Brandschutzbeauftragter – Aufgaben, Pflichten und Bestellung
Der Brandschutzbeauftragte ist eine vom Arbeitgeber bestellte Person, die den betrieblichen Brandschutz organisiert, überwacht und weiterentwickelt. Anders als Brandschutzhelfer, die im Ernstfall erste Löschmaßnahmen einleiten, ist der Brandschutzbeauftragte strategisch und beratend tätig – er ist die zentrale Ansprechperson für alle Brandschutzfragen im Unternehmen.
Die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten umfassen unter anderem: Erstellung und Aktualisierung der Brandschutzordnung (Teile A, B und C nach DIN 14096), Durchführung von Brandschutzbegehungen, Organisation von Evakuierungsübungen, Überwachung der Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscher, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen), Zusammenarbeit mit Behörden und Feuerwehr sowie die Schulung von Brandschutzhelfern und Beschäftigten.
Eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten besteht für bestimmte Gebäudearten und Nutzungen – etwa für Sonderbauten nach Landesbauordnung (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser, Hotels, Hochhäuser), für Industriebauten nach IndBauRL oder wenn die Baugenehmigung dies als Auflage vorsieht. Darüber hinaus fordern viele Feuerversicherer und Berufsgenossenschaften die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Die Qualifikation des Brandschutzbeauftragten ist in der DGUV Information 205-003 (ehemals BGI 847) und der vfdb-Richtlinie 12-09/01 geregelt. Die Ausbildung umfasst typischerweise 64 Unterrichtseinheiten und deckt baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz ab. Regelmäßige Fortbildungen sind erforderlich, um den aktuellen Stand der Technik und der Vorschriften zu kennen.
Als externer Brandschutzbeauftragter in Köln und NRW übernehmen wir alle genannten Aufgaben für Ihr Unternehmen. Von der Erstellung der Brandschutzordnung über regelmäßige Begehungen bis zur Schulung Ihrer Mitarbeiter – Sie erhalten professionellen Brandschutz ohne eigene Personalkapazitäten aufbauen zu müssen.