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ASR A2.1 Absturz und Absturzsicherung – Höhen, Schutz, GBU

Stürze gehören zu den häufigsten schweren Arbeitsunfällen – von der Dachkante über das Lagerregal bis zur offenen Bodenöffnung. ASR A2.1 regelt Schutz vor Absturz, Sturz auf der Ebene und herabfallenden Gegenständen. Auf Baustellen gelten zusätzlich BaustellV und TRBS 2121SiGeKo koordiniert Schnittstellen – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Absturzhöhen – Orientierung: An Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, wo Absturzgefahr besteht, gelten ab etwa 1 Meter Absturztiefe Anforderungen an Absturzsicherung. An weiteren Verkehrswegen und Flächen, die nicht ständig als Arbeitsplatz dienen, oft ab 2 Metern. Die GBU muss die konkrete Situation bewerten – keine pauschale „2-Meter-Regel“ ohne Begehung.

Rangfolge der Maßnahmen: Zuerst Absturz vermeiden (Planung, Geländer, Abdeckungen, gesicherte Zugänge). Dann Absturz verhindern (Seitenschutz, Gitterroste, Absturzsicherungen an Dächern). Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur, wenn kollektive Schutzmaßnahmen nicht möglich sind – mit Anschlageinrichtung, Unterweisung, Rettungskonzept.

Umsetzung in der Praxis

Verkehrswege und Öffnungen: Bodenöffnungen, Treppen ohne Geländer, Laderampen, Dachflächen – absichern oder sperren. Herabfallende Gegenstände: Werkzeuge auf Dach, Material an Gerüst, Regalsicherung. Begehungs-Checkliste in GBU und SiGe-Plan.

Praxis aus Mandaten: Dacharbeiten im Bestand (SiGeKo Dach/Köln), Abbruch Seitenschutz (Abbruchphase), Lager mit fehlendem Regalschutz. Dokumentation: Fotos, Maßnahmen, Freigabe vor Arbeiten in Höhe.

Schnittstelle Brandschutz: Fluchtwege dürfen nicht durch Absturzgefahren gefährdet werden – ASR A2.3. Leitern und Gerüste: TRBS 2121. Health and Safety+ – ASR-Überblick, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welcher Höhe brauche ich Geländer?
ASR A2.1 differenziert nach Arbeitsplatz (ca. 1 m Absturztiefe) und anderen Verkehrswegen (ca. 2 m). Immer objektbezogene Gefährdungsbeurteilung – Abweichungen nur mit gleichwertigem Schutz.
Reicht PSAgA statt Geländer?
Nein, wenn kollektiver Schutz technisch möglich ist. PSAgA ist nachrangig und braucht Anschlageinrichtung, Prüfung, Unterweisung und Rettungsplanung.
Gilt ASR A2.1 auf der Baustelle?
Ja, über ArbStättV-Anhang Baustellen – plus BaustellV/SiGeKo. SiGe-Plan und gewerkebezogene GBU müssen Absturzthemen abstimmen.