SGB IX Beschäftigungspflicht und Ausgleichsabgabe – Quote für Arbeitgeber
Ab 20 Arbeitsplätzen gilt in Köln und NRW die Schwerbehindertenquote: beschäftigen oder ausgleichen. § 154 SGB IX verlangt mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen – bei unter 40 Plätzen mindestens einer, bei unter 60 mindestens zwei. Öffentliche Arbeitgeber haben teils höhere Sätze.
Was zählt als Arbeitsplatz?
Arbeitsplätze nach § 156: regelmäßige Beschäftigung im Betrieb, bestimmte Heimarbeit eingeschlossen. Anrechnung nach § 158 und § 159: Auszubildende, Werkstatt-Beschäftigte, Mehrfachanrechnung in Ausnahmefällen. HR und Arbeitsschutz sollten die Jahresdurchschnittszahlen gemeinsam führen – nicht erst bei der Meldung ans Integrationsamt.
Ausgleichsabgabe statt Quote
Erfüllt der Betrieb die Pflichtquote nicht, entrichtet er monatlich eine Ausgleichsabgabe nach § 160 – Höhe staffelt nach Fehlbesetzung. Werkstatt-Aufträge können teilweise angerechnet werden. Die Abgabe ist kein Ersatz für Inklusion, aber rechtliche Konsequenz bei dauerhaft leeren Pflichtplätzen.
Pflichten bei freien Stellen (§ 164)
Freie Arbeitsplätze prüfen: Können schwerbehinderte Menschen – insbesondere arbeitslos Gemeldete – besetzt werden? Agentur für Arbeit früh einbinden. Schwerbehindertenvertretung über Vermittlungsvorschläge und Bewerbungen unverzüglich informieren und anhören. Bei Uneinigkeit Gründe erörtern und dokumentieren.
Typische Fehler in der Praxis
Quote nur auf dem Papier des Integrationsamts, aber keine aktive Stellenprüfung. SBV erfährt von Bewerbungen erst nach der Entscheidung. Ausgleichsabgabe wird gezahlt, Arbeitsplätze bleiben aber physisch nicht behinderungsgerecht – dann scheitert Einstellung trotz Quote. Arbeitsplatz vorher klären: Arbeitsplatzgestaltung.
Health and Safety+ – SGB IX-Hub, GBU-Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Zählen Werkstudenten oder Leiharbeitnehmer?
- Das hängt vom Arbeitsplatzbegriff des § 156 und der konkreten Beschäftigung ab – bei Quote und Meldung ans Integrationsamt genau prüfen, nicht schätzen.
- Kann man nur die Ausgleichsabgabe zahlen?
- Ja, rechtlich möglich – aber § 164 verlangt trotzdem aktive Prüfung bei freien Stellen und Zusammenarbeit mit Agentur für Arbeit und SBV.
- Wann muss die Quote gemeldet werden?
- Jährlich ans zuständige Integrationsamt – auf Basis des Jahresdurchschnitts der Beschäftigtenzahlen. Fristen und Formulare beim Integrationsamt erfragen.
- Was ist der Unterschied zu Diversity-Quoten?
- SGB IX ist gesetzliche Pflicht mit Ausgleichsabgabe – keine freiwillige Unternehmenszielmarke. Verstöße können bußgeldbewehrt sein.