Rauchen auf der Baustelle – § 5 ArbStättV und die Rolle des SiGeKo
Ein häufiger Konflikt auf Baustellen: Der Bauherr möchte grundsätzlich Rauchen zulassen – Argument oft „Fassade noch nicht geschlossen“. In einem innerstädtischen Bauprojekt in Köln wurde diese Frage an den SiGeKo herangetragen. Die Antwort ist rechtlich klarer, als viele erwarten.
Was gilt rechtlich?
Nach § 5 ArbStättV gilt Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz – auch auf Baustellen. Eine offene Fassade oder fehlende Außenwand begründet kein pauschales „Rauchen erlaubt“. Beschäftigte aller Gewerke sind geschützt, nicht nur die des Bauherrn beauftragten Teams.
Brandschutz auf der Baustelle: Zündquellen in der Nähe von Holz, Dämmstoffen, Folien, Verpackungen und temporären Heizgeräten erhöhen Brandrisiko. SiGeKo und Baustellenordnung müssen mit brennbaren Lagern und Heißarbeiten (Schweißen, Schneiden) abgestimmt sein – siehe Brandschutz im Betrieb für die spätere Nutzungsphase.
Zwei Ebenen der Gefährdungsbeurteilung: (1) übergeordnete, phasenweise Gefährdungsbeurteilung des Bauvorhabens (Querschnitt: Rauchen, Verkehr, Lärm, Absturz, Nachbarschaft); (2) betriebliche Gefährdungsbeurteilung jedes ausführenden Unternehmens für seine Tätigkeiten und Beschäftigten. Der SiGeKo koordiniert und widerspricht nicht – er stellt Konsistenz zwischen SiGe-Plan, Baustellenordnung und Gewerke-Gefährdungsbeurteilungen her.
Sozialräume auf Baustellen (ASR A4.2, ArbStättV): Pausenräume sind ab bestimmten Schwellen (z. B. mehr als vier Beschäftigte gleichzeitig, längere Einsatzdauer) vorzusehen – mit Schutz vor Witterung, Beleuchtung, ausreichend beheizbar. Raucherstellen sind keine Ersatz-Pausenräume; sie werden separat, außerhalb von Gefahrenbereichen und mit Abstand zum Gebäude geplant.
Praxisempfehlung aus dem Mandat: Generelles Rauchverbot auf der Baustelle; ausgewiesene Raucherstelle(n) im Freien mit Abstand zum Gebäude (Orientierung häufig 2,5–5 m, projektspezifisch in der Gefährdungsbeurteilung begründen), Kennzeichnung, Aschenbehälter, Regel in Baustellenordnung und Aushang am SiGe-Plan. Bauleitung und Gewerke schriftlich informieren.
Umsetzung in der Praxis
Warum nicht „überall draußen“? Nachbarschaft, öffentlicher Gehweg, Lagerzonen und Kranumfahrung schließen viele Flächen aus. Eine definierte Stelle verhindert Rauchen in Fluchtwegen, auf Gerüsten oder in der Nähe von Lagercontainern.
SiGeKo-Leistung im Fall: Schriftliche Stellungnahme, Abgrenzung der Gefährdungsbeurteilungsebenen, Vorschlag für Baustellenordnung, Abstimmung mit Bauherr und Projektleitung – keine Eilverordnung per mündlicher Weisung, die später niemand findet.
Typischer Fehler: Baustellenordnung erlaubt Rauchen, SiGe-Plan schweigt, Gewerke-Gefährdungsbeurteilungen verbieten – drei Regeln, drei Interpretationen. Einheitliche Regel spart Konflikte mit Nachbarn und erleichtert BG-Begehungen.
Verknüpfung Abbruchphase: In derselben Baustelle in Köln lief parallel die Diskussion Seitenschutz – Begehung Abbruch. Querschnittsthemen gehören in eine fortgeschriebene Projekt-Gefährdungsbeurteilung, nicht in Einzel-E-Mails.
Typische Mängel und Vorbereitung
Auf Baustellen muss das Rauchverbot in SiGe-Plan, Baustellenordnung und Unterweisung verankert sein – neben brennbaren Stoffen und Heißarbeit. Fehlende Durchsetzung ist ein Standard-Befund bei Begehungen in Köln und NRW.
Für Bauherren in Köln und NRW: Themen aus Arbeitsstättenverordnung, Brandschutz und SiGeKo vor Baubeginn klären. Health and Safety+ berät als SiGeKo und Fachkraft für Arbeitssicherheit – Leistungen SiGeKo, Ratgeber SiGeKo, Gefährdungsbeurteilung Schnittstellen. Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Ist Rauchen auf der Baustelle verboten?
- In der Regel ja – Brandgefahr durch brennbare Materialien, Heißarbeit und oft eingeschränkte Fluchtwege. Regel in Baustellenordnung und SiGe-Plan, Unterweisung aller Gewerke.
- Was sagt die ArbStättV?
- Rauchverbot wo Brand- oder Explosionsgefahr – auf Baustellen faktisch fast immer. Raucherzonen nur mit dokumentierter Freigabe und Abstand zu Brandlast.
- Rolle des SiGeKo?
- Regel in Baustellenordnung, Einweisung, Begehung, Durchsetzung mit Bauleitung – siehe SiGeKo-Aufgaben.
- Typische Mängel?
- Rauchen in Lagerzonen, keine ausgewiesene Raucherzone, Regel nicht in Einweisung, Zigaretten in Gerüstbereich.