fluren, an Treppenaufgängen, in Aufzugsbereichen und überall dort, wo sich Personen orientieren müssen. Die Ausrichtung des Plans muss standortbezogen sein: Der Plan wird so gedreht, dass er der tatsächlichen Blickrichtung des Betrachters entspricht (lagerichtige Darstellung).
Die Erstellung eines Flucht- und Rettungsplans erfordert aktuelle Grundrisse des Gebäudes, Kenntnis der bauordnungsrechtlich genehmigten Fluchtwege und Notausgänge, eine Bestandsaufnahme der Brandschutz- und Erste-Hilfe-Einrichtungen sowie die Abstimmung mit der Brandschutzordnung und dem Brandschutzkonzept. Bei Änderungen am Gebäude, an der Nutzung oder an den Fluchtwegsituationen muss der Plan aktualisiert werden. Die ASR A2.3 empfiehlt eine regelmäßige Überprüfung mindestens alle zwei Jahre.
Zusätzlich zum Flucht- und Rettungsplan müssen Arbeitgeber regelmäßige Räumungsübungen durchführen, damit alle Beschäftigten die Fluchtwege und das Verhalten im Notfall kennen. Die Übungen sollten mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden. Die Ergebnisse fließen in die Aktualisierung der Flucht- und Rettungspläne und der Brandschutzordnung ein.
Wir erstellen Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 für Unternehmen, Betreiber und Hausverwaltungen in Köln und NRW – von der Bestandsaufnahme über die normkonforme Planerstellung bis zur fachgerechten Anbringung. Als Brandschutzbeauftragter und Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgen wir dafür, dass Ihre Fluchtwegsituation den Anforderungen der ArbStättV, ASR A2.3 und Ihrer Baugenehmigung entspricht. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.