Glossar
Wichtige Begriffe aus Arbeitssicherheit, Brandschutz und SiGeKo – kurz erklärt. Vertiefungen finden Sie in unseren Ratgebern und im Blog.
Arbeitsschutz
- ASAArbeitsschutzausschuss
- Gremium aus Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat. Berät zu Arbeitsschutz, bewertet Maßnahmen und bereitet Entscheidungen der Geschäftsführung vor.
- ArbSchGArbeitsschutzgesetz
- Zentrales Gesetz zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Verpflichtet Arbeitgeber u. a. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Dokumentation und Mitwirkung der Beschäftigten. Grundlage für Verordnungen wie ArbStättV, BetrSichV und GefStoffV.
- ISO 45001Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001
- Internationale Norm für ein systematisches Arbeitsschutzmanagementsystem. Baut auf Gefährdungsbeurteilung und Prozessen auf – Zertifizierung optional, Pflichterfüllung ersetzt sie nicht.
- ASiGArbeitssicherheitsgesetz
- Verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Umfang und Betreuungszeit regelt die DGUV Vorschrift 2.
- ArbStättVArbeitsstättenverordnung
- Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten – Beleuchtung, Lüftung, Sanitärräume, Verkehrswege, Bildschirmarbeitsplätze und ergonomische Gestaltung. Ergänzt das ArbSchG für den baulichen und organisatorischen Arbeitsplatz.
- BGBerufsgenossenschaft
- Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für bestimmte Branchen. Berät zu Unfallverhütung, führt Begehungen durch und setzt Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) um.
- Betriebsanweisung
- Schriftliche Anweisung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten oder Stoffe – z. B. bei Gefahrstoffen, Maschinen oder Heißarbeit. Muss verständlich, auffindbar und mit der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt sein.
- Betriebsarzt
- Arzt, den der Arbeitgeber nach ASiG bestellt. Berät zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, Vorsorge und arbeitsmedizinischen Fragen – ergänzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
- Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Anlagen und überwachungsbedürftigen Anlagen. Verlangt Gefährdungsbeurteilung, wiederkehrende Prüfungen und qualifizierte Instandhaltung.
- DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Gibt u. a. DGUV Vorschrift 2 (Betreuung) und Vorschrift 3 (elektrische Betriebsmittel) sowie Branchenregeln heraus.
- DGUV V2DGUV Vorschrift 2
- Regelt Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Grund- und Zusatzbetreuung nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl, Betreuungsplan und SiFa-Jahresbericht.
- Ersthelfer
- Im Betrieb ausgebildete Personen für Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Anzahl und Ausbildung richten sich nach Betriebsgröße und Gefährdung.
- SiFaFachkraft für Arbeitssicherheit
- Fachperson nach ASiG, die den Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit berät – Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, ASA. Betreuung kann intern oder extern erfolgen.
- GBUGefährdungsbeurteilung
- Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Pflicht des Arbeitgebers nach ArbSchG – fortlaufend zu aktualisieren und zu dokumentieren.
- GefStoffVGefahrstoffverordnung
- Regelt Umgang mit Gefahrstoffen: Ermittlung, Beurteilung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Lagerung, Betriebsanweisungen und Unterweisung. Ergänzt die Gefährdungsbeurteilung für chemische und biologische Stoffe.
- Gewerbeaufsicht
- Landesbehörde, die Arbeitsschutz und technische Regeln in Betrieben überwacht. Kann bei Verstößen Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen.
- PSAPersönliche Schutzausrüstung
- Ausrüstung zum Schutz vor Risiken (Helm, Handschuhe, Schutzbrille u. a.). Bereitstellung und Einsatz müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und unterwiesen werden.
- Pflichtenübertragung
- Übertragung einzelner Arbeitsschutzaufgaben von der Geschäftsführung auf Führungskräfte – schriftlich, konkret und mit Ressourcen. Ersetzt nicht die Gesamtverantwortung des Arbeitgebers.
- SiBeSicherheitsbeauftragter
- Von Beschäftigten gewählte Person, die den Arbeitsschutz im Betrieb mitverantwortet – z. B. bei Begehungen, Unfällen und Unterweisungen. Ergänzt Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
- SiFa-Jahresbericht
- Jährlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit an die Geschäftsführung nach DGUV Vorschrift 2 – mit Rückblick auf Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Unfälle und offene Maßnahmen.
- STOP-Prinzip
- Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung. Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung.
- Unterweisung
- Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte zu sicherem Verhalten anzuleiten – vor Tätigkeitsbeginn, bei Änderungen und regelmäßig. Muss während der Arbeitszeit, verständlich und dokumentiert erfolgen.
Brandschutz
- BMABrandmeldeanlage
- Technische Anlage zur Früherkennung und Meldung von Bränden. Erfordert regelmäßige Wartung und Prüfung; im Betrieb mit Brandschutzordnung und Evakuierungsplan verzahnt.
