Glossar

Wichtige Begriffe aus Arbeitssicherheit, Brandschutz und SiGeKo – kurz erklärt. Vertiefungen finden Sie in unseren Ratgebern und im Blog.

Arbeitsschutz

ASAArbeitsschutzausschuss
Gremium aus Arbeitgeber, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, Sicherheitsbeauftragten und Betriebsrat. Berät zu Arbeitsschutz, bewertet Maßnahmen und bereitet Entscheidungen der Geschäftsführung vor.
ArbSchGArbeitsschutzgesetz
Zentrales Gesetz zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten. Verpflichtet Arbeitgeber u. a. zur Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Dokumentation und Mitwirkung der Beschäftigten. Grundlage für Verordnungen wie ArbStättV, BetrSichV und GefStoffV.
ISO 45001Arbeitsschutzmanagementsystem ISO 45001
Internationale Norm für ein systematisches Arbeitsschutzmanagementsystem. Baut auf Gefährdungsbeurteilung und Prozessen auf – Zertifizierung optional, Pflichterfüllung ersetzt sie nicht.
ASiGArbeitssicherheitsgesetz
Verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Umfang und Betreuungszeit regelt die DGUV Vorschrift 2.
ArbStättVArbeitsstättenverordnung
Regelt Anforderungen an Arbeitsstätten – Beleuchtung, Lüftung, Sanitärräume, Verkehrswege, Bildschirmarbeitsplätze und ergonomische Gestaltung. Ergänzt das ArbSchG für den baulichen und organisatorischen Arbeitsplatz.
BGBerufsgenossenschaft
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für bestimmte Branchen. Berät zu Unfallverhütung, führt Begehungen durch und setzt Unfallverhütungsvorschriften (DGUV) um.
Betriebsanweisung
Schriftliche Anweisung für sicherheitsrelevante Tätigkeiten oder Stoffe – z. B. bei Gefahrstoffen, Maschinen oder Heißarbeit. Muss verständlich, auffindbar und mit der Gefährdungsbeurteilung abgestimmt sein.
Betriebsarzt
Arzt, den der Arbeitgeber nach ASiG bestellt. Berät zu arbeitsbedingten Gesundheitsrisiken, Vorsorge und arbeitsmedizinischen Fragen – ergänzt die Fachkraft für Arbeitssicherheit.
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
Regelt den sicheren Einsatz von Arbeitsmitteln, Anlagen und überwachungsbedürftigen Anlagen. Verlangt Gefährdungsbeurteilung, wiederkehrende Prüfungen und qualifizierte Instandhaltung.
DGUVDeutsche Gesetzliche Unfallversicherung
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften. Gibt u. a. DGUV Vorschrift 2 (Betreuung) und Vorschrift 3 (elektrische Betriebsmittel) sowie Branchenregeln heraus.
DGUV V2DGUV Vorschrift 2
Regelt Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit – Grund- und Zusatzbetreuung nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl, Betreuungsplan und SiFa-Jahresbericht.
Ersthelfer
Im Betrieb ausgebildete Personen für Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Anzahl und Ausbildung richten sich nach Betriebsgröße und Gefährdung.
SiFaFachkraft für Arbeitssicherheit
Fachperson nach ASiG, die den Arbeitgeber in Fragen der Arbeitssicherheit berät – Gefährdungsbeurteilung, Begehungen, Unterweisungen, ASA. Betreuung kann intern oder extern erfolgen.
GBUGefährdungsbeurteilung
Systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz mit Ableitung von Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip. Pflicht des Arbeitgebers nach ArbSchG – fortlaufend zu aktualisieren und zu dokumentieren.
GefStoffVGefahrstoffverordnung
Regelt Umgang mit Gefahrstoffen: Ermittlung, Beurteilung, Schutzmaßnahmen, Kennzeichnung, Lagerung, Betriebsanweisungen und Unterweisung. Ergänzt die Gefährdungsbeurteilung für chemische und biologische Stoffe.
Gewerbeaufsicht
Landesbehörde, die Arbeitsschutz und technische Regeln in Betrieben überwacht. Kann bei Verstößen Anordnungen erlassen und Bußgelder verhängen.
PSAPersönliche Schutzausrüstung
Ausrüstung zum Schutz vor Risiken (Helm, Handschuhe, Schutzbrille u. a.). Bereitstellung und Einsatz müssen in der Gefährdungsbeurteilung begründet und unterwiesen werden.
Pflichtenübertragung
Übertragung einzelner Arbeitsschutzaufgaben von der Geschäftsführung auf Führungskräfte – schriftlich, konkret und mit Ressourcen. Ersetzt nicht die Gesamtverantwortung des Arbeitgebers.
SiBeSicherheitsbeauftragter
Von Beschäftigten gewählte Person, die den Arbeitsschutz im Betrieb mitverantwortet – z. B. bei Begehungen, Unfällen und Unterweisungen. Ergänzt Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
SiFa-Jahresbericht
Jährlicher Bericht der Fachkraft für Arbeitssicherheit an die Geschäftsführung nach DGUV Vorschrift 2 – mit Rückblick auf Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Unfälle und offene Maßnahmen.
STOP-Prinzip
Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Substitution, technische, organisatorische Maßnahmen, persönliche Schutzausrüstung. Grundlage für die Ableitung von Maßnahmen in der Gefährdungsbeurteilung.
Unterweisung
Pflicht des Arbeitgebers, Beschäftigte zu sicherem Verhalten anzuleiten – vor Tätigkeitsbeginn, bei Änderungen und regelmäßig. Muss während der Arbeitszeit, verständlich und dokumentiert erfolgen.

