TRBS 1201 und 1203 – Prüfungen und befähigte Person
Die Plakette am Regal, der Sticker am Kaffeekocher, das Protokoll am Hubwagen – hinter jedem Nachweis steht eine Frage: Wer darf prüfen, was muss geprüft werden, wie oft? TRBS 1201 regelt Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen. TRBS 1203 definiert, wer das fachlich darf – die zur Prüfung befähigte Person – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
TRBS 1201 strukturiert jede Prüfung entlang des Arbeitsmittels, der Prüfart (Sichtprüfung, Funktionsprüfung, wiederkehrende Prüfung, Erstprüfung vor Inbetriebnahme) und des Intervalls aus Herstellerangaben, Norm und Gefährdungsbeurteilung. Das Ergebnis dokumentieren Sie mit Datum, Prüfer, Befund, nächstem Termin und gegebenenfalls Stilllegung.
TRBS 1203 – befähigte Person: Qualifikation, Berufserfahrung und Kenntnis der anzuwendenden Regeln – passend zum Prüfgegenstand. Regale und Hubwagen brauchen andere Kompetenz als Druckgeräte oder Aufzüge. Der Arbeitgeber bleibt verantwortlich – auch wenn ein externer Dienstleister prüft. Qualifikation und Beauftragung schriftlich nachweisen.
Umsetzung in der Praxis
Abgrenzung elektrische Betriebsmittel: Ortsveränderliche Geräte und Anlagen prüfen Sie nach DGUV Vorschrift 3 – ergänzend zur BetrSichV, oft mit derselben befähigten Elektrofachkraft. Das ersetzt nicht die Prüfung mechanischer Arbeitsmittel. In Sonderbauten kann parallel PrüfVO NRW mit Prüfsachverständigen gelten.
Praxisbeispiel: Handhubwagen prüfen – jährliche Prüfung durch befähigte Person, tägliche Sichtkontrolle durch Nutzer, Eintrag in GBU und Prüfkalender. Regale nach DIN EN 15635; Leitern nach TRBS 2121 Teil 2.
Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. Prüfung ohne Qualifikationsnachweis. Abgelaufene Fristen. Sichtprüfung durch Lagerist ohne Dokumentation als „wiederkehrende Prüfung“. Ein Wartungsvertrag für alles – obwohl BMA, DGUV V3 und BetrSichV getrennte Pflichten sind. Health and Safety+ – TRBS-Hub, BetrSichV, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Wer darf als befähigte Person prüfen?
- Wer die Anforderungen der TRBS 1203 zum jeweiligen Prüfgegenstand erfüllt – z. B. Elektrofachkraft für DGUV V3, Sachkundiger für Regale oder Hubwagen nach TRBS und Herstellerangaben. Qualifikation dokumentieren.
- Reicht ein DGUV-V3-Sticker für alle Arbeitsmittel?
- Nein. DGUV V3 gilt für elektrische Betriebsmittel. Mechanische Arbeitsmittel wie Hubwagen, Regale oder Leitern brauchen eigene Prüfnachweise nach BetrSichV/TRBS 1201.
- Wie oft müssen Arbeitsmittel geprüft werden?
- Keine pauschale Jahresfrist für alles. Intervall aus Gefährdungsbeurteilung, Herstellerangaben und TRBS – z. B. Hubwagen oft jährlich, Regale nach DIN EN 15635, elektrische Geräte nach DGUV V3.