SiGeKo bei Dacharbeiten im Bestand – Absturz, Feuerlöscher, Klimageräte (Köln)
Nicht jede SiGeKo-Aufgabe ist Großbaustelle mit Abbruch. In einem Kölner Gewerbeobjekt ging es um SiGeKo-Begleitung bei Arbeiten im Bestand – Schwerpunkt Dachbereiche, Klimageräte auf dem Dach, Absturzgefahren und Erstausstattung mit Feuerlöschern entlang Fluchtwege im laufenden Betrieb.
Was gilt rechtlich?
Ausgangslage: Wartung und Installation durch Fremdfirmen, Betrieb teilweise aktiv, mehrere Ebenen, Zugang über Dach und innen. Begehungs- und Besprechungsbericht bündelten Feststellungen für Bauherr/Facility und ausführende Unternehmen – ohne Mandatsdetails zu nennen.
Absturz nach ASR A2.1: Gefahrenbereich an Dachkanten, Lichtkuppeln, Aufbauten – 2,0-m-Regel als Orientierung für Absturz in Tiefe, nicht als Ersatz für objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Maßnahmen: Seitenschutz, Netze, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur nach Rangfolge und Unterweisung, gesicherte Zugänge.
Verkehrswege auf Dächern: TRBS 2121 und Planung der Wartungswege – rutschhemmend, tragfähig, Abstand zu Kanten. SiGeKo prüft, ob temporäre Wege für Klimamontage ausreichend gesichert sind; die Ausführung verantwortet das Wartungsunternehmen.
Feuerlöscher ASR A2.2: Bedarf und Standorte objektspezifisch (Fluchtwege, Technikzentralen, Dacharbeiten mit Zündgefahr). SiGeKo dokumentiert Empfehlungen für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung/Facility – keine pauschale „ein Löscher pro Etage“-Formel.
SiGeKo-Rolle im Bestand: Koordination und Dokumentation, Schnittstellen Facility ↔ Dachdecker ↔ Klima ↔ Betrieb, Vorbereitung übergeordneter Gefährdungsbeurteilung. Kein Ersatz für Prüfung der Klimaanlage, keine DGUV-Prüfung ortsveränderlicher Geräte durch den Koordinator.
Umsetzung in der Praxis
Besonders gefährliche Arbeiten: Montage schwerer Klimageräte am Dachrand, Heißarbeiten in der Nähe von Dämmung, parallele Arbeiten unter dem Dach (Innenbereich). Abstimmung im SiGe-Plan oder Bestands-SiGe-Dokument mit Zeitfenstern.
Typisches Muster: Kurze Einsätze, unklare Verantwortung für temporäre Absturzsicherung („nur zwei Stunden“). Schriftliche Freigabe und Nachweis der Sicherung vor Arbeitsbeginn – im Begehungsbericht festhalten.
Verknüpfung Brandschutz Betrieb: Nach Abschluss der Dachmaßnahme bleibt betrieblicher Brandschutz relevant; SiGeKo endet mit der Baustellen-/Umbauphase, nicht mit der Eröffnung.
Pflicht und Honorar: SiGeKo-Pflicht, Leistungsumfang Bestand.
Typische Mängel und Vorbereitung
Bei Dacharbeiten im Bestand in Köln sind Absturzsicherung, Witterungsregeln und Schnittstelle Gerüst/Dach im SiGe-Plan vor Erstbetritt des Gewerks festzulegen – Anhang II Nr. 1 greift oft auch unter 7 m über Gerüstkante.
Health and Safety+ koordiniert SiGeKo für Bestand und Neubau in Köln und NRW – Leistungen SiGeKo, Brandschutz, Ratgeber SiGeKo. Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Risiken bei Dacharbeiten im Bestand?
- Absturz, durchfallende Decken, Nachbarschaft, alte Statik, gleichzeitige Innenarbeiten – im SiGe-Plan mit Verantwortlichen und Maßnahmen.
- Anhang II bei Dach unter 7 m?
- Nr. 1 formal ab 7 m – dennoch Absturzschutz nach ArbSchG/DGUV V38 und im SiGe-Plan abbilden, besonders an Dachkante und Lichtschacht.
- Typische Mängel in Köln?
- Keine Fanglinie, Gerüstübergang undicht, Arbeit bei Sturm ohne Regel, Einweisung Dachdecker fehlt, Plan veraltet nach Kranumstellung.
- Wo vertiefen?
- Anhang II, Begehung Abbruch und DGUV V38.