Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zu Arbeitsschutz, Brandschutz und SiGeKo – kurz und praxisnah beantwortet.

Übersicht der Fragen und Antworten

Arbeitsschutz

Brauche ich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Wenn Sie Beschäftigte haben, schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 2 die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit vor – mit Grund- und ggf. betriebsspezifischer Betreuung nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl. Sie berät zu Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen und ASA. Viele KMU in Köln und NRW beauftragen extern – Details: Bestellung und Ratgeber Arbeitsschutz.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung und wer erstellt sie?

Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG ist die zentrale Pflicht des Arbeitgebers: Gefährdungen ermitteln und bewerten, Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip festlegen und auf Wirksamkeit prüfen. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich; die Fachkraft für Arbeitssicherheit darf fachkundig erstellen und fortschreiben (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV). Vertiefung: Ratgeber Gefährdungsbeurteilung · Ablauf in der Praxis.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Es gibt kein fixes Jahresintervall – entscheidend ist Aktualität. Pflicht zur Überprüfung bei Änderungen von Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Stoffen oder Organisation, bei neuen Erkenntnissen sowie nach Unfällen und Beinahe-Unfällen. Wir unterstützen Erststellung und Review – Ratgeber · Kontakt.

Wie oft muss eine Unterweisung im Arbeitsschutz erfolgen?

Nach § 12 ArbSchG: vor Tätigkeitsbeginn, bei wesentlichen Änderungen und in der Regel mindestens jährlich – verständlich, während der Arbeitszeit, dokumentiert. Inhalte aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten, nicht generische Folien. Fristen und Nachweise · Schulungen.

Externe oder interne Fachkraft für Arbeitssicherheit – was ist sinnvoll?

Beides ist zulässig. Intern kennt man den Betrieb sehr gut; extern bringt Erfahrung aus vielen Branchen, Skalierung und entlastet von Fortbildungspflicht. Viele KMU wählen externe Betreuung – externe Fachkraft Köln · Leistung Arbeitsschutz.

Wann brauche ich einen Arbeitsschutzausschuss (ASA)?

Nach ASiG § 11 ist in größeren Betrieben ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten (Schwellen und Teilzeitregelung in der DGUV Vorschrift 2). Er berät zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung und tagt mindestens vierteljährlich. Akteure im Arbeitsschutz · ASA in der Praxis.

Brandschutz

Wann brauche ich einen Brandschutzbeauftragten?

Die Notwendigkeit folgt aus Gefährdungsbeurteilung (Brandgefahr), Nutzung, Behörden- oder Versicherervorgaben und oft aus der Bauordnung bei Genehmigung oder Nutzungsänderung. In Betrieben mit erhöhtem Brandrisiko ist eine schriftliche Bestellung mit Qualifikation (z. B. DGUV 205-003) üblich. Brandschutzbeauftragter · betrieblicher Brandschutz.

Wie viele Brandschutzhelfer brauche ich?

Nach ASR A2.2 in der Regel etwa 5 % der Beschäftigten, betrieblich in der Gefährdungsbeurteilung festlegen; in kleinen Betrieben mindestens eine Person. Ausbildung nach DGUV 205-023 (meist etwa 3–4 Unterrichtseinheiten inkl. Löschübung). Brandschutzhelfer · Rechner zur Orientierung.

SiGeKo

Wann wird ein SiGeKo benötigt?

Nach Baustellenverordnung (BaustellV), wenn auf einer Baustelle mehrere Arbeitgeber oder Selbstständige tätig werden oder besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II) anfallen. Der Bauherr bestellt einen Koordinator für Planung (SiGe-Plan, Vorankündigung) und Ausführung (Begehungen, Einweisungen, Übergaben). Wann SiGeKo-Pflicht? · Ratgeber SiGeKo.

Was kostet ein SiGeKo – gibt es eine Honorar-Orientierung?

Das Honorar hängt von Gewerkezahl, Bauphase, Begehungsrhythmus und Leistungsumfang ab (Plan, Ausführung, Dokumentation) – keine sinnvolle Pauschale für alle Projekte. Orientierung: Honorar-Blog · Honorar-Rechner auf der Wissen-Seite.

Elektrosicherheit

Wie oft müssen elektrische Betriebsmittel geprüft werden?

Nach DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV – Intervalle aus Gerätetyp, Umgebung und Gefährdungsbeurteilung: Büro oft 24 Monate, Werkstatt/Baustelle 6–12 Monate, ortsfest länger. Überschrittene Frist: Gerät stilllegen. Ratgeber Elektrosicherheit · DGUV V3 Blog.

Zusammenarbeit & Kosten

Bieten Sie Schulungen und Unterweisungen an?

Ja – Arbeitsschutz, Brandschutz (inkl. Brandschutzhelfer), Gefahrstoffe und Elektrosicherheit, online oder vor Ort in Köln und NRW. Inhalte aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, dokumentiert. Leistung Schulungen · Unterweisung Fristen.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Schwerpunkt Köln und NRW – Begehungen, Unterweisungen, ASA und Baustellen vor Ort. Beratung, Konzepte und Dokumentation auch überregional nach Absprache. Kontakt.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

In der Erstberatung klären wir Bedarf und Prioritäten – Arbeitsschutz, Brandschutz, SiGeKo oder Elektrosicherheit. Danach Angebot mit Leistungsumfang, festem Ansprechpartner und klarer Dokumentation. Einmalige Projekte oder laufende Betreuung – modular. Leistungen · Erstberatung.

Was kostet die Betreuung – und ist die Erstberatung unverbindlich?

Kosten hängen von Betreuungsumfang (DGUV V2), Beschäftigtenzahl, Branche, Begehungsfrequenz und Zusatzleistungen ab. Die Erstberatung ist unverbindlich – Sie erhalten eine transparente Einschätzung ohne Verpflichtung. SiGeKo: Honorar-Rechner.

Welche Qualifikationen hat Ihr Team?

Unter anderem: Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG), Brandschutzbeauftragte (DGUV 205-003), SiGeKo (RAB 30), Arbeitsschutzmanagement (ISO 45001) sowie Sachverständige für Elektrotechnik und Brandschutz. Über uns.