DGUV Vorschrift 2 – Regeln und Pflichten für Unternehmen
Die DGUV Vorschrift 2 regelt die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit auf Grundlage des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG). Die Neufassung von 2025 macht Pflichten, Betreuungsumfang und Dokumentation verständlicher – ohne das Schutzniveau zu senken. Für Arbeitgeber in Köln und NRW ist sie die zentrale Referenz neben der schriftlichen Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Struktur der Vorschrift: Verpflichtende Regelungen sind von empfohlenen Regelungen getrennt. Klar definiert sind Grundbetreuung (abhängig von Betriebsart und Beschäftigtenzahl nach Anlagen in der DGUV V2) und betriebsspezifische Betreuung (zusätzlich nach den individuellen Gefährdungen des Betriebs – Maschinen, Gefahrstoffe, Höhenarbeit, psychische Belastung). Beide Anteile müssen im Betreuungsvertrag, in der Bestellung und im Betreuungsplan nachvollziehbar sein.
Betreuungsplan und Jahresbericht: Der Arbeitgeber führt einen Betreuungsplan, der Grund- und Zusatzleistungen, Termine und Verantwortlichkeiten festhält. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellt nach § 5 DGUV V2 einen Jahresbericht für die Geschäftsführung – Inhalte: Gefährdungsbeurteilungen, Begehungen, Unterweisungen, Unfälle, offene Maßnahmen, Vorschläge für das kommende Jahr. Der Bericht ist keine Formalität, sondern Steuerungsinstrument für den Arbeitsschutzausschuss bei mehr als 20 Beschäftigten.
Digitale Betreuung: Teile der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung können digital erfolgen – sinnvoll bei mehreren Standorten, Außendienst und Homeoffice. Grenzen bleiben: Unterweisungen mit Verständnisabfrage, Begehungen und Wirksamkeitskontrollen vor Ort sind oft unverzichtbar.
Qualifikation der Fachkraft für Arbeitssicherheit: Neben klassischen technischen Fachrichtungen sind unter Voraussetzungen auch andere Studiengänge (z. B. Psychologie, Biologie) möglich – relevant für psychische Gefährdungsbeurteilungen und ganzheitliche Betrachtung von Arbeitsbedingungen.
Kleinstbetriebe: Die Vorschrift sieht zugänglichere Modelle vor, wenn das Gefährdungspotenzial es erlaubt – nicht weniger Schutz, sondern angepasste Intensität und Dokumentation.
Typische Umsetzungsfehler nach der Neufassung: alte Betreuungsverträge ohne Anpassung an 2025; zu wenig eingeplante Arbeitszeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit; psychische Belastung in der Gefährdungsbeurteilung weiterhin offen; Jahresbericht ohne Bezug zu real umgesetzten Maßnahmen.
Health and Safety+ passt Betreuungsverträge, Bestellungen und Betreuungspläne in Köln und NRW an die DGUV V2 an – intern oder extern als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Vertiefung: Arbeitsschutz im Unternehmen, SiFa-Jahresbericht. Kontakt.