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SiGeKo bei Dacharbeiten im Bestand – Absturz, Feuerlöscher, Klimageräte (Köln)

Nicht jede SiGeKo-Aufgabe ist Großbaustelle mit Abbruch. In einem Kölner Gewerbeobjekt ging es um SiGeKo-Begleitung bei Arbeiten im Bestand – Schwerpunkt Dachbereiche, Klimageräte auf dem Dach, Absturzgefahren und Erstausstattung mit Feuerlöschern entlang Fluchtwege im laufenden Betrieb.

Was gilt rechtlich?

Ausgangslage: Wartung und Installation durch Fremdfirmen, Betrieb teilweise aktiv, mehrere Ebenen, Zugang über Dach und innen. Begehungs- und Besprechungsbericht bündelten Feststellungen für Bauherr/Facility und ausführende Unternehmen – ohne Mandatsdetails zu nennen.

Absturz nach ASR A2.1: Gefahrenbereich an Dachkanten, Lichtkuppeln, Aufbauten – 2,0-m-Regel als Orientierung für Absturz in Tiefe, nicht als Ersatz für objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Maßnahmen: Seitenschutz, Netze, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) nur nach Rangfolge und Unterweisung, gesicherte Zugänge.

Verkehrswege auf Dächern: TRBS 2121 und Planung der Wartungswege – rutschhemmend, tragfähig, Abstand zu Kanten. SiGeKo prüft, ob temporäre Wege für Klimamontage ausreichend gesichert sind; die Ausführung verantwortet das Wartungsunternehmen.

Feuerlöscher ASR A2.2: Bedarf und Standorte objektspezifisch (Fluchtwege, Technikzentralen, Dacharbeiten mit Zündgefahr). SiGeKo dokumentiert Empfehlungen für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung/Facility – keine pauschale „ein Löscher pro Etage“-Formel.

SiGeKo-Rolle im Bestand: Koordination und Dokumentation, Schnittstellen Facility ↔ Dachdecker ↔ Klima ↔ Betrieb, Vorbereitung übergeordneter Gefährdungsbeurteilung. Kein Ersatz für Prüfung der Klimaanlage, keine DGUV-Prüfung ortsveränderlicher Geräte durch den Koordinator.

Umsetzung in der Praxis

Besonders gefährliche Arbeiten: Montage schwerer Klimageräte am Dachrand, Heißarbeiten in der Nähe von Dämmung, parallele Arbeiten unter dem Dach (Innenbereich). Abstimmung im SiGe-Plan oder Bestands-SiGe-Dokument mit Zeitfenstern.

Typisches Muster: Kurze Einsätze, unklare Verantwortung für temporäre Absturzsicherung („nur zwei Stunden“). Schriftliche Freigabe und Nachweis der Sicherung vor Arbeitsbeginn – im Begehungsbericht festhalten.

Verknüpfung Brandschutz Betrieb: Nach Abschluss der Dachmaßnahme bleibt betrieblicher Brandschutz relevant; SiGeKo endet mit der Baustellen-/Umbauphase, nicht mit der Eröffnung.

Pflicht und Honorar: SiGeKo-Pflicht, Leistungsumfang Bestand.

Typische Mängel und Vorbereitung

Bei Dacharbeiten im Bestand in Köln sind Absturzsicherung, Witterungsregeln und Schnittstelle Gerüst/Dach im SiGe-Plan vor Erstbetritt des Gewerks festzulegen – Anhang II Nr. 1 greift oft auch unter 7 m über Gerüstkante.

Health and Safety+ koordiniert SiGeKo für Bestand und Neubau in Köln und NRW – Leistungen SiGeKo, Brandschutz, Ratgeber SiGeKo. Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Risiken bei Dacharbeiten im Bestand?
Absturz, durchfallende Decken, Nachbarschaft, alte Statik, gleichzeitige Innenarbeiten – im SiGe-Plan mit Verantwortlichen und Maßnahmen.
Anhang II bei Dach unter 7 m?
Nr. 1 formal ab 7 m – dennoch Absturzschutz nach ArbSchG/DGUV V38 und im SiGe-Plan abbilden, besonders an Dachkante und Lichtschacht.
Typische Mängel in Köln?
Keine Fanglinie, Gerüstübergang undicht, Arbeit bei Sturm ohne Regel, Einweisung Dachdecker fehlt, Plan veraltet nach Kranumstellung.
Wo vertiefen?
Anhang II, Begehung Abbruch und DGUV V38.