Ratgeber SiGeKo
SiGeKo auf der Baustelle – Koordination, Dokumentation und Pflichten nach BaustellV
Stand: Mai 2026 · Health and Safety+
Die Koordinierung von Baustellen nach BaustellV reduziert Schnittstellenrisiken zwischen Bauherren, Planung und ausführenden Gewerken. Der SiGeKo-Koordinator strukturiert Informationen so, dass Beschäftigte vorhersehbare, sichere Arbeitsbedingungen vorfinden – nicht improvisierte Übergaben und Informationslücken.
In drei Sätzen: Der Bauherr vergibt und steuert den Koordinator. Der SiGe-Plan macht baustellenspezifische Risiken und Verantwortlichkeiten sichtbar. Jedes ausführende Unternehmen bleibt für seine Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigten zuständig – SiGeKo verbindet, ersetzt nicht.
Health and Safety+ begleitet Bauherren und ausführende Unternehmen in Köln und NRW bei SiGe-Plan, Vorankündigung und dokumentierten Übergaben. Einstieg: BaustellV einfach erklärt. Die folgenden Abschnitte verknüpfen BaustellV-Pflichten mit praktischen Werkzeugen – ergänzend zu DGUV V38 Bauarbeiten, Arbeitsschutz, betrieblichem Brandschutz und BHKG NRW. Pflicht-Check: Wann SiGeKo-Pflicht?.
Pflichtenkreis nach BaustellV – wer macht was?
Die Pflichten sind nicht delegierbar im Sinne einer Haftungsfreiheit: Selbst wenn externe Koordinatoren beauftragt sind, bleibt der Bauherr für strukturelle Vorgaben verantwortlich. Klare Vertragswerke und Änderungsmanagement sind daher zentral.
Der SiGeKo unterstützt und koordiniert – er übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung einzelner Gewerke. Ausführende Unternehmen bleiben für ihre Beschäftigten, Arbeitsmittel und betrieblichen Gefährdungsbeurteilungen zuständig. Der SiGe-Plan macht Schnittstellen sichtbar, damit niemand im Grauen arbeitet.
Parallel zur BaustellV gilt bei mehreren Unternehmen auf einem Arbeitsplatz die Pflicht zur Zusammenarbeit nach ArbSchG: Information über Schnittstellen, Abstimmung der Schutzmaßnahmen, bei gegenseitiger Gefährdung eine abstimmende Person, bei besonderen Gefahren Weisungsbefugnis. Das ergänzt die SiGeKo-Rolle, ersetzt sie nicht.
Qualifikation und Vorgehen orientieren sich an den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30): Koordinator für die Planung (SiGe-Plan, Vorankündigung) und Koordinator für die Ausführung (Begehungen, Übergaben, Einweisungen) – oft eine Person, vertraglich aber phasenbezogen abgrenzbar.
| Akteur | Kernthemen SiGeKo | Typische Dokumente |
|---|---|---|
| Bauherr/in | Vergabe SiGeKo-Koordinator, Information der Gewerke | Ausschreibung, Nachweise zum Koordinator |
| Projektträger/Sonstige | Pflichtübernahme je nach Rolle | Rollenbeschreibungen, Übergabeprotokolle |
| Koordinator Vorplanung | Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGeKo-Plan) | SiGeKo-Plan-Versionen, Risikoübersicht |
| Koordinator Ausführung | Abstimmung Lageänderungen, Übergaben | Baustellenbegehungen, Nachweise Unterweisungen |
| Ausführende Unternehmen | Umsetzung Betriebsanweisungen, PSA, Maschinensicherheit | Baustellenlogbuch, Montageanweisungen |
SiGeKo-Plan – Struktur und Nutzen
Der SiGeKo-Plan beschreibt baustellenspezifische Risiken und Maßnahmen, abstimmt Besonderheiten wie Kranbetrieb, Tiefbau oder Gleisbau und verknüpft Unterweisungsbedarf. Ein guter Plan ist kurz, aber präzise – mit Bezug zu Gewerkeketten und Zeitachsen.
Sinnvolle Gliederung: Projekt- und Beteiligtenübersicht, Lageplan mit Gefahrenbereichen, Verkehrs- und Rettungswege auf der Baustelle, Logistik und Kranstellplätze, Sozial- und Sanitärräume, Liste besonders gefährlicher Arbeiten (Anhang II), Zuordnung Verantwortlichkeiten, Regelungen zu Fremdfirmen und Übergaben, Notfall- und Erste-Hilfe-Orientierung.
Versionierung ist entscheidend: Änderungen durch Planungsupdates, Kranumstellung oder neue Gewerke führen zu Plan 1.1, 1.2 usw. mit Änderungsvermerk und Datum. Der Aushang auf der Baustelle zeigt immer die aktuelle Version und Ansprechpartner.
Vertiefung Honorar und Kosten: Honorar-Orientierung und Kosten Köln. Ablauf Neubau: Projektverlauf.
