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ASR A3.7 Lärm am Arbeitsplatz – Bewertung, Gehörschutz und Maßnahmen

Lärm ist eine der häufigsten physikalischen Gefährdungen in Produktion, Werkstatt, Logistik und Großküchen – und ein Standardthema bei BG-Begehungen. ASR A3.7 „Lärm“ konkretisiert ArbStättV-Anforderungen zur Lärmminderung. Ergänzend gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LArbSchV) mit Unterem Auslösewert 80 dB(A) und Oberem Auslösewert 85 dB(A) für Gehörschutzpflicht – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Gefährdungsbeurteilung Lärm: Zuerst Lärmquellen identifizieren (Maschinen, Druckluft, Stapler, Musik in Verkaufsflächen, Technikräume). Dann Beurteilung – bei Annahme von Überschreitungen Messung durch fachkundige Person oder Schallpegelmessung. Ergebnis: Expositionslevel, Maßnahmenkatalog nach STOP (Lärmminderung vor Gehörschutz). ASR A3.7 und LArbSchV in einem GBU-Kapitel, nicht getrennt widersprüchlich.

Technische Maßnahmen: Kapselung, Schallschutzverkleidung, Wartung (undichtes Druckluft = Lärm), ruhigere Maschinen bei Neuanschaffung (Substitution). Organisatorisch: abgeschottete Zonen, Zeitfenster für laute Arbeiten, Begrenzung der Verweildauer in Lärmbereichen, Unterweisung.

Umsetzung in der Praxis

Gehörschutz: Pflicht ab Oberem Auslösewert (85 dB(A) im 8-Stunden-Mittel) – passend zur Lärmsituation, persönlich anpassbar wo nötig, Tragepflicht durchsetzbar. Gehörschutz ist letzte Stufe, nicht Ersatz für Lärmminderung. Kennzeichnung von Gehörschutz-Zonen nach ASR A1.3.

Besondere Bereiche: Großküchen (Lärm Spülmaschine, Lüftung), Werkstätten, Druckereien, Callcenter-Akustik (eher mittel, aber psychische Belastung). Lärm und psychische Belastung gemeinsam betrachten, wo ständige Hintergrundgeräusche Konzentration stören.

Typische Mängel und Vorbereitung

Bei Lärmbegehungen sollten Lärmkarte, Gehörschutz-Konzept und technische Maßnahmen in der GBU verankert sein. Messprotokolle und Unterweisung zum Tragen von Gehörschutz müssen nachvollziehbar sein.

Dokumentation: Messprotokolle, Maßnahmenplan, Gehörschutz-Ausgabe und Unterweisung, regelmäßige Wirksamkeitskontrolle (Tragen, Dichtigkeit). Health and Safety+ – GBU, Kontakt. Hub: ASR einfach erklärt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt ASR A3.7?
Lärm am Arbeitsplatz – Lärmminderung an der Quelle, technische und organisatorische Maßnahmen, Gehörschutz wenn Lärmpegel nicht ausreichend reduziert werden kann.
Ab wann Gehörschutz?
Wenn Lärmpegel trotz Minderungsmaßnahmen oberhalb der Beurteilungspegel liegt – in GBU dokumentieren, PSA-BV beachten, Unterweisung und Tragepflicht.
Typische Mängel in NRW?
Keine Lärmmessung, Gehörschutz ausgelegt aber nicht getragen, keine Unterweisung, fehlende Wartung schallgedämpfter Anlagen.
Wo vertiefen?
ASR-Hub, GBU und Unterweisung.