- BSBBrandschutzbeauftragter
- Vom Arbeitgeber bestellte Person für organisatorischen Brandschutz im Betrieb – Begehungen, Maßnahmen, Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
- BSHBrandschutzhelfer
- Geschulte Personen zur Brandbekämpfung in der Entstehungsphase und zur Unterstützung bei Evakuierung. Ausbildung nach DGUV 205-023 (mehrere Unterrichtseinheiten, regelmäßige Auffrischung).
- Brandschutzkonzept
- Brandschutztechnische Darstellung für Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung – Rettungswege, Brandabschnitte, Anlagen. Grundlage der Baugenehmigung nach Bauordnung.
- BSOBrandschutzordnung
- Betriebliche Regelung des Brandschutzes, häufig nach DIN 14096 in Teil A (Allgemeines), B (Arbeitsstätten) und C (Spezielle Betriebsteile). Verknüpft Alarmierung, Verhalten im Brandfall und technische Einrichtungen.
- Evakuierung
- Geordnetes Verlassen des Gebäudes oder Bereichs bei Gefahr. Erfordert Alarmplan, Fluchtwege, Sammelstellen und regelmäßige Übungen.
- Flucht- und Rettungsplan
- Zeichnerische Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen und Einrichtungen – nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601. Muss aktuell gehalten und gut sichtbar ausgehängt werden.
- Nutzungsänderung
- Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Teils davon (z. B. Wohnen zu Gewerbe). Oft brandschutztechnische Nachweise und Genehmigung erforderlich.
- RWARauch- und Wärmeabzug
- Anlage zum Ableiten von Rauch und Wärme bei Brand – schützt Fluchtwege und erleichtert Löscharbeiten. Wartung und Funktionsprüfung sind Pflicht.
- Sonderbau
- Bauvorhaben mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Versammlungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus). Erfordert in der Regel Brandschutzkonzept und besondere Nachweise.
- Vorbeugender Brandschutz
- Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Begrenzung von Brandfolgen – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch. Umfasst u. a. Brandlastenkontrolle, Heißarbeit und Wartung.
SiGeKo und Baustelle
- Baustellenordnung
- Regelwerk auf der Baustelle – Verkehr, Lärm, Zutritt, Sozialräume, Heißarbeit. Teil des SiGe-Plans und verbindlich für alle Unternehmen auf der Baustelle.
- BaustellVBaustellenverordnung
- Verordnung zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen. Regelt SiGeKo-Pflicht, SiGe-Plan, Vorankündigung, Koordinierung und besonders gefährliche Arbeiten.
- Besonders gefährliche Arbeiten
- Tätigkeiten nach Anhang II BaustellV (z. B. Absturz, Abbruch, Gräben, Hochspannung). Erfordern besondere Planung, Aufsicht und Dokumentation im SiGe-Plan.
- Koordinator für die Planung
- SiGeKo-Rolle in der Planungsphase: sicherheitsrelevante Aspekte in die Ausführungsplanung einbringen, SiGe-Plan erstellen, Vorankündigung vorbereiten.
- RAB 30Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
- DGUV-Regel mit praxisnahen Vorgaben zur Umsetzung der BaustellV – Qualifikation des SiGeKo, Inhalt von SiGe-Plan und Begehungen.
- SiGeKoSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
- Koordiniert auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern den Arbeitsschutz – SiGe-Plan, Begehungen, Einweisungen, Übergaben. Pflicht nach BaustellV bei bestimmten Bauvorhaben.
- SiGePlanSiGe-Plan
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Baustelle. Enthält Gefährdungen, Maßnahmen, Baustellenordnung und Regelungen zu besonders gefährlichen Arbeiten – versioniert und am Bauzaun verfügbar.
- Unternehmerübergabe
- Übergabe von Bauabschnitten zwischen ausführenden Unternehmen unter Beteiligung des SiGeKo – mit Protokoll zu Restgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten.
- Vorankündigung
- Information der beteiligten Unternehmen vor Baubeginn über SiGe-Plan, Ansprechpartner und Gefährdungen – Pflicht nach BaustellV.
Elektrosicherheit
- Befähigte Person
- Person mit Fachkenntnis für bestimmte elektrische Arbeiten oder Prüfungen – Qualifikation und Beauftragung müssen dokumentiert sein.
- Betriebsmittelprüfung
- Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – durch befähigte Personen, mit Prüfplakette und Protokoll.
- DGUV V3DGUV Vorschrift 3
- Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verlangt Prüfungen durch befähigte Personen – Fristen abhängig von Gerätetyp und Einsatzumgebung.
- VEFKVerantwortliche Elektrofachkraft
- Vom Arbeitgeber bestellte Person mit Verantwortung für elektrische Anlagen und Organisation der Prüfungen – Qualifikation nach DIN VDE 1000-10. Kann extern beauftragt werden.
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