Health and Safety +

Externe FaSi – Ablauf im ersten Vertragsjahr (Logistikstandort Köln)

Ein mittelgroßer Logistikstandort in Köln suchte eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit klarem Leistungsumfang statt reiner Stundenabrechnung. Das Angebot kombinierte Grundbetreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 mit festen Bausteinen im ersten Jahr.

Kernleistungen in der Jahrespauschale: Beratung und Koordination, Betreuung der vom Auftraggeber einberufenen ASA-Sitzungen (Regelfall bis zu vier pro Jahr) inkl. Vorbereitung und Protokollierung, eine jährliche Sicherheitsbegehung am Standort – im Idealfall an eine ASA gekoppelt, jährliche kompakte Grundunterweisung (Gruppe, vor Ort oder digital), Einarbeitungsunterweisungen für Neueinstellungen (bis zu drei zusätzliche Termine pro Jahr).

Speziell im ersten Vertragsjahr: Ist-Zustands-Check und Erstellung eines Betreuungsplans. Damit werden GBU-Lücken, offene Prüfungen, Unterweisungsrückstände und ASA-Themen priorisiert – statt alles gleichzeitig anzugehen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind vertraglich klar: ASA-Einladung mindestens fünf Werktage vorher, Bereitstellung von Unterlagen und Räumen, Terminorganisation für Unterweisungen. Mehrleistungen (zusätzliche ASA-Termine, Sonderbegehungen, GBU-Neuerstellung) werden gesondert abgestimmt – typisch nach Stundensatz.

Für die Geschäftsführung bedeutet das: planbare Kosten, fester Ansprechpartner in Köln, dokumentierte ASA-Protokolle und nachvollziehbare Unterweisungen. Für HR relevant: strukturierte Einarbeitungsunterweisungen bei Fluktuation.

Vergleichbare Strukturen nutzen wir für technische Dienstleister, Sozialträger und Mittelstand in NRW – jeweils mit branchenspezifischer Ist-Erfassung. Details zur Bestellung: Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa/FaSi).

Kostenlose Erstberatung zur Abgrenzung Grundbetreuung und Mehrleistungen: Kontakt. Ausführlicher Überblick: Arbeitsschutz im Unternehmen – Pflichten, Organisation und Praxis in NRW.