DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten – Pflichten auf der Baustelle
Auf der Baustelle arbeiten oft mehrere Firmen gleichzeitig – Absturz, Elektro, Staub, Kran, Engstellen. Die Baustellenverordnung (BaustellV) verlangt SiGeKo und SiGe-Plan. DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ ergänzt das als Unfallverhütungsvorschrift für die ausführenden Unternehmen – nicht als Ersatz für den Koordinator, sondern als fachliche Tiefe für Gefährdungen bei Bauarbeiten – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
Wer ist adressiert? Unternehmen, deren Beschäftigte Bauarbeiten ausführen – Hoch- und Tiefbau, Abbruch, Sanierung, Montage, viele Gewerke. Der Bauherr koordiniert über BaustellV/SiGeKo; jedes ausführende Unternehmen muss V38 in der eigenen Organisation umsetzen – GBU, Unterweisung, Arbeitsmittel, Absturzsicherung.
Die DGUV Vorschrift 38 behandelt unter anderem folgende Themen. Planung und Vorbereitung. Sicherheit von Arbeitsplätzen und Verkehrswegen. Absturz (ergänzend TRBS 2121, ASR A2.1). Gerüste und Leitern. Maschinen und Anlagen. Elektro auf der Baustelle (DGUV V3). Lärm, Staub, Gefahrstoffe. Im SiGe-Plan festhalten, wer welches Gewerk verantwortet.
Umsetzung in der Praxis
Auf Baustellen lassen sich vier Ebenen unterscheiden. Erstens regelt die BaustellV mit dem SiGeKo die Koordination, den SiGe-Plan und die Vorankündigung. Zweitens ergänzt die DGUV V38 die UVV für ausführende Betriebe. Drittens kommen BetrSichV und TRBS für Arbeitsmittel und Prüfung hinzu. Viertens greifen GefStoffV und TRGS bei Stoffen. Ein Unfall passiert selten an nur einer Schnittstelle, deshalb sind gemeinsame Begehungen sinnvoll.
Praxis aus NRW-Mandaten: Dacharbeiten im Bestand (SiGeKo Dach/Köln), Abbruch mit Seitenschutz (Abbruchphase), Schnittstellen mehrerer Gewerke (GBU Bauprojekt). Dokumentation: SiGe-Plan, Unterweisungsnachweise, Prüfprotokolle Gerüst/Kran.
Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. SiGe-Plan existiert, aber Gewerke arbeiten nicht danach. Fehlende Unterweisung für wechselnde Subunternehmer. Absturzsicherung nur auf Papier. Baustrom ohne Prüfkonzept. Health and Safety+ – BaustellV-Hub, DGUV-Überblick, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Ersetzt DGUV V38 die BaustellV?
- Nein. BaustellV regelt SiGeKo-Pflicht und Koordination. V38 ist die UVV für Unternehmen bei Bauarbeiten. Beide gelten parallel.
- Muss der SiGeKo V38 kennen?
- Ja – der Koordinator muss Gefährdungen im SiGe-Plan abbilden; ausführende Betriebe setzen V38 operativ um. Schnittstellen in Begehungen klären.
- Gilt V38 auch bei kleinen Renovierungen?
- Wenn es Bauarbeiten im Sinne der Vorschrift sind – oft ja. Umfang der Maßnahmen richtet sich nach Gefährdung, nicht nach Projektgröße allein.