SiGeKo-Pflicht – Wann braucht man einen SiGeKo auf der Baustelle?
Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Diese Regelung gilt unabhängig von der Größe des Bauvorhabens – auch bei kleineren Projekten wie Einfamilienhäusern kann die SiGeKo-Pflicht greifen.
Konkret ist ein SiGeKo erforderlich, wenn mindestens zwei Unternehmen gleichzeitig auf der Baustelle arbeiten oder wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden (Anhang II der BaustellV). Dazu zählen unter anderem Arbeiten mit Absturzgefahr, Arbeiten in Gräben und Schächten, Abbrucharbeiten, Arbeiten mit Gefahrstoffen oder Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen.
Der SiGeKo unterstützt den Bauherrn bereits in der Planungsphase, indem er sicherheitsrelevante Aspekte in die Planung einbringt. Während der Ausführung koordiniert er die Sicherheitsmaßnahmen der verschiedenen Gewerke, erstellt und pflegt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) und führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch. Ziel ist es, Gefährdungen durch das Zusammenwirken verschiedener Unternehmen zu minimieren.
Die Verantwortung für die Bestellung liegt immer beim Bauherrn. Er kann die SiGeKo-Aufgabe an einen geeigneten Dritten übertragen – der Bauherr bleibt jedoch in der Pflicht sicherzustellen, dass der SiGeKo seine Aufgaben auch tatsächlich wahrnimmt. Wer keinen SiGeKo bestellt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen, begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Qualifikation des SiGeKo wird durch die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) definiert. Danach muss der SiGeKo über baufachliche Kenntnisse, arbeitsschutzfachliche Kenntnisse sowie spezielle Koordinatorenkenntnisse verfügen. In der Praxis sind dies häufig Ingenieure oder Architekten mit einer Zusatzqualifikation als SiGeKo.
Als qualifizierter SiGeKo in Köln und NRW begleiten wir Ihr Bauvorhaben von der Planung bis zur Fertigstellung. Wir erstellen den SiGe-Plan, führen regelmäßige Begehungen durch und dokumentieren alle Maßnahmen – damit Sie als Bauherr Ihre gesetzlichen Pflichten zuverlässig erfüllen. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung.