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BaustellV einfach erklärt – Pflichten für Bauherren und Baustellen in NRW

Neubau, Umbau oder Abbruch: Sobald auf einer Baustelle mehrere Unternehmen tätig sind, greift die Baustellenverordnung (BaustellV). Sie setzt die EU-Baustellenrichtlinie um und ergänzt das ArbSchG auf zeitlich begrenzten Baustellen. Dieser Artikel ordnet die Pflichten für Bauherren, SiGeKo und ausführende Betriebe – ohne Gesetzestext abzutippen – und richtet sich an Projekte in Köln und NRW.

Was ist eine Baustelle?

Nach § 1 BaustellV ist Baustelle der Ort, an dem ein Bauvorhaben ausgeführt wird – also Errichten, Ändern oder Abbruch baulicher Anlagen, nicht Bergbau. Ziel der Verordnung ist eine wesentliche Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen.

Die drei Pflichtfelder

Die BaustellV bündelt die Pflichten in drei Bereichen: Planung, SiGe-Plan und Koordination.

Bei der Planung (§ 2) müssen gleichzeitige und nacheinander folgende Arbeiten so eingeteilt werden, dass die Präventionsgrundsätze des § 4 ArbSchG eingehalten werden. Große Baustellen müssen außerdem spätestens zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung bei der Behörde angekündigt werden – wenn voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigte oder insgesamt mehr als 500 Personentage anfallen. Der Aushang nach Anhang I muss auf der Baustelle sichtbar sein. Details: Vorankündigung und SiGe-Plan.

Der SiGe-Plan (§ 2 Abs. 3) ist nötig, wenn die Vorankündigung auf mehrere Arbeitgeber trifft – oder wenn mehrere Arbeitgeber und besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II zusammenkommen. Er muss vor Baustelleneinrichtung vorliegen und bei Änderungen fortgeschrieben werden. Ist nur ein Arbeitgeber tätig, kann in manchen Fällen die Unterrichtung über Geländeumstände statt eines vollständigen Plans genügen.

Zur Koordination (§ 3) bestellt der Bauherr bei mehreren Arbeitgebern einen SiGeKo. Dieser arbeitet in Planungs- und Ausführungsphase – etwa beim Erstellen des Plans, bei der Organisation der Zusammenarbeit, bei Anpassungen und Begehungen. Der Bauherr bleibt verantwortlich (§ 3 Abs. 1a, § 4). Mehr dazu: SiGeKo-Aufgaben.

Jeder ausführende Betrieb hat zudem eigene Pflichten (§ 5–6 BaustellV): Er sorgt für sichere Arbeitsmittel, ordnet Stoffe und Abfälle, plant den Zeitablauf mit anderen Gewerken und beachtet den SiGe-Plan. Das gilt auch für Unternehmer ohne eigene Beschäftigte.

Anhang II und Konsequenzen

Besonders gefährliche Arbeiten – etwa Absturz aus mehr als 7 m, Baugruben über 5 m, Sprengstoff, Hochspannung in weniger als 5 m Abstand, BioStoffe der Risikogruppe 3/4, bestimmte Gefahrstoffe, Tunnel oder Druckluft – sollten früh im SiGe-Plan benannt werden. Vertiefung: Anhang II im Detail.

Nach § 7 BaustellV drohen Ordnungswidrigkeiten bei fehlender Vorankündigung oder fehlendem SiGe-Plan – Bußgeld nach § 25 ArbSchG, bei Gefährdung Strafrecht nach § 26 ArbSchG. Parallel gelten für ausführende Betriebe § 8 ArbSchG und DGUV V38.

Praxis Köln und NRW

Beim innerstädtischen Umbau in Köln lösen Abbruch und mehrere Gewerke häufig SiGeKo-Pflicht und Anhang II Nr. 1 aus – dokumentiert in Begehung Abbruch Köln. Beim EFH-Neubau in NRW wirken Rohbau, Dach und Elektro oft nacheinander; damit sind mehrere Arbeitgeber beteiligt, auch wenn die Bausumme gering ist – siehe Projektverlauf Neubau.

Spokes und Checkliste

Vertiefende Artikel: Wann SiGeKo?, Vorankündigung, Koordination, Anhang II. Praxis: GBU Schnittstellen, SiGeKo-Ratgeber, Honorar.

Vor Baustart sollten Bauherren geklärt haben, ob mehrere Arbeitgeber beteiligt sind, ein SiGeKo bestellt ist, der SiGe-Plan vor Baustart vorliegt, die Vorankündigung fristgerecht übermittelt wurde und Anhang-II-Arbeiten im Plan benannt sind. Health and Safety+ – Leistungen SiGeKo, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann gilt die BaustellV?
Sobald ein Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Abbruch) an einem Ort ausgeführt wird – nicht erst ab einer bestimmten Bausumme.
Braucht jedes Einfamilienhaus einen SiGeKo?
Ja, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig oder nacheinander tätig sind – typisch ab zweitem Gewerk. Auch Innenausbau mit mehreren Firmen.
Was ist der Unterschied BaustellV und DGUV V38?
BaustellV: Bauherr/SiGeKo koordiniert. DGUV V38: UVV für ausführende Unternehmen. Beide parallel – siehe DGUV V38.
Wann Vorankündigung an die Behörde?
Wenn voraussichtlich mehr als 30 Arbeitstage und mehr als 20 gleichzeitig Beschäftigte – oder mehr als 500 Personentage. Zwei Wochen vor Baustelleneinrichtung.
Was änderte die Novelle Dezember 2025?
Aktualisierung EU-Vollzitate und Anpassungen im Anhang II (Gefahrstoffkategorien CLP) – inhaltlich SiGeKo-Logik unverändert zentral.