ASR A4.3 Erste Hilfe – Räume, Ausstattung und Ersthelfer
Im Ernstfall zählt jede Minute – Erste Hilfe muss organisiert sein, nicht improvisiert. ASR A4.3 konkretisiert Erste-Hilfe-Räume, vergleichbare Einrichtungen und Ausstattung. Die Anzahl der Ersthelfer und deren Ausbildung regelt die DGUV Vorschrift 1 – beides gehört zusammen in die Gefährdungsbeurteilung – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
Ersthelfer – Schwellen (Orientierung DGUV V1): Abhängig von Beschäftigtenzahl und besonderen Gefahren (z. B. erhöhte Unfallgefahr, Alleinarbeit, Fernverkehr). Typisch: ab 2–19 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, ab 20 mehrere – genaue Tabelle in DGUV V1 und Betriebsanweisung. Ausbildung 9 UE, Auffrischung alle 2–3 Jahre.
Erste-Hilfe-Raum: Pflicht u. a. bei mehr als 1.000 Beschäftigten oder bei mehr als 100 Beschäftigten mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren. Raum im Erdgeschoss, mit Krankentrage erreichbar, ausreichend groß, beleuchtet, ausgestattet (Verbandmaterial, Liege, Augenspülung je nach Gefährdung). Auf Baustellen: Erste-Hilfe-Container als vergleichbare Einrichtung möglich.
Umsetzung in der Praxis
Ausstattung und Erreichbarkeit: Verbandskästen an festen, bekannten Stellen – Menge und Inhalt nach Gefährdung (Werkstatt vs. Büro). Meldeeinrichtungen (Telefon, Notrufnummern) ständig zugänglich. Bei Alleinarbeit: Personen-Notsignal-Anlagen prüfen. Rettungswege für Rettungsdienst freihalten – Schnittstelle Fluchtwege ASR A2.3.
GBU Erste Hilfe: Gefährdungen (Schnitt, Chemie, Strom, Höhe), daraus Ersthelferzahl, Ausstattung, ggf. Erste-Hilfe-Raum, Ablauf Notfall ( wer alarmiert, wer leitet Erste Hilfe). Jährlich in Unterweisung und bei Begehung prüfen: Verbandskasten vollständig, Ersthelfer-Liste aktuell, Schilder sichtbar.
Typische Mängel und Vorbereitung
Vor Prüfungen sollten Ersthelfer benannt und geschult, Erste-Hilfe-Material erreichbar und Notfallorganisation in der GBU dokumentiert sein – abgestimmt mit § 10 ArbSchG und DGUV V1.
Health and Safety+ plant Erste-Hilfe-Organisation mit in ASA und GBU – Arbeitsschutz, ASR-Hub, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was regelt ASR A4.3?
- Erste Hilfe in Arbeitsstätten – Ausstattung, Erreichbarkeit, Anzahl und Qualifikation der Ersthelfer nach Beschäftigtenzahl und besonderen Gefahren.
- Wie viele Ersthelfer?
- Nach DGUV V1 und ASR A4.3 – abhängig von Beschäftigtenzahl und Gefährdung (Gefahrstoffe, Alleinarbeit). In GBU begründen.
- Typische Mängel?
- Ersthelfer benannt aber Schulung abgelaufen, Kasten unvollständig, Defi ohne geschulte Personen, kein Augenspülbecken bei Gefahrstoffen.
- Wo vertiefen?
- § 10 ArbSchG Notfall, ArbSchG-Hub und DGUV.