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Psychische Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz – Pflicht, Ablauf und Maßnahmen

Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die psychische Gefährdungsbeurteilung ausdrückliche Pflicht für jeden Arbeitgeber – unabhängig von Betriebsgröße oder Branche. § 5 ArbSchG nennt die psychischen Belastungen bei der Arbeit explizit als Gefährdungsfaktor, der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und beurteilt werden muss. Trotzdem haben laut Studien der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) viele Betriebe diese Pflicht noch nicht umgesetzt.

Psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind alle Einflüsse, die von außen auf die Psyche einwirken. Damit sind nicht Erkrankungen gemeint, sondern die Arbeitsbedingungen selbst. Typische Belastungsfaktoren, die erfasst werden müssen, sind: Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe (monotone Tätigkeiten, Über- oder Unterforderung, unklare Zuständigkeiten), Arbeitsorganisation (Zeitdruck, häufige Unterbrechungen, Schichtarbeit, ständige Erreichbarkeit), soziale Beziehungen (Konflikte, mangelnde Unterstützung, Mobbing, fehlende Anerkennung), Arbeitsumgebung (Lärm, Enge, schlechte Beleuchtung, Hitze) sowie neue Arbeitsformen (Homeoffice-Isolation, Entgrenzung von Arbeit und Freizeit, Informationsüberflutung).

Für die Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung gibt es verschiedene anerkannte Methoden. Mitarbeiterbefragungen mit standardisierten Fragebögen (z. B. COPSOQ, KFZA, WAI) erfassen die subjektive Einschätzung der Beschäftigten. Beobachtungsinterviews und Workshops ermöglichen eine detailliertere Analyse bestimmter Arbeitsbereiche. Moderierte Analyseworkshops mit Beschäftigten und Führungskräften kombinieren verschiedene Perspektiven. Die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfiehlt einen beteiligungsorientierten Ansatz, bei dem Beschäftigte aktiv einbezogen werden.

Werden psychische Belastungen identifiziert, müssen konkrete Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt werden. Beispiele sind: klare Aufgabenverteilung und Verantwortlichkeiten, Optimierung der Arbeitsorganisation (z. B. Reduzierung von Unterbrechungen, realistische Zeitplanung), Schulung von Führungskräften in gesundheitsgerechter Mitarbeiterführung, Einführung oder Verbesserung von Pausenregelungen, Konfliktmanagement und Mobbingprävention, ergonomische Verbesserung der Arbeitsumgebung sowie Angebote zur Stressbewältigung. Die Maßnahmen müssen auf Wirksamkeit überprüft und dokumentiert werden.

Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Sie muss regelmäßig wiederholt werden – insbesondere bei organisatorischen Veränderungen, nach Umstrukturierungen oder wenn sich Belastungssituationen verändern. Die Ergebnisse und Maßnahmen sind zu dokumentieren und den Beschäftigten zugänglich zu machen.

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Unternehmen in Köln und NRW bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung: von der Methodenauswahl über die Durchführung von Befragungen und Workshops bis zur Ableitung wirksamer Maßnahmen und deren Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzliche Pflicht erfüllt und gleichzeitig die Arbeitsbedingungen für Ihre Beschäftigten verbessert.