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DGUV Vorschrift 3 – Elektroprüfung: Pflichten, Prüffristen und Ablauf

Die DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, Gefährdungen durch elektrischen Strom zu vermeiden – Stromunfälle, Brandgefahr durch Defekte und Ausfälle sicherheitsrelevanter Anlagen. Die Vorschrift gilt branchenübergreifend; die konkreten Fristen und Prüfumfänge leiten sich aus der Gefährdungsbeurteilung ab – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Ortsveränderliche Betriebsmittel werden während des Betriebs bewegt oder getragen – Computer, Monitore, Verlängerungskabel, Werkzeug, Ladegeräte, Küchengeräte. Ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel sind fest installiert – Verteilungen, Steckdosenanlagen, Beleuchtung, Maschinenanschlüsse, Wallboxen. Beide Kategorien gehören in den Prüfkalender; die Fachkraft für Arbeitssicherheit koordiniert in der Regel Fristen und Dokumentation, die Prüfung führt eine befähigte Person durch.

Als Orientierung für Prüfintervalle gelten folgende Richtwerte, die in der Gefährdungsbeurteilung angepasst werden können. Ortsveränderliche Geräte in Büros und vergleichbaren Umgebungen oft alle 24 Monate. In Werkstätten und mit erhöhter Beanspruchung häufig 6 bis 12 Monate. Auf Baustellen oft 6 Monate. Ortsfeste Anlagen typischerweise alle 48 Monate. Verkürzung bei harter Umgebung, fehlender Schutzleitung, hoher Ausfallrate oder nach Reparatur. Verlängerung nur mit begründeter Risikobewertung und Nachweis.

Prüfablauf in der Regel: Sichtprüfung (Gehäuse, Leitung, Stecker, Beschädigung), Messung der Schutzwerte (Schutzleiter, Isolation, ggf. Ableit- oder Berührungsstrom) und Funktionsprüfung. Dokumentation mit Prüfdatum, Prüfer, Ergebnis und nächstem Termin; sichtbare Prüfplakette am Gerät. Nicht bestandene Geräte sind zu sperren oder zu entfernen – bis zur Instandsetzung und Nachprüfung.

Umsetzung in der Praxis

Befähigte Person nach BetrSichV und TRBS 1203: elektrotechnische Qualifikation, Berufserfahrung, Kenntnis der anzuwendenden Normen (VDE, DGUV V3). Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich für die Organisation – auch bei externen Prüfdienstleistern. Schnittstelle Li-Ion-Ladeinfrastruktur und temporäre Baustelleninstallationen nicht vergessen.

Bei Prüfungen treten häufig folgende Befunde auf. Abgelaufene Plaketten trotz Nutzung. Verlängerungskabel ohne Prüfung. Fehlender Prüfkalender. Gefährdungsbeurteilung ohne elektrische Gefährdungen. Bei Unfällen durch mangelhafte Geräte drohen Bußgelder, Regress der Unfallversicherung und strafrechtliche Prüfung – Konsequenzen Arbeitsschutz.

Typische Mängel und Vorbereitung

Vor einer Begehung sollte geklärt sein, ob Dokumentation und Maßnahmenplan aktuell? Unterweisung nachweisbar? Verantwortliche und Fristen festgelegt? Abstimmung mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Health and Safety+ koordiniert in Köln und NRW die Umsetzung der DGUV Vorschrift 3: Bestandsaufnahme, Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung, Koordination befähigter Prüfstellen, Prüfplaketten und revisionssichere Dokumentation – DGUV-Überblick, Elektrosicherheit, Ratgeber DGUV V3, Arbeitsschutz. Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt DGUV Vorschrift 3?
Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen – Schutz vor elektrischem Schlag und Brand durch defekte Leitungen und Geräte.
Wie oft prüfen?
Nach Gefährdungsbeurteilung und Betriebsmittelart – ortsveränderlich oft jährlich, ortsfest in längeren Intervallen. Prüffristenkalender führen.
Wer darf prüfen?
Elektrofachkraft oder befähigte Person nach DGUV V3 – Ergebnis dokumentieren, Mängel mit Frist und Verantwortlichem nachverfolgen.
Typische Mängel in NRW?
Kein Prüfkalender, fehlende Plaketten, defekte Verlängerungskabel im Dauerbetrieb, Baustellen-Elektro ohne RCD – siehe Elektrosicherheit.