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ASR A3.7 Lärm am Arbeitsplatz – Bewertung, Gehörschutz und Maßnahmen

Lärm ist eine der häufigsten physikalischen Gefährdungen in Produktion, Werkstatt, Logistik und Großküchen – und ein Standardthema bei BG-Begehungen. ASR A3.7 „Lärm“ konkretisiert ArbStättV-Anforderungen zur Lärmminderung. Ergänzend gilt die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LArbSchV) mit Unterem Auslösewert 80 dB(A) und Oberem Auslösewert 85 dB(A) für Gehörschutzpflicht – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Gefährdungsbeurteilung Lärm: Zuerst Lärmquellen identifizieren (Maschinen, Druckluft, Stapler, Musik in Verkaufsflächen, Technikräume). Dann Beurteilung – bei Annahme von Überschreitungen Messung durch fachkundige Person oder Schallpegelmessung. Ergebnis: Expositionslevel, Maßnahmenkatalog nach STOP (Lärmminderung vor Gehörschutz). ASR A3.7 und LArbSchV in einem GBU-Kapitel, nicht getrennt widersprüchlich.

Technische Maßnahmen: Kapselung, Schallschutzverkleidung, Wartung (undichtes Druckluft = Lärm), ruhigere Maschinen bei Neuanschaffung (Substitution). Organisatorisch: abgeschottete Zonen, Zeitfenster für laute Arbeiten, Begrenzung der Verweildauer in Lärmbereichen, Unterweisung.

Umsetzung in der Praxis

Gehörschutz: Pflicht ab Oberem Auslösewert (85 dB(A) im 8-Stunden-Mittel) – passend zur Lärmsituation, persönlich anpassbar wo nötig, Tragepflicht durchsetzbar. Gehörschutz ist letzte Stufe, nicht Ersatz für Lärmminderung. Kennzeichnung von Gehörschutz-Zonen nach ASR A1.3.

Besondere Bereiche: Großküchen (Lärm Spülmaschine, Lüftung), Werkstätten, Druckereien, Callcenter-Akustik (eher mittel, aber psychische Belastung). Lärm und psychische Belastung gemeinsam betrachten, wo ständige Hintergrundgeräusche Konzentration stören.

ASR A3.7 verlangt Lärmbeurteilung, technische und organisatorische Maßnahmen sowie Gehörschutz nur als letzte Stufe der STOP-Hierarchie. In Produktion und Handwerk in NRW sind Lärmkartierungen und Unterweisung zu Gehörschutz typische Prüfpunkte.

Lärm gehört in die Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastung bei dauerhaftem Lärmpegel – Abstimmung mit Betriebsarzt bei Vorsorge.

Typische Mängel und Vorbereitung

Bei Lärmbegehungen sollten Lärmkarte, Gehörschutz-Konzept und technische Maßnahmen in der GBU verankert sein. Messprotokolle und Unterweisung zum Tragen von Gehörschutz müssen nachvollziehbar sein.

Dokumentation: Messprotokolle, Maßnahmenplan, Gehörschutz-Ausgabe und Unterweisung, regelmäßige Wirksamkeitskontrolle (Tragen, Dichtigkeit). Health and Safety+ – GBU, Kontakt. Hub: ASR einfach erklärt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt ASR A3.7?
Lärm am Arbeitsplatz – Lärmminderung an der Quelle, technische und organisatorische Maßnahmen, Gehörschutz wenn Lärmpegel nicht ausreichend reduziert werden kann.
Ab wann Gehörschutz?
Wenn Lärmpegel trotz Minderungsmaßnahmen oberhalb der Beurteilungspegel liegt – in GBU dokumentieren, PSA-BV beachten, Unterweisung und Tragepflicht.
Typische Mängel in NRW?
Keine Lärmmessung, Gehörschutz ausgelegt aber nicht getragen, keine Unterweisung, fehlende Wartung schallgedämpfter Anlagen.
Wo vertiefen?
ASR-Hub, GBU und Unterweisung.