- Projektsteckbrief mit Nutzungsänderungen und Nachbarschaftseinflüssen
- Risikokarte für besonders gefährliche Arbeiten (Anhang II BaustellV)
- Koordinationsfahrplan für Übergaben zwischen Rohbau und Ausbau
- PSA-Mindeststandards und Fremdfirmenkontrolle
Vorankündigung und Informationsflüsse
Die Vorankündigung (BaustellV) informiert Betriebe und Behörden über Beginn, Dauer, Ansprechpartner und wesentliche Gefährdungen – Startpunkt des Informationsflusses, kein Formalismus. Fehler hier führen zu Parallelarbeiten ohne Einweisung oder zu Konflikten mit Aufsicht.
Inhaltlich gehören dazu: SiGe-Plan in der aktuellen Version, Baustellenordnung, Ansprechpartner SiGeKo, Regelungen zu Zutritt, Logistik und Notfall. In Köln sind Genehmigungen, Verkehrsführung und Nachbarschaft oft kritische Pfade – früh mit Planung und Bauleitung abstimmen.
Nachgelagert: projektbezogene Einweisungen dokumentieren (Datum, Gewerk, Themen) – Nachweis bei BG-Begehung. Honorar und Leistungsumfang im Vertrag: Honorar-Orientierung.
Übergaben zwischen Bauabschnitten und Unternehmerübergaben
Übergaben dokumentieren den IST-Zustand sicherheitsrelevanter Maßnahmen – vom gesicherten Abbruchrand zum freigegebenen Gerüst, von der provisorischen Absicherung zur dauerhaften Lösung. Ein standardisiertes Protokoll mit Fotos, Datum und Unterschriften reduziert Streit und Nacharbeiten.
Kritische Übergangspunkte: Abbruch → Rohbau, Rohbau → Gerüst/Fassade, Gerüst → Dachdecker, Innenausbau mit laufendem Betrieb. Der SiGeKo moderiert die Übergabe, prüft ob Folgegewerke die Voraussetzungen schriftlich bestätigen.
Unternehmerübergaben erfordern klare Signaturen, Schulungsnachweise und ggf. Freigabe durch Bauleitung. Offene Punkte aus der Übergabe fließen in die nächste Begehung – nicht in separate E-Mail-Ketten ohne Nachverfolgung.
Besonders gefährliche Arbeiten
Tätigkeiten nach Anhang II BaustellV erfordern erhöhte Aufmerksamkeit in Planung und Ausführung: frühzeitige Benennung im SiGe-Plan, Abstimmung mit ausführenden Firmen, Unterweisungen, Aufsicht durch geeignete Personen und dokumentierte Maßnahmen. Bauherren sollten vor Rohbau-Start wissen, welche Gewerke welche Anhang-II-Tätigkeiten auslösen.
Typische Kategorien (Auswahl): Arbeiten mit Absturzgefahr (Dach, Gerüst, Abbruch in Höhe), Gräben/Schächte/Tunnel, Abbruch- und Sprengarbeiten, erhebliche Gefahr durch Gefahr- oder biologische Arbeitsstoffe, Arbeiten nahe Hochspannung, gleichzeitige Arbeiten in großer Höhenlage mit Absturzrisiko für andere.
Praxis Abbruch und Absturz: Seitenschutz, Abbruchanweisung, statische Bewertung, Aufsichtführender – im Begehungsrhythmus kontrollieren. Fallstrang aus Köln: SiGeKo-Begehung Abbruch.
Pflicht und Qualifikation SiGeKo: Wann SiGeKo-Pflicht?. Schnittstellen bei mehreren Gewerken: Gefährdungsbeurteilung an Schnittstellen.
Kooperation mit Arbeitssicherheit und Elektro
Baustellenstrom, Kabeltrommeln und mobile Werkzeuge unterliegen DGUV Vorschrift 3 – im SiGe-Plan Elektrozonen, FI-Schutz und Prüfrhythmus kennzeichnen. Kurzschlüsse und improvisierte Verlängerungen sind häufige Unfallursachen.
Regale, Hebezeuge und Absturzsicherung gehören in die Schnittstelle zu Arbeitssicherheit (BetrSichV, Gefährdungsbeurteilung) – nicht nur im Gewerke-Ordner.
Baustellenbegehungen und behördliche Erwartungen
Begehungen dokumentieren Mängel, Maßnahmen und Verantwortliche – nicht nur für BGUV/IFA-Themen, sondern auch für Brandschutz temporärer Anlagen. NRW-Behörden erwarten nachvollziehbare Nachweise und kurzfristige Sanierung sicherheitsrelevanter Abweichungen.
In der Praxis zählen fotodokumentierte Begehungsberichte mit Nachverfolgung offener Punkte – etwa Absturzsicherung in der Abbruchphase: SiGeKo-Begehung: Seitenschutz und Absturzsicherung in der Abbruchphase (Köln). H&S+ führt Begehungen zielorientiert durch und übersetzt Ergebnisse in umsetzbare Maßnahmenpläne ohne Überorganisation.
