Health and Safety +

BaustellV Anhang II – besonders gefährliche Arbeiten im SiGe-Plan

Dacharbeiten, Abbruch, Sprengungen oder Tiefgaragenbau – viele Baustellen in Köln und NRW lösen Anhang II der Baustellenverordnung aus. Dann reicht im SiGe-Plan kein allgemeiner Hinweis wie „Vorsicht Absturz“: Es sind benannte Tätigkeiten, verantwortliche Gewerke, konkrete Maßnahmen und Nachweise nötig. Stand BaustellV: zuletzt geändert Dezember 2025 (CLP-Anpassung Anhang II). Überblick: BaustellV-Hub.

Wann Anhang II den SiGe-Plan auslöst

Nach § 2 Abs. 3 BaustellV ist ein SiGe-Plan vor Baustelleneinrichtung nötig, wenn (A) eine Vorankündigung erforderlich ist und mehrere Arbeitgeber tätig werden – oder (B) mehrere Arbeitgeber und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II anstehen, auch wenn die Vorankündigungsschwellen (30 Tage/20 Beschäftigte oder 500 Personentage) nicht erreicht sind. Nacheinander tätige Gewerke zählen mit – typisch beim EFH-Neubau: Maurer, Dachdecker und Elektro nacheinander bedeuten mehrere Arbeitgeber.

Wenn nur ein Arbeitgeber tätig ist, aber Vorankündigung oder Anhang II greift, regelt § 2 Abs. 4 BaustellV eine abgemilderte Pflicht: Statt eines vollständigen SiGe-Plans ist der Arbeitgeber über Geländeumstände zu unterrichten, die sonst in den Plan einfließen würden. Die SiGeKo-Pflicht nach § 3 bleibt bei mehreren Arbeitgebern unabhängig davon – siehe SiGeKo-Pflicht.

Anhang II definiert die Tätigkeit, nicht die gesamte Baustelle: Nicht jede Baustelle braucht alle zehn Punkte, aber jeder getroffene Punkt muss im SiGe-Plan mit Maßnahmen beschrieben sein. Bei Lageänderungen passt der Koordinator den Plan an (§ 3 Abs. 3).

Alle zehn Tätigkeiten nach Anhang II

Anhang II listet zehn Tätigkeiten, die besonders gefährlich sein können. Nicht jede Baustelle löst alle aus – aber jeder zutreffende Punkt muss im SiGe-Plan mit konkreten Maßnahmen stehen.

Punkt 1 betrifft Versinken oder Verschüttung in Baugruben oder Gräben tiefer als 5 Meter sowie Abstürze aus mehr als 7 Metern Höhe. Im SiGe-Plan gehören Baugrubenkonzept, Verbau, Absturzsicherung, sicherer Zugang und Begehungsintervalle – Beispiel aus der Praxis: Begehung Abbruch Köln.

Punkt 2 umfasst biologische und chemische Gefahrstoffe: Biostoffe der Risikogruppe 3 oder 4 sowie bestimmte CLP-Stoffe (explosiv, entzündbare Flüssigkeiten, akute Toxizität, CMR-Stoffe). Der Plan sollte Stoffliste, Lagerzonen, Schutzmaßnahmen, Unterweisung und Entsorgung festhalten – siehe TRGS.

Punkt 3 gilt für ionisierende Strahlung, wenn Kontroll- oder Überwachungsbereiche nach Strahlenschutzrecht nötig sind. Der Plan regelt Zutritt, Messungen, den Einsatz einer Fachfirma und die Abgrenzung zu anderen Gewerken.

Punkt 4 betrifft Arbeiten in weniger als 5 Metern Abstand zu Hochspannungsleitungen. Zu dokumentieren sind Abstandsvorgaben, Freischaltung, Fachbetrieb, Sperrbereich und Einweisung.

Punkt 5 gilt bei unmittelbarer Ertrinkungsgefahr durch Wasser oder wasserführende Gruben. Absperrung, Rettungsmittel, Aufsicht und Wetterregeln gehören in den SiGe-Plan.

Punkt 6 umfasst Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau – mit Themen wie Gas, Einsturz, Belüftung, Fluchtwege und Fachaufsicht.

