Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit
Nach ASiG § 5 und DGUV Vorschrift 2 bestellt der Arbeitgeber eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – intern oder extern. Ohne schriftliche Bestellung fehlt die nachweisbare Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt den Arbeitgeber nach ASiG § 6 bei Arbeitsschutz und Unfallverhütung: Beratung zu Gefährdungen und Maßnahmen, Begehungen, Prüfung von Anlagen und Arbeitsverfahren vor der Einführung, Mitwirkung bei Unterweisungen. Sie ersetzt nicht die Geschäftsführung.
Die Bestellung erfolgt schriftlich durch den Arbeitgeber. Sie legt den Betreuungsumfang fest (Grund- und betriebsspezifische Anteile nach DGUV Vorschrift 2), die übertragenen Aufgaben, den Zugang zu Informationen, Unterlagen und Arbeitsstätten, die vorgesehene Arbeitszeit sowie die erforderliche Qualifikation. Bei sicherheitstechnischer Beratung gilt Weisungsfreiheit gegenüber unmittelbaren Vorgesetzten – vergleichbar der Stellung des Betriebsarztes. Der Arbeitgeber stellt nach ASiG § 5 die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel bereit.
Grundbetreuung vs. betriebsspezifische Betreuung (DGUV V2): Grundbetreuung nach Betriebsart und Beschäftigtenzahl; betriebsspezifisch nach individuellen Gefährdungen (Maschinen, Gefahrstoffe, Höhenarbeit). Beides gehört ins Angebot und in die Bestellung.
Umsetzung in der Praxis
Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit kennen den Betrieb aus der Nähe; dafür brauchen sie nachweisbare Qualifikation, Vertretung bei Urlaub und regelmäßige Fortbildung. Externe Fachkräfte bringen branchenübergreifende Erfahrung und Neutralität mit – externe Fachkraft Köln.
In der Praxis scheitert die Betreuung oft an mündlichen Bestellungen ohne schriftliche Grundlage, fehlender vertraglich verankerter Arbeitszeit oder unzureichenden Zugangsrechten zu Gefahrstoffen und Maschinen. Das führt bei Berufsgenossenschafts-Prüfungen zu Lücken und erhöht das Haftungsrisiko.
Health and Safety+ erstellt Bestellungen und übernimmt die Funktion der Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln und NRW – Ratgeber, DGUV V2. Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wann muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?
- Grundsätzlich jeder Arbeitgeber nach ASiG § 5 – intern oder extern. Umfang richtet sich nach DGUV Vorschrift 2 (Grund- und betriebsspezifische Betreuung). Ausnahmen nur in eng begrenzten Fällen prüfen.
- Was muss die schriftliche Bestellung enthalten?
- Aufgaben, Betreuungsumfang, Arbeitszeit, Zugang zu Arbeitsstätten und Unterlagen, Qualifikation und Weisungsfreiheit bei sicherheitstechnischer Beratung. Mündliche Bestellungen reichen bei Prüfungen nicht.
- Gilt das in Köln und NRW?
- Ja – ASiG und DGUV V2 gelten bundesweit. Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsicht in NRW prüfen Bestellung, Betreuungsplan und Jahresbericht betriebsspezifisch.
- Wo vertiefen?
- Zu DGUV V2, externe Fachkraft Köln und SiFa-Jahresbericht.