SiFa-Jahresbericht – Was wirklich rein muss (Praxisfall Mittelstand NRW)
Viele Geschäftsführungen fragen uns nach dem SiFa-Jahresbericht: Was muss dokumentiert werden, was ist optional – und wann reicht eine schriftliche Zusammenfassung? Ein anonymisierter Fall aus der Betreuung eines mittelständischen Unternehmens in NRW (Handel/Logistik, kleinerer Standort) zeigt eine belastbare Struktur.
Was gilt rechtlich?
Grundlage ist § 5 DGUV Vorschrift 2: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berichtet dem Arbeitgeber über ihre Tätigkeit. Der Bericht soll nachvollziehbar machen, welche Beratung, Begehungen, Unterweisungen und Schwerpunktthemen im Berichtszeitraum bearbeitet wurden – nicht nur Stundenlisten.
Organisatorischer Teil: Auch ohne pflichtigen Arbeitsschutzausschuss (ASA) unter 20 Beschäftigten wurden sicherheitstechnische Abstimmungen dokumentiert. Im Fall: eine Begehung mit Protokoll, Abstimmung mit dem Betriebsarzt bei Bedarf, Rückblick auf vereinbarte Maßnahmen.
Inhaltliche Schwerpunkte aus dem Berichtszeitraum waren die aktuelle Gefährdungsbeurteilung als Basis, das Unfallgeschehen (hier ohne meldepflichtige Arbeitsunfälle), eine durchgeführte Evakuierungsübung mit Dokumentation, die jährliche Unterweisung inklusive Brandschutz, Gefahrstoffe und Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz, eine Stellungnahme zur Prüfpflicht von Handhubwagen, psychische Belastung über PegA-Befragung mit Maßnahmenplan sowie ein Hinweis auf die MuSchG-Änderung ab Juni 2025 (Schutzfristen nach Fehlgeburten).
Umsetzung in der Praxis
Wirksamkeitsbewertung gehört explizit dazu: Was hat funktioniert (Unterweisungen, Begehung, stabile Unfalllage), wo besteht Nachholbedarf (Wirksamkeitskontrolle bei Stellenbeschreibungen nach PegA). Empfehlungen für den Folgezeitraum sollten konkret, aber nicht überladen sein.
Anlagenverweis im Bericht: Begehungsprotokoll, Notfallplan, Unterweisungsnachweise, PegA-Auswertung, fachliche Stellungnahmen zu Einzelfragen. So entsteht ein prüffähiges Gesamtbild – für BG, Versicherer oder interne Audits.
Typische Mängel und Vorbereitung
Vor ASA oder BG-Prüfung sollte der Jahresbericht Bezug zu umgesetzten Maßnahmen haben, offene Punkte benennen und Vorschläge fürs Folgejahr enthalten – reine Formalberichte ohne IST-Bezug gelten als Mangel.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln und NRW erstellen wir Jahresberichte, die Pflicht und Praxis verbinden – ohne Copy-Paste-Floskeln. DGUV Vorschrift 2, Arbeitsschutz im Unternehmen, Leistungen Arbeitsschutz, Kontakt.
Health and Safety+ – Arbeitsschutz-Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist der SiFa-Jahresbericht Pflicht?
- Ja – § 5 DGUV V2: SiFa erstellt jährlich Bericht für Geschäftsführung mit GBU, Begehungen, Unterweisungen, Unfällen, offenen Maßnahmen.
- Was muss der Bericht enthalten?
- Stand Arbeitsschutz, durchgeführte und geplante Maßnahmen, Unfallstatistik, ASA-Themen, Verbesserungsvorschläge – Steuerungsinstrument, keine Formalität.
- Typische Mängel?
- Copy-Paste vom Vorjahr, keine offenen Maßnahmen, fehlender Bezug zu GBU-Version, Geschäftsführung ohne Kenntnisnahme.
- Wo vertiefen?
- DGUV V2, ASA in der Praxis und Akteure.