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SiGeKo-Kosten und Honorar – Orientierung für Bauherren und Planer

Wer ein Bauvorhaben mit mehreren Unternehmen oder Selbstständigen plant, muss die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung (BaustellV) und Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 30) einplanen. Die Frage nach den Kosten ist berechtigt – seriöse Antworten beginnen beim dokumentierten Leistungsumfang, nicht bei einer pauschalen Angabe pro Quadratmeter Baufläche – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Das Honorar folgt in erster Linie dem Aufwand in Vorplanung und Ausführung. In der Vorplanung entstehen Prüfung und Abstimmung der Planungsunterlagen, Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans, Bewertung besonders gefährlicher Arbeiten nach Anhang II BaustellV sowie die Vorbereitung von Vorankündigung und Baustellenordnung. In der Ausführungsphase dominieren projektbezogene Einweisungen, Baustellenbegehungen, Koordination bei Lageänderungen, Übergabeprotokolle zwischen Bauabschnitten und die Nachverfolgung offener Maßnahmen. Ein Einfamilienhaus-Neubau und ein innerstädtischer Umbau mit Abbruch, parallelen Gewerken und ergänzender Gefährdungsbeurteilung liegen in unterschiedlichen Größenordnungen.

Kalkulationsfaktoren, die in jedes Angebot gehören: Bauzeit und Schichtmodell, Anzahl der einweisenden Unternehmen, Häufigkeit und Tiefe der Begehungen, Versionierungsbedarf des SiGe-Plans, Anteil Anhang-II-Arbeiten, Logistik und Verkehrssicherung, Betrieb in sensiblen Umgebungen (Nachbarschaft, laufender Betrieb) sowie Zusatzleistungen wie übergeordnete Gefährdungsbeurteilung oder Prüfung von Gewerke-Gefährdungsbeurteilungen. Veröffentlichte Honorarrahmen von Kammern oder Fachverbänden können als Vergleich dienen, ersetzen aber keine projektbezogene Leistungsbeschreibung.

Vertraglich bewährt sind Leistungsverzeichnisse mit klaren Bausteinen: Pauschale je Projektphase (Vorplanung / Ausführung), Monatspauschale bei Dauerbaustellen, Stundensätze mit Obergrenze oder Paketpreise für kleinere Vorhaben. Entscheidend sind verbindlich benannte Mengen – etwa Anzahl Begehungen, Einweisungen, Planversionen – sowie Regelungen zu Mehrleistungen, Erreichbarkeit und Reaktionszeiten bei akuten Mängeln. Fehlende Punkte im Vertrag führen später zu Nachforderungen und Streit über den Pflichtumfang.

Angebote mit nur „SiGe-Plan ohne Koordination“ oder ohne Ausführungsphase decken die Pflichten des Bauherrn nach BaustellV in der Regel nicht ab. Gleiches gilt, wenn Begehungen, Einweisungen oder die Vorankündigung nicht beschrieben sind. Der Bauherr bleibt verantwortlich – auch bei externer Vergabe –; das Honorar sollte deshalb den nachweisbaren Pflichtenkatalog abdecken, nicht nur ein Planungsdokument.

Umsetzung in der Praxis

Wirtschaftlich betrachtet lohnt sich eine vollständige Koordination: dokumentierte Begehungen und ein aktueller SiGe-Plan verringern das Risiko von Baustellenstillständen durch Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht, Nacharbeiten an Absturzsicherungen und Konflikten zwischen Gewerken. Das Honorar ist damit Teil des Projektrisikomanagements, nicht eine Nebenposition.

Abgrenzung: Der SiGeKo koordiniert das Zusammenwirken der Unternehmen auf der Baustelle. Er ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung und Organisation der ausführenden Betriebe noch die Fachkraft für Arbeitssicherheit im späteren Betrieb noch den betrieblichen Brandschutz nach Eröffnung. Rollen und Honorare sollten im Angebot getrennt ausgewiesen werden.

In Köln und NRW erhöhen innerstädtische Logistik, Abbruchphasen und parallele Gewerke den Koordinationsaufwand spürbar – das gehört in die Kalkulation, nicht auf die Schlussrechnung. Vertiefung Leistungskatalog Bestand: Innenausbau im Bestand. Köln-spezifische Faktoren: SiGeKo-Kosten Köln.

Typische Mängel und Vorbereitung

Bei der Angebotsprüfung sollten Sie klären, ob Vorplanung und Ausführungsphase abgedeckt sind, Begehungen und Einweisungen verbindlich benannt werden und Mehrleistungen bei Lageänderungen geregelt sind. Ein Angebot nur für den SiGe-Plan ohne Koordination deckt die BaustellV-Pflichten in der Regel nicht ab.

Health and Safety+ erstellt SiGeKo-Angebote für Köln und NRW auf Basis von Leistungsverzeichnis und Risikoprofil. Grobe Orientierung: Honorar-Rechner. Pflichten und Ablauf: Ratgeber SiGeKo auf der Baustelle, Wann SiGeKo Pflicht ist. Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wovon hängt das SiGeKo-Honorar ab?
Von Bauzeit, Anzahl Gewerke, Begehungstiefe, Anhang-II-Anteil, Logistik und ob Vorplanung und Ausführung abgedeckt sind – nicht von pauschalem Euro pro Quadratmeter.
Was sollte im Leistungsverzeichnis stehen?
Pauschalen je Phase oder Monatspauschale, verbindliche Mengen (Begehungen, Einweisungen, Planversionen), Mehrleistungsregelung und Reaktionszeiten bei akuten Mängeln.
Typische Angebotsmängel?
SiGe-Plan ohne Ausführungsphase, keine Begehungen, fehlende Vorankündigung, Generalunternehmer-Modell ohne SiGeKo – in Köln und NRW häufig bei innerstädtischen Umbauten.
Wo Orientierung finden?
Honorar-Rechner, Kosten Köln und SiGeKo-Ratgeber.