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SiFa-Jahresbericht – Was wirklich rein muss (Praxisfall Mittelstand NRW)

Viele Geschäftsführungen fragen uns nach dem SiFa-Jahresbericht: Was muss dokumentiert werden, was ist optional – und wann reicht eine schriftliche Zusammenfassung? Ein anonymisierter Fall aus der Betreuung eines mittelständischen Unternehmens in NRW (Handel/Logistik, kleinerer Standort) zeigt eine belastbare Struktur.

Grundlage ist § 5 DGUV Vorschrift 2: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berichtet dem Arbeitgeber über ihre Tätigkeit. Der Bericht soll nachvollziehbar machen, welche Beratung, Begehungen, Unterweisungen und Schwerpunktthemen im Berichtszeitraum bearbeitet wurden – nicht nur Stundenlisten.

Organisatorischer Teil: Auch ohne pflichtigen Arbeitsschutzausschuss (ASA) unter 20 Beschäftigten wurden sicherheitstechnische Abstimmungen dokumentiert. Im Fall: eine Begehung mit Protokoll, Abstimmung mit dem Betriebsarzt bei Bedarf, Rückblick auf vereinbarte Maßnahmen.

Inhaltliche Schwerpunkte aus dem Berichtszeitraum: aktuelle Gefährdungsbeurteilung als Basis; Unfallgeschehen (hier: keine meldepflichtigen Arbeitsunfälle); durchgeführte Evakuierungsübung mit Dokumentation; jährliche Unterweisung inkl. Brandschutz, Gefahrstoffe, Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; Stellungnahme zur Prüfpflicht von Handhubwagen; psychische Belastung über PegA-Befragung mit Maßnahmenplan; Hinweis auf MuSchG-Änderung ab Juni 2025 (Schutzfristen nach Fehlgeburten).

Wirksamkeitsbewertung gehört explizit dazu: Was hat funktioniert (Unterweisungen, Begehung, stabile Unfalllage), wo besteht Nachholbedarf (Wirksamkeitskontrolle bei Stellenbeschreibungen nach PegA). Empfehlungen für den Folgezeitraum sollten konkret, aber nicht überladen sein.

Anlagenverweis im Bericht: Begehungsprotokoll, Notfallplan, Unterweisungsnachweise, PegA-Auswertung, fachliche Stellungnahmen zu Einzelfragen. So entsteht ein prüffähiges Gesamtbild – für BG, Versicherer oder interne Audits.

Als externe FaSi in Köln und NRW erstellen wir Jahresberichte, die Pflicht und Praxis verbinden – ohne Copy-Paste-Floskeln. Mehr zum Einstieg in die Betreuung: Arbeitsschutz im Unternehmen – Pflichten, Organisation und Praxis in NRW.