SiGeKo in Köln – lokale Besonderheiten
Enge Grundstücke, Fußgängerverkehr und parallele Baustellen erfordern klare Logistik, Verkehrsführung und Nachbarschaftskommunikation im SiGe-Plan – nicht nur im Bautagebuch.
Typisch: Abbruch in Bestand mit Seitenschutz und urbaner Logistik; Innenausbau bei laufendem Betrieb; Dach/Klima mit Absturz nach ASR A2.1. Fallstränge im Kapitel „Baustellen-Erfahrungen“ unten.
H&S+ unterstützt modular – von Einfamilienhaus-Neubau bis innerstädtischer Sanierung. Kosten Köln · Erstberatung.
Baustellen-Erfahrungen aus Köln
Innerstädtischer Umbau Köln (Abbruchphase): Wiederkehrendes Thema Seitenschutz – Begehungen dokumentieren Verbesserungen und verbleibende Mängel mit Fotos: SiGeKo-Begehung: Seitenschutz und Absturzsicherung in der Abbruchphase (Köln).
Gleiches Projekt – Rauchen auf der Baustelle vs. § 5 ArbStättV: übergeordnete Gefährdungsbeurteilung, Baustellenordnung und ausgewiesene Raucherstellen statt pauschaler „Fassade offen“-Argumente: Rauchen auf der Baustelle – § 5 ArbStättV und die Rolle des SiGeKo.
Schnittstellen bei mehreren Gewerken und fremder Infrastruktur – Abgrenzung SiGeKo-Plan und gewerkespezifischer Beurteilungen: Gefährdungsbeurteilung bei Schnittstellen – mehrere Gewerke und Infrastruktur (SiGeKo Köln).
Neubau Wohngebäude NRW: SiGe-Plan, Baustellenordnung, Projektverlauf mit Begehungsrhythmus – Ablauf ab Auftrag: SiGeKo-Projektverlauf Neubau – von Auftrag bis erste Begehung (Wohngebäude NRW).
Bestand Köln (Dach/Klima): Absturz nach ASR A2.1, Feuerlöscher/Fluchtwege – SiGeKo-Begehung im laufenden Betrieb: SiGeKo bei Dacharbeiten im Bestand – Absturz, Feuerlöscher, Klimageräte (Köln).
Innenausbau Bestand: Leistungskatalog und Honorarlogik aus Angebot (SiGe-Plan, Begehungen, Einweisungen): SiGeKo bei Innenausbau im Bestand – Leistungsumfang und Honorar (Praxis). Honorar-Orientierung Köln: SiGeKo in Köln – Honorare, Kostenfaktoren und Leistungsumfang.
Erfolgsfaktoren für Projektteams
- Einheitliche Dokumentvorlagen für Übergaben und Begehungen
- Kick-off mit allen Hauptgewerken vor Rohbau-Start
- Digitale Bereitstellung von Plänen und SiGeKo für alle mit Zugriff
- Klare Eskalationspfade bei PSA-Verstößen
- Lessons-learned-Workshop nach Phase 1
Häufige Fragen (FAQ)
- Ab welcher Projektgröße braucht es einen Koordinator?
- Nach BaustellV bei mehreren Arbeitgebern auf der Baustelle oder bei besonders gefährlichen Arbeiten (Anhang II) – unabhängig vom Budget. Orientierung: SiGeKo-Pflicht.
- Kann der Koordinator extern sein?
- Ja – häufig Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ingenieurbüro mit RAB-30-Qualifikation. Vertraglich: Planungs- und Ausführungsphase, Begehungszahl, Erreichbarkeit bei akuten Mängeln.
- Wie oft aktualisieren wir den SiGeKo-Plan?
- Bei Gewerke-, Zeitplan- oder Risikoänderung; mindestens phasenbezogen (Rohbau/Ausbau). Aushang und digitale Version müssen übereinstimmen.
- Was gehört in Übergabeprotokolle?
- IST-Zustand Absturzsicherung und Verkehrswege, Gerüstfreigaben, offene Mängel mit Verantwortlichen und Terminen, Fotos, Unterschriften – siehe Abschnitt Übergaben. Beispiel Abbruch: Begehung Abbruch.
- Wie unterstützt H&S+ vor Ort?
- Planung, Begehungen, Schulungen und Moderation von Übergaben – bitte Kontakt.
- Welche Rolle hat die Bauordnung?
- Genehmigungsrechtliche Brandschutzanforderungen ergänzen BaustellV – siehe Bauordnung NRW und Brandschutz – Gebäudeplanung, Nutzung und Betrieb.
- Wie dokumentieren wir Unterweisungen?
- Themen, Datum, Teilnehmer und Ort festhalten; bei Fremdfirmen Einweisungsnachweise archivieren. Anlehnung: Unterweisung Fristen.
- Ersetzt SiGeKo die Gewerke-Gefährdungsbeurteilung?
- Nein. SiGeKo koordiniert das Zusammenwirken; jedes ausführende Unternehmen bleibt für seine Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigten verantwortlich. Schnittstellen: Gefährdungsbeurteilung an Schnittstellen.
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