DGUV Vorschrift 3 (BGV A3) – Elektroprüfung: Pflichten, Prüffristen und Ablauf
Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist die Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung für elektrische Anlagen und Betriebsmittel. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Geräte, Maschinen und Anlagen regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen. Ziel ist es, Stromunfälle, Brände durch Kurzschlüsse und Gefährdungen der Beschäftigten zu verhindern. Die Vorschrift gilt für alle Unternehmen und Branchen – vom Büro über den Handwerksbetrieb bis zur Industrieanlage.
Die DGUV Vorschrift 3 unterscheidet zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln. Ortsveränderliche Betriebsmittel sind Geräte, die während des Betriebs bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen getragen werden können – etwa Computer, Monitore, Kaffeemaschinen, Verlängerungskabel, Bohrmaschinen oder Ladegeräte. Ortsfeste Betriebsmittel und Anlagen sind fest installierte elektrische Einrichtungen wie Verteilerschränke, Steckdosen, Beleuchtungsanlagen, Aufzüge oder fest angeschlossene Maschinen.
Die Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 richten sich nach der Art des Betriebsmittels und der Gefährdungsbeurteilung. Als Richtwerte gelten: Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind in Büros und vergleichbaren Umgebungen alle 24 Monate zu prüfen, auf Baustellen und in Werkstätten mit erhöhter Beanspruchung alle 6 Monate und in Fertigungsbetrieben alle 12 Monate. Ortsfeste elektrische Anlagen und Betriebsmittel werden in der Regel alle 48 Monate (4 Jahre) geprüft. Die konkreten Fristen können auf Basis der Gefährdungsbeurteilung verlängert oder verkürzt werden.
Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 umfasst drei wesentliche Schritte: die Sichtprüfung (Zustand des Gehäuses, der Leitungen und Stecker, Beschädigungen, Abnutzung), die Messung elektrischer Schutzwerte (Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ableitstrom, Berührungsstrom) und die Funktionsprüfung (einwandfreie Funktion des Geräts und der Schutzeinrichtungen). Die Ergebnisse müssen dokumentiert werden – mit Prüfdatum, Prüfer, Messwerten, Ergebnis (bestanden/nicht bestanden) und nächstem Prüftermin. Geprüfte Geräte erhalten eine Prüfplakette.
Die Prüfung darf nur von einer befähigten Person durchgeführt werden. Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und TRBS 1203 ist das eine Person mit abgeschlossener elektrotechnischer Ausbildung, einschlägiger Berufserfahrung und Kenntnis der aktuellen Normen und Vorschriften (insbesondere VDE-Normen, DGUV Vorschrift 3 und BetrSichV). In der Praxis sind dies Elektrofachkräfte oder extern beauftragte Prüfdienstleister.
Bei Verstößen gegen die Prüfpflicht drohen erhebliche Konsequenzen: Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen und im Schadensfall Regressforderungen stellen. Bei einem Unfall durch ein nicht geprüftes Gerät verliert der Arbeitgeber möglicherweise seinen Versicherungsschutz und haftet persönlich. Darüber hinaus können strafrechtliche Konsequenzen drohen, wenn ein Personenschaden auf unterlassene Prüfungen zurückzuführen ist.
Als Experten für Elektrosicherheit in Köln und NRW unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DGUV Vorschrift 3: von der Bestandsaufnahme Ihrer elektrischen Betriebsmittel und Anlagen über die Festlegung der Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung bis zur Koordination und Dokumentation der Prüfungen. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen alle Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 und der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung.