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ASR A4.3 Erste Hilfe – Räume, Ausstattung und Ersthelfer

Im Ernstfall zählt jede Minute – Erste Hilfe muss organisiert sein, nicht improvisiert. ASR A4.3 konkretisiert Erste-Hilfe-Räume, vergleichbare Einrichtungen und Ausstattung. Die Anzahl der Ersthelfer und deren Ausbildung regelt die DGUV Vorschrift 1 – beides gehört zusammen in die Gefährdungsbeurteilung – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Ersthelfer – Schwellen (Orientierung DGUV V1): Abhängig von Beschäftigtenzahl und besonderen Gefahren (z. B. erhöhte Unfallgefahr, Alleinarbeit, Fernverkehr). Typisch: ab 2–19 Beschäftigten mindestens ein Ersthelfer, ab 20 mehrere – genaue Tabelle in DGUV V1 und Betriebsanweisung. Ausbildung 9 UE, Auffrischung alle 2–3 Jahre.

Erste-Hilfe-Raum: Pflicht u. a. bei mehr als 1.000 Beschäftigten oder bei mehr als 100 Beschäftigten mit besonderen Unfall- oder Gesundheitsgefahren. Raum im Erdgeschoss, mit Krankentrage erreichbar, ausreichend groß, beleuchtet, ausgestattet (Verbandmaterial, Liege, Augenspülung je nach Gefährdung). Auf Baustellen: Erste-Hilfe-Container als vergleichbare Einrichtung möglich.

Umsetzung in der Praxis

Ausstattung und Erreichbarkeit: Verbandskästen an festen, bekannten Stellen – Menge und Inhalt nach Gefährdung (Werkstatt vs. Büro). Meldeeinrichtungen (Telefon, Notrufnummern) ständig zugänglich. Bei Alleinarbeit: Personen-Notsignal-Anlagen prüfen. Rettungswege für Rettungsdienst freihalten – Schnittstelle Fluchtwege ASR A2.3.

GBU Erste Hilfe: Gefährdungen (Schnitt, Chemie, Strom, Höhe), daraus Ersthelferzahl, Ausstattung, ggf. Erste-Hilfe-Raum, Ablauf Notfall ( wer alarmiert, wer leitet Erste Hilfe). Jährlich in Unterweisung und bei Begehung prüfen: Verbandskasten vollständig, Ersthelfer-Liste aktuell, Schilder sichtbar.

Typische Mängel und Vorbereitung

Vor Prüfungen sollten Ersthelfer benannt und geschult, Erste-Hilfe-Material erreichbar und Notfallorganisation in der GBU dokumentiert sein – abgestimmt mit § 10 ArbSchG und DGUV V1.

ASR A4.3 regelt Erste-Hilfe in Arbeitsstätten: Anzahl Ersthelfer nach Beschäftigtenzahl und Gefährdung, Ausstattung, Erreichbarkeit und Auffrischung. Für Betriebe mit mehreren Standorten in NRW braucht jeder Standort eine eigene Betrachtung.

Notfallpläne müssen mit Brandschutz und Evakuierung abgestimmt sein – Flucht- und Rettungsplan und Brandschutz im Betrieb.

Health and Safety+ plant Erste-Hilfe-Organisation mit in ASA und GBU – Arbeitsschutz, ASR-Hub, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was regelt ASR A4.3?
Erste Hilfe in Arbeitsstätten – Ausstattung, Erreichbarkeit, Anzahl und Qualifikation der Ersthelfer nach Beschäftigtenzahl und besonderen Gefahren.
Wie viele Ersthelfer?
Nach DGUV V1 und ASR A4.3 – abhängig von Beschäftigtenzahl und Gefährdung (Gefahrstoffe, Alleinarbeit). In GBU begründen.
Typische Mängel?
Ersthelfer benannt aber Schulung abgelaufen, Kasten unvollständig, Defi ohne geschulte Personen, kein Augenspülbecken bei Gefahrstoffen.