Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – Ablauf im ersten Vertragsjahr (Köln)
Ein mittelgroßer Logistikstandort in Köln suchte eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit klarem Leistungsumfang statt reiner Stundenabrechnung. Das Angebot kombinierte Grundbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 mit festen Bausteinen im ersten Jahr.
Was gilt rechtlich?
Kernleistungen in der Jahrespauschale: Beratung und Koordination, Betreuung der vom Auftraggeber einberufenen ASA-Sitzungen bei mehr als 20 Beschäftigten (Regelfall bis zu vier pro Jahr) inkl. Vorbereitung und Protokollierung, eine jährliche Sicherheitsbegehung – im Idealfall an eine ASA gekoppelt, jährliche kompakte Grundunterweisung nach § 12 ArbSchG, Einarbeitungsunterweisungen für Neueinstellungen (bis zu drei zusätzliche Termine pro Jahr).
Speziell im ersten Vertragsjahr: Ist-Zustandserfassung und Betreuungsplan nach DGUV V2. Damit werden Lücken in der Gefährdungsbeurteilung, offene Prüfungen, Unterweisungsrückstände und ASA-Themen priorisiert – statt alles gleichzeitig anzugehen.
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind vertraglich klar: ASA-Einladung mindestens fünf Werktage vorher, Bereitstellung von Unterlagen und Räumen, Terminorganisation für Unterweisungen. Mehrleistungen (zusätzliche ASA-Termine, Sonderbegehungen, Neuerstellung der Gefährdungsbeurteilung) werden gesondert abgestimmt – typisch nach Stundensatz.
Umsetzung in der Praxis
Für die Geschäftsführung bedeutet das: planbare Kosten, fester Ansprechpartner in Köln, dokumentierte ASA-Protokolle und nachvollziehbare Unterweisungen. Für HR relevant: strukturierte Einarbeitungsunterweisungen bei Fluktuation.
Vergleichbare Strukturen nutzen wir für technische Dienstleister, Sozialträger und Mittelstand in NRW – jeweils mit branchenspezifischer Ist-Erfassung. Details zur Bestellung: Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Typische Mängel und Vorbereitung
Im ersten Vertragsjahr sollten Ist-Erfassung, Betreuungsplan und erste Begehung vor der GBU-Flut stehen – sonst fehlt die Priorisierung für ASA und Jahresbericht. Vor der ersten BG-Begehung sollten Bestellung, Betreuungsplan und dokumentierte Mitwirkungspflichten des Auftraggebers nachvollziehbar sein.
Health and Safety+ strukturiert externe Betreuung in Köln und NRW – externe Fachkraft, Ist-Zustandserfassung, Arbeitsschutz. Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wie strukturiert man das erste SiFa-Jahr?
- Monat 1–3: Ist-Erfassung, Bestellung, Betreuungsplan, erste Begehung. Monat 4–9: GBU-Fortschreibung, Unterweisungen, Maßnahmen umsetzen. Monat 10–12: Jahresbericht, ASA, Plan Folgejahr.
- Was hat Priorität?
- Akute Mängel (Absturz, Elektro, Gefahrstoffe), fehlende GBU, abgelaufene Prüfungen, Unterweisungslücken – vor Formalprojekten.
- Was läuft im ersten Jahr oft schief?
- Jahresbericht ohne vorherige Begehungen, GBU-Flut ohne Umsetzung, keine Einbindung Geschäftsführung, ASA terminiert aber nicht vorbereitet.
- Wo vertiefen?
- Ist-Zustandserfassung, Jahresbericht und externe SiFa Köln.