Brandschutz

BMABrandmeldeanlage
Technische Anlage zur Früherkennung und Meldung von Bränden. Erfordert regelmäßige Wartung und Prüfung; im Betrieb mit Brandschutzordnung und Evakuierungsplan verzahnt.
BSBBrandschutzbeauftragter
Vom Arbeitgeber bestellte Person für organisatorischen Brandschutz im Betrieb – Begehungen, Maßnahmen, Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.
BSHBrandschutzhelfer
Geschulte Personen zur Brandbekämpfung in der Entstehungsphase und zur Unterstützung bei Evakuierung. Ausbildung nach DGUV 205-023 (mehrere Unterrichtseinheiten, regelmäßige Auffrischung).
Brandschutzkonzept
Brandschutztechnische Darstellung für Neubau, Umbau oder Nutzungsänderung – Rettungswege, Brandabschnitte, Anlagen. Grundlage der Baugenehmigung nach Bauordnung.
BSOBrandschutzordnung
Betriebliche Regelung des Brandschutzes, häufig nach DIN 14096 in Teil A (Allgemeines), B (Arbeitsstätten) und C (Spezielle Betriebsteile). Verknüpft Alarmierung, Verhalten im Brandfall und technische Einrichtungen.
Evakuierung
Geordnetes Verlassen des Gebäudes oder Bereichs bei Gefahr. Erfordert Alarmplan, Fluchtwege, Sammelstellen und regelmäßige Übungen.
Flucht- und Rettungsplan
Zeichnerische Darstellung von Fluchtwegen, Notausgängen, Sammelstellen und Einrichtungen – nach ASR A2.3 und DIN ISO 23601. Muss aktuell gehalten und gut sichtbar ausgehängt werden.
Nutzungsänderung
Änderung der Nutzung eines Gebäudes oder Teils davon (z. B. Wohnen zu Gewerbe). Oft brandschutztechnische Nachweise und Genehmigung erforderlich.
RWARauch- und Wärmeabzug
Anlage zum Ableiten von Rauch und Wärme bei Brand – schützt Fluchtwege und erleichtert Löscharbeiten. Wartung und Funktionsprüfung sind Pflicht.
Sonderbau
Bauvorhaben mit erhöhten brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. Versammlungsstätte, Hochhaus, Krankenhaus). Erfordert in der Regel Brandschutzkonzept und besondere Nachweise.
Vorbeugender Brandschutz
Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden und zur Begrenzung von Brandfolgen – baulich, anlagentechnisch und organisatorisch. Umfasst u. a. Brandlastenkontrolle, Heißarbeit und Wartung.

SiGeKo und Baustelle

Baustellenordnung
Regelwerk auf der Baustelle – Verkehr, Lärm, Zutritt, Sozialräume, Heißarbeit. Teil des SiGe-Plans und verbindlich für alle Unternehmen auf der Baustelle.
BaustellVBaustellenverordnung
Verordnung zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit auf Baustellen. Regelt SiGeKo-Pflicht, SiGe-Plan, Vorankündigung, Koordinierung und besonders gefährliche Arbeiten.
Besonders gefährliche Arbeiten
Tätigkeiten nach Anhang II BaustellV (z. B. Absturz, Abbruch, Gräben, Hochspannung). Erfordern besondere Planung, Aufsicht und Dokumentation im SiGe-Plan.
Koordinator für die Planung
SiGeKo-Rolle in der Planungsphase: sicherheitsrelevante Aspekte in die Ausführungsplanung einbringen, SiGe-Plan erstellen, Vorankündigung vorbereiten.
RAB 30Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen
DGUV-Regel mit praxisnahen Vorgaben zur Umsetzung der BaustellV – Qualifikation des SiGeKo, Inhalt von SiGe-Plan und Begehungen.
SiGeKoSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Koordiniert auf Baustellen mit mehreren Arbeitgebern den Arbeitsschutz – SiGe-Plan, Begehungen, Einweisungen, Übergaben. Pflicht nach BaustellV bei bestimmten Bauvorhaben.
SiGePlanSiGe-Plan
Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan für die Baustelle. Enthält Gefährdungen, Maßnahmen, Baustellenordnung und Regelungen zu besonders gefährlichen Arbeiten – versioniert und am Bauzaun verfügbar.
Unternehmerübergabe
Übergabe von Bauabschnitten zwischen ausführenden Unternehmen unter Beteiligung des SiGeKo – mit Protokoll zu Restgefährdungen, Schutzmaßnahmen und Zuständigkeiten.
Vorankündigung
Information der beteiligten Unternehmen vor Baubeginn über SiGe-Plan, Ansprechpartner und Gefährdungen – Pflicht nach BaustellV.

Elektrosicherheit

Befähigte Person
Person mit Fachkenntnis für bestimmte elektrische Arbeiten oder Prüfungen – Qualifikation und Beauftragung müssen dokumentiert sein.
Betriebsmittelprüfung
Wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 – durch befähigte Personen, mit Prüfplakette und Protokoll.
DGUV V3DGUV Vorschrift 3
Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Verlangt Prüfungen durch befähigte Personen – Fristen abhängig von Gerätetyp und Einsatzumgebung.
VEFKVerantwortliche Elektrofachkraft
Vom Arbeitgeber bestellte Person mit Verantwortung für elektrische Anlagen und Organisation der Prüfungen – Qualifikation nach DIN VDE 1000-10. Kann extern beauftragt werden.

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