Health and Safety +

SGB IX Arbeitsplatzgestaltung und Gefährdungsbeurteilung – Barrieren abbauen

Quote erfüllt, aber Treppe ohne Lift, Software ohne Screenreader, Stapler ohne angepasste Bedienung – dann scheitert Teilhabe. § 164 SGB IX gibt schwerbehinderten Menschen Rechte auf behinderungsgerechte Arbeitsstätten, Maschinen, Organisation und Arbeitszeit – mit Fokus auf Unfallgefahr. Für Betriebe in Köln und NRW gehört das in die Gefährdungsbeurteilung, nicht nur in HR.

GBU-Abschnitt Behinderung

Vorausschauend festhalten: Welche Tätigkeiten und Plätze mit welchen Anpassungen möglich sind – nicht erst nach Feststellung der Schwerbehinderung. Bei neuer Beschäftigung: konkrete Beurteilung des tatsächlichen Platzes, Maßnahmen umsetzen, dokumentieren nach § 6 ArbSchG. Anlehnung an GBU-Ablauf.

Typische Gefährdungen und Normen

Ergonomie und Heben/Tragen gehören in die Belastungsbeurteilung – siehe Belastungsbeurteilung und ASR A6. Lärm am Arbeitsplatz bewerten Sie nach ASR A3.7, Absturz und Wege nach ASR A2.1. Psychische Behinderungen erfordern eine psychische GBU. Fluchtwege müssen barrierefrei im Flucht- und Rettungsplan abgebildet sein – nicht nur baulich, sondern betriebsbezogen für den konkreten Arbeitsplatz.

Technische Hilfen und Zumutbarkeit

Arbeitshilfen richten sich nach der Behinderung – Integrationsamt und Agentur für Arbeit können fördern. Die Zumutbarkeitsgrenze schließt unverhältnismäßige Kosten und Kollisionen mit Arbeitsschutzvorschriften nicht aus, setzt aber Grenzen. Trotzdem sollten Sie maximale Inklusion anstreben und Schwerbehindertenvertretung sowie betroffene Person früh einbeziehen.

Unterweisung und Notfall

Die Unterweisung muss am konkreten Platz stattfinden – inklusive Alarm, Evakuierung und persönlichem Notfallplan. Abstimmen Sie das mit Schwerbehindertenvertretung und Brandschutz. Evakuierungshelfer, Warteplätze und Rollstuhl-Szenarien sollten in Übungen erprobt werden, nicht erst im Ernstfall.

Typische Mängel bei Begehungen

In Begehungen fällt häufig auf, dass die GBU keinen Abschnitt Behinderung enthält, das Gebäude barrierefrei ist der Arbeitsplatz aber ohne Hilfsmittel, oder der Evakuierungsplan Rollstuhlfahrer nicht berücksichtigt. Maßnahmen aus der GBU fehlen oft in der Unterweisung. Health and Safety+ – SGB IX-Hub, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht Barrierefreiheit nach BauO für den Arbeitsplatz?
Bauordnungsrechtliche Barrierefreiheit und § 164 SGB IX ergänzen sich – der Arbeitsplatz braucht betriebsspezifische Anpassung in der GBU, nicht nur normgerechtes Gebäude.
Wer zahlt technische Hilfsmittel am Arbeitsplatz?
Oft Unterstützung durch Integrationsamt oder Agentur für Arbeit – der Arbeitgeber gestaltet den Platz. Details im Einzelfall klären, frühzeitig beantragen.
Braucht jeder Betrieb einen GBU-Abschnitt Behinderung?
Sinnvoll in jedem Betrieb – § 164 verlangt behinderungsgerechte Gestaltung sobald schwerbehinderte Menschen beschäftigt werden oder Plätