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Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – Pflicht, Ablauf und Maßnahmen

Psychische Belastung ist seit 2013 ausdrücklicher Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG – für alle Betriebe, unabhängig von Beschäftigtenzahl. BAuA-Befunde zeigen: Viele Betriebe haben die Umsetzung noch nicht auf Praxisniveau gebracht – während Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht das Thema zunehmend gezielt prüfen – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Gemeint sind Arbeitsbedingungen, nicht Diagnosen oder Krankheitsbilder der Beschäftigten. Typische Belastungsfaktoren: Aufgabeninhalt (Monotonie, Unter- oder Überforderung), Arbeitsorganisation (Zeitdruck, Unterbrechungen, Schicht, Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit), soziale Faktoren (Konflikte, Mobbing, fehlende Unterstützung), Arbeitsumgebung (Lärm, Enge, Hitze), Schnittstellen Homeoffice und mobile Arbeit (Entgrenzung, fehlende Abgrenzung).

Vorgehen: Begehung und Befragung am Arbeitsplatz, Auswertung mit nachvollziehbarer Methode – z. B. COPSOQ, KFZA, WAI, strukturierte Workshops oder Interviews. Die GDA-Leitlinie „Psychische Gefährdungsbeurteilung“ empfiehlt Beteiligung der Beschäftigten und Führungskräfte. In Sozialträgern ist eine dreistufige Dokumentation (Betrieb, Bereich, Einrichtung) verbreitet – Beispiel: ASA bei KiTa-Träger.

Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip: klare Rollen und Zuständigkeiten, realistische Arbeitsplanung, Führungskräfteschulung, Pausen und Erholungszeiten, verbindliche Konflikt- und Mobbingprozesse, ergonomische und ruhige Arbeitsbereiche, Wirksamkeitskontrolle mit Fristen. Ergebnisse gehören ins ASA-Jahresprogramm bei mehr als 20 Beschäftigten.

Umsetzung in der Praxis

Dokumentation nach § 6 ArbSchG: Bewertungsmethode, Maßnahmen, Verantwortliche, Wirksamkeitskontrolle – aggregiert, ohne personenbezogene Gesundheitsdaten in der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung. Datenschutz und Mitbestimmung beachten; bei Einzelfällen arbeitsmedizinische Vorsorge und Betriebsarzt einbinden.

Kein Einmalprojekt: Bei Umstrukturierung, hoher Fluktuation, neuen Arbeitsformen oder nach relevanten Vorfällen ist eine Fortschreibung erforderlich. Psychische Belastung muss mit physischer Gefährdungsbeurteilung und Unterweisungen zusammenpassen. Schnittstelle SGB IX Teilhabe bei seelischen Behinderungen und psychischer GBU im GBU-Gesamtkonzept.

Typische Mängel und Vorbereitung

Vor Prüfungen sollten psychische Belastungsfaktoren in der GBU benannt, Maßnahmen mit Verantwortlichen versehen und Beschäftigte in der Unterweisung informiert sein. Fehlende psychische GBU ist ein Standard-Befund bei BG-Begehungen in NRW.

Die DGUV Vorschrift 2 erweitert unter Voraussetzungen die Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit (z. B. Psychologie) – sinnvoll für ganzheitliche Betreuung. Health and Safety+ erstellt psychische Gefährdungsbeurteilungen in Köln und NRW – Ratgeber Gefährdungsbeurteilung, systematischer Ablauf, Arbeitsschutz. Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ist psychische GBU Pflicht?
Ja – § 5 Abs. 3 Nr. 6 ArbSchG verlangt Beurteilung psychischer Belastung. Sie gehört in die allgemeine GBU oder als eigener Baustein.
Welche Faktoren bewerten?
Arbeitsinhalt, Arbeitsorganisation, Soziales, Arbeitsumgebung, neue Arbeitsformen – Methoden z. B. nach GDA oder BGM-Konzepten, mit Beteiligung der Beschäftigten.
Typische Mängel?
Psychische Belastung fehlt ganz, nur Stichwort ohne Maßnahmen, keine Wirksamkeitskontrolle, keine Verknüpfung mit BGM oder ASA.
Wo vertiefen?
GBU-Ablauf, DGUV V2 (Qualifikation SiFa) und GBU-Ratgeber.