Punkt 7 betrifft Arbeiten mit Tauchgeräten; Punkt 8 Arbeiten in Druckluft (Druckkammer). Beide erfordern Fachfirmen, medizinische Voraussetzungen, klare Kommunikation und Notfallpläne.

Punkt 9 gilt beim Einsatz von Sprengstoff oder Sprengschnüren – Sprengplan, Sicherheitsradius, Evakuierung, Nachkontrolle und Behördenabstimmung gehören schriftlich in den Plan.

Punkt 10 betrifft den Auf- oder Abbau schwerer Massivbauelemente mit kraftbetriebenen Hebe- oder Versetzgeräten – oft zusammen mit Punkt 1. Im Plan: Kranabstimmung, Anschlagmittel, Sperrbereich und Einweisung.

Matrix: Gewerk, Anhang II, Maßnahme

Im SiGe-Plan sollte für jedes Gewerk erkennbar sein, welcher Anhang-II-Punkt gilt, wer verantwortlich ist und welche Maßnahme vor Arbeitsbeginn steht. Die folgende Zuordnung dient der Orientierung und muss projektspezifisch ausgefüllt werden.

Beim Rohbau oder Abbruch greifen häufig Punkt 1 (Baugrube, Absturz) und gegebenenfalls Punkt 9 (Sprengung). Verantwortlich ist der Abbruch- oder Rohbau-Arbeitgeber; im Plan stehen Verbau, Seitenschutz, Absturzsicherung am Dach und ggf. ein Sprengkonzept – siehe Dacharbeiten Bestand Köln.

Dachdecker und Gerüstbauer lösen oft Punkt 1 aus (Absturz über 7 m). Sie planen Fangnetz, Anker, den Übergang zwischen Gerüst und Dach sowie wetterbedingte Einschränkungen.

Elektro und Tiefbau können Punkt 4 (Nähe zur Hochspannung) und Punkt 6 (Gräben) betreffen – mit Kabelplänen, Grabungsfreigabe und Abstand zur Leitung.

Sanitär und Klima bearbeiten Punkt 2 (Lösemittel), selten Punkt 8 (Druckluft) – Lagerung von Gefahrstoffen, Lüftung und Freigabe für Heißarbeit sind zu regeln.

Kranarbeiten und Massivbau fallen unter Punkt 10, oft zusammen mit Punkt 1 – Lastweg, Einweisung zu Anschlagmitteln und Absperrung, abgestimmt mit GBU-Schnittstellen.

Die Matrix gehört als Tabelle oder Anlage in den SiGe-Plan – nicht nur im Kopf des Koordinators. Planversion und Standdatum sollten bei jeder Anpassung mitgeführt werden. Treffen auf ein Gewerk mehrere Punkte zu, legen Sie Priorität und Reihenfolge fest – etwa erst Verbau, dann Absturzsicherung am Dach.

§ 2 Abs. 3 und Abs. 4 im Vergleich

Ein vollständiger SiGe-Plan ist nach § 2 Abs. 3 erforderlich, wenn mehrere Arbeitgeber tätig werden und entweder eine Vorankündigung oder Anhang-II-Arbeiten zusammenkommen. Der Plan muss vor Baustelleneinrichtung vorliegen, fortgeschrieben werden und alle relevanten Maßnahmen enthalten. Typisch ist ein Einfamilienhaus mit Dachdecker und Absturz über 7 m: SiGe-Plan nötig, obwohl keine Vorankündigung anfällt.

Greifen Vorankündigung oder Anhang II bei nur einem Arbeitgeber, genügt nach § 2 Abs. 4 die Unterrichtung über Geländeumstände statt eines vollen Plans. Das ersetzt keinen SiGeKo bei mehreren Arbeitgebern. Ein häufiger Irrtum: Ein Generalunternehmer mit Subunternehmern zählt rechtlich als mehrere Arbeitgeber – nicht als ein einziger.

Praxis Köln und NRW

Beim innerstädtischen Umbau in Köln löst die Abbruchphase fast immer Punkt 1 aus; enge Grundstücke verstärken Wechselwirkungen zwischen Gewerken – dokumentiert in SiGeKo-Begehung Abbruch. Beim Wohngebäude-Neubau in NRW folgen Rohbau, Dach und Innenausbau nacheinander; der Dachdecker löst Punkt 1 auch unter 7 m oft über Gerüst und Dachkante aus – früh im Plan benennen, nicht erst bei der Begehung klären.

