TRBS 2121 Absturz – Leitern, Gerüste und sicheres Arbeiten in der Höhe
Auf der Leiter zum Regal, auf dem Gerüst an der Fassade, auf dem Dach bei Wartung – Sturz aus der Höhe gehört zu den schwersten Unfällen im Betrieb. TRBS 2121 regelt Gefährdungen durch Absturz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie ergänzt ASR A2.1 (Absturz an der Arbeitsstätte) – ASR für den Ort, TRBS für das Mittel – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
TRBS 2121 Teil 2 – Leitern: Wann ist eine Leiter zulässig, wann braucht es ein Gerüst oder Hubarbeitsbühne? Standfestigkeit, Neigungswinkel, Kontakt zur Kante, maximale Arbeitshöhe, keine seitliche Belastung. Tägliche Sichtprüfung vor Benutzung; wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person. Typischer Fehler: Stehleiter als Dauerarbeitsplatz.
TRBS 2121 Teil 1 – Gerüste: Auf- und Abbau durch Sachkunde, Absturzsicherung am Gerüst, Belastbarkeit, Wetter, Abstand zu Leitungen. Auf Baustellen zusätzlich Baustellenverordnung und SiGeKo – Absturzsicherung im SiGe-Plan, Ausführung durch das ausführende Unternehmen.
Umsetzung in der Praxis
Weitere Teile kurz: Teil 3 Seilzugang und -positionierung – nur mit Qualifikation und Konzept. Teil 4 Ausnahme-Heben von Personen mit nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln – nur wenn TRBS es erlaubt, sonst Hubbühne oder Gerüst. Dacharbeiten: SiGeKo Dacharbeiten.
Gefährdungsbeurteilung: Welche Tätigkeiten in welcher Höhe? Kann Absturz vermieden werden (Arbeit am Boden)? Technische Maßnahmen vor PSA – Seitenschutz, Geländer, Fanglinie. Unterweisung: Leiter richtig anstellen, Gerüst betreten, PSA nur wenn vorgesehen. Verknüpfung mit TRBS 1111 und Prüfplan TRBS 1201/1203.
Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. Leiter ohne Kennzeichnung und Prüfung. Gerüst ohne Aufbauplan. Fehlender Seitenschutz ab 1 m am Arbeitsplatz. „kurz mal“ ohne Absicherung auf dem Dach. Health and Safety+ – TRBS-Überblick, ASR A2.1, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- TRBS 2121 oder ASR A2.1 – was gilt?
- Beides kann gelten: ASR A2.1 für Absturzgefahren an der Arbeitsstätte (Kanten, Öffnungen, Dachkanten). TRBS 2121 für die sichere Verwendung von Leitern, Gerüsten und Seilzugang. In der GBU zusammenführen.
- Ab welcher Höhe gilt Absturzsicherung?
- Am Arbeitsplatz ab 1 m Absturzhöhe relevant; an weiteren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen oft ab 2 m verschärfte Anforderungen – objektspezifisch in GBU und SiGe-Plan festhalten.
- Muss jede Leiter geprüft werden?
- Ja – vor Benutzung Sichtprüfung durch den Nutzer, wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person nach TRBS 2121 Teil 2 und Gefährdungsbeurteilung. Defekte Leitern stilllegen.