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SiGeKo-Pflicht – Wann braucht man einen SiGeKo auf der Baustelle?

Die Baustellenverordnung (BaustellV) verpflichtet Bauherren, einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) zu bestellen, wenn auf einer Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig werden. Gesamtüberblick: BaustellV einfach erklärt. Die Pflicht hängt nicht vom Bauvolumen ab – auch Einfamilienhaus-Neubau, Innenausbau im Bestand oder innerstädtischer Umbau können betroffen sein – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Zwei Auslöser sind zu trennen: (1) Koordinationspflicht – mehrere Arbeitgeber auf der Baustelle; der SiGeKo koordiniert das Zusammenwirken der Unternehmen nach RAB 30. (2) Besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II BaustellV – dann gelten erhöhte Anforderungen an Planung, Aufsicht und Dokumentation im SiGe-Plan, auch wenn nur wenige Gewerke nacheinander tätig werden.

Anhang II (Auswahl, nicht abschließend): Arbeiten mit Absturzgefahr (Dach, Gerüst, Abbruch in Höhe), Arbeiten in Gräben, Schächten, Tunneln und unter Tage, Abbruch- und Sprengarbeiten, Arbeiten mit erheblicher Gefahr durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe, Arbeiten in der Nähe von Hochspannungsleitungen, große Höhenunterschiede bei gleichzeitigen Tätigkeiten. Der SiGe-Plan muss diese Tätigkeiten benennen und Schutzmaßnahmen den Gewerken zuordnen – nicht nur allgemeine Hinweise.

Vorplanungsphase: Der Koordinator für die Planung (SiGeKo Planung) bringt sicherheitsrelevante Aspekte in die Planung ein – Rettungswege, Baustellenlogistik, Kranstellplätze, temporäre Elektroinstallation, Sozialräume, Absturzsicherung in der Ausführungsplanung. Wer den SiGeKo erst nach Baubeginn bestellt, verschenkt den größten Hebel; Vorankündigung und Baustellenordnung leiden unter verspäteter Einbindung.

Ausführungsphase: Der Koordinator für die Ausführung (SiGeKo Ausführung) koordiniert die Maßnahmen der Unternehmen, pflegt und versioniert den SiGe-Plan, führt Begehungen durch, begleitet Einweisungen und dokumentiert Übergaben zwischen Bauabschnitten. Er ersetzt keine Unternehmerverantwortung – jeder ausführende Betrieb bleibt für seine Beschäftigten und seine eigene Gefährdungsbeurteilung zuständig.

Neben der BaustellV bleibt die Koordination auf gemeinsamen Arbeitsplätzen nach § 8 ArbSchG und DGUV-Regeln relevant: bei gegenseitiger Gefährdung benennen Unternehmen eine Person, die Arbeiten abstimmt; bei besonderen Gefahren mit Weisungsbefugnis. Das entbindet den Bauherrn nicht von der SiGeKo-Pflicht nach BaustellV – beide Ebenen laufen parallel.

Umsetzung in der Praxis

Bauherrpflichten (Kern): Koordinator bestellen und auf Qualifikation achten, SiGe-Plan erstellen lassen und bei Lageänderungen fortzuschreiben, Vorankündigung an die zuständige Behörde, Information der einweisenden Unternehmen, Mittel, Zugang und Unterlagen für den SiGeKo. Einzelne Aufgaben können an Projektleitung oder Architektur übertragen werden – die Verantwortung für Wirksamkeit bleibt beim Bauherrn. Fehlt der Koordinator trotz Voraussetzungen, drohen Ordnungswidrigkeiten und Stillstandsrisiken bei Begehungen.

Die Qualifikation nach RAB 30 umfasst baufachliche, arbeitsschutzfachliche und koordinatorspezifische Kenntnisse – in der Praxis häufig bei Ingenieuren, Architekten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit mit SiGeKo-Zusatzqualifikation. Nachweise, Fortbildung und Referenzprojekte gehören in die Ausschreibung, nicht nur in den Preisvergleich.

Häufig fehlt die Versionierung des SiGe-Plans und eine Fortschreibung bei Lageänderungen, Begehungen finden nur bei Behördenbesuch statt, Übergaben zwischen Rohbau und Ausbau sind undokumentiert oder die Baustellenordnung widerspricht der ArbStättV – dazu Rauchen auf der Baustelle.

Praxis Köln/NRW: Enge Grundstücke, Abbruch und Nachbarschaft erhöhen den Koordinationsbedarf. Begehungsberichte zu Seitenschutz und Absturz in der Abbruchphase: SiGeKo-Begehung Abbruch. Schnittstellen zwischen Gewerken: Gefährdungsbeurteilung bei mehreren Gewerken.

Ablauf ab Auftrag (Neubau-Beispiel): Projektverlauf Wohngebäude. Honorar: Honorar-Orientierung und Kosten Köln.

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Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann ist ein SiGeKo Pflicht?
Wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander auf der Baustelle tätig sind – unabhängig vom Bauvolumen, auch beim EFH-Neubau mit mehreren Gewerken.
Was löst Anhang II aus?
Besonders gefährliche Arbeiten wie Absturz über 7 m, Abbruch, Sprengung, Gefahrstoffe – dann erhöhte Anforderungen an SiGe-Plan und Dokumentation, auch ohne Vorankündigung.
Typische Fehler bei SiGeKo-Pflicht?
SiGeKo erst nach Baubeginn, kein SiGe-Plan vor Baustart, keine Versionierung bei Lageänderung, undokumentierte Übergabe Rohbau/Ausbau – in Köln und NRW Standard.