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TRBS 2121 Absturz – Leitern, Gerüste und sicheres Arbeiten in der Höhe

Auf der Leiter zum Regal, auf dem Gerüst an der Fassade, auf dem Dach bei Wartung – Sturz aus der Höhe gehört zu den schwersten Unfällen im Betrieb. TRBS 2121 regelt Gefährdungen durch Absturz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie ergänzt ASR A2.1 (Absturz an der Arbeitsstätte) – ASR für den Ort, TRBS für das Mittel – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

TRBS 2121 Teil 2 – Leitern: Wann ist eine Leiter zulässig, wann braucht es ein Gerüst oder Hubarbeitsbühne? Standfestigkeit, Neigungswinkel, Kontakt zur Kante, maximale Arbeitshöhe, keine seitliche Belastung. Tägliche Sichtprüfung vor Benutzung; wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person. Typischer Fehler: Stehleiter als Dauerarbeitsplatz.

TRBS 2121 Teil 1 – Gerüste: Auf- und Abbau durch Sachkunde, Absturzsicherung am Gerüst, Belastbarkeit, Wetter, Abstand zu Leitungen. Auf Baustellen zusätzlich Baustellenverordnung und SiGeKo – Absturzsicherung im SiGe-Plan, Ausführung durch das ausführende Unternehmen.

Umsetzung in der Praxis

Weitere Teile kurz: Teil 3 Seilzugang und -positionierung – nur mit Qualifikation und Konzept. Teil 4 Ausnahme-Heben von Personen mit nicht vorgesehenen Arbeitsmitteln – nur wenn TRBS es erlaubt, sonst Hubbühne oder Gerüst. Dacharbeiten: SiGeKo Dacharbeiten.

Gefährdungsbeurteilung: Welche Tätigkeiten in welcher Höhe? Kann Absturz vermieden werden (Arbeit am Boden)? Technische Maßnahmen vor PSA – Seitenschutz, Geländer, Fanglinie. Unterweisung: Leiter richtig anstellen, Gerüst betreten, PSA nur wenn vorgesehen. Verknüpfung mit TRBS 1111 und Prüfplan TRBS 1201/1203.

Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. Leiter ohne Kennzeichnung und Prüfung. Gerüst ohne Aufbauplan. Fehlender Seitenschutz ab 1 m am Arbeitsplatz. „kurz mal“ ohne Absicherung auf dem Dach. Health and Safety+ – TRBS-Überblick, ASR A2.1, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

TRBS 2121 oder ASR A2.1 – was gilt?
Beides kann gelten: ASR A2.1 für Absturzgefahren an der Arbeitsstätte (Kanten, Öffnungen, Dachkanten). TRBS 2121 für die sichere Verwendung von Leitern, Gerüsten und Seilzugang. In der GBU zusammenführen.
Ab welcher Höhe gilt Absturzsicherung?
Am Arbeitsplatz ab 1 m Absturzhöhe relevant; an weiteren Arbeitsplätzen und Verkehrswegen oft ab 2 m verschärfte Anforderungen – objektspezifisch in GBU und SiGe-Plan festhalten.
Muss jede Leiter geprüft werden?
Ja – vor Benutzung Sichtprüfung durch den Nutzer, wiederkehrende Prüfung durch befähigte Person nach TRBS 2121 Teil 2 und Gefährdungsbeurteilung. Defekte Leitern stilllegen.