Bei Kontrollen achten Behörde und Berufsgenossenschaft darauf, ob die Anhang-II-Tätigkeit im Plan genannt ist, die Maßnahme dem Gewerk zugeordnet wurde, die Einweisung vor Start erfolgte und der Plan nach Änderungen aktualisiert wurde – siehe Vorankündigung und Plan.

Auch Unternehmer ohne Beschäftigte nach § 6 BaustellV müssen SiGe-Plan und Hinweise des Koordinators beachten – zum Beispiel beim Ein-Mann-Abbruch mit anschließendem Subunternehmer.

Checkliste für den SiGe-Plan

Vor Baustart sollten Sie wissen, welche Anhang-II-Nummern in welcher Bauphase gelten, welches Gewerk und welcher Arbeitgeber dafür verantwortlich ist und welche Maßnahme vor dem Erstbetritt des Gewerks gilt. Klären Sie außerdem, wer wann einweist und wie das dokumentiert wird.

Legen Sie Begehungsrhythmus, Umgang mit Änderungen (Kran, Wetter, neuer Subunternehmer), Notfall und Erste Hilfe fest – und stimmen Sie das mit DGUV V38 und § 8 ArbSchG ab.

Typische Mängel bei Begehungen

Oft fehlt die nummerierte Zuordnung zu Anhang II, die Absturzsicherung ist nur für ein Gewerk geplant und der Dachdecker wurde „vergessen“, oder eine Sprengung erfolgt ohne dokumentierte Nachkontrolle. Auch der Abstand zur Hochspannung steht nicht in der Einweisung, der Plan ist nach Kranumstellung veraltet, oder Gefahrstoffe nach Punkt 2 haben kein Lagerkonzept.

Health and Safety+ unterstützt SiGeKo und SiGe-Plan in Köln und NRW – SiGeKo-Aufgaben, Leistungen, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht Gerüst unter 7 m Höhe?
Anhang II Nr. 1 Absturz gilt ab mehr als 7 m. Darunter greift die Norm für Absturz oft nicht – ArbSchG, DGUV V38 und TRBS gelten trotzdem. Im SiGe-Plan Absturzthemen dennoch abbilden, besonders an Dachkanten und offenen Decken.
Welche Anhang-II-Punkte löst ein EFH-Neubau aus?
Häufig Nr. 1 (Baugrube, Dach/Absturz am Gerüst), ggf. Nr. 10 (Kran/Elemente). Nr. 2 nur bei relevanten Stoffen. Entscheidend: mehrere Gewerke nacheinander → SiGeKo und Plan prüfen, nicht pauschal „kein Anhang II“.
Innenausbau ohne Absturz – Anhang II?
Möglich – prüfen ob Nr. 2 (Lösemittel, Kleber), Nr. 10 (Massivteile mit Kran) oder Nr. 4 (Tiefbauanschluss) greifen. Innenausbau im Bestand: Leistungsumfang SiGeKo.
Wer führt Anhang-II-Arbeiten aus?
Das jeweilige ausführende Gewerk – SiGeKo koordiniert, benennt Maßnahmen im Plan und dokumentiert Begehungen. Unternehmerhaftung bleibt beim AG/Unternehmer.
Sprengarbeit – wer koordiniert?
Sprengfirma (Fachausführung), SiGeKo (Plan, Schnittstellen), Bauleitung (Termin, Nachbarschaft). Sicherheitsradius, Evakuierung, Nachkontrolle schriftlich im SiGe-Plan und Begehungsprotokoll.
Braucht Anhang II immer einen SiGeKo?
SiGeKo bei mehreren AG (§ 3). SiGe-Plan-Pflicht besonders bei § 2 Abs. 3 – mehrere AG plus Anhang II oder Vorankündigung mit mehreren AG. Ein AG allein: Unterrichtung nach § 2 Abs. 4 statt vollem Plan – Details im Vorankündigungs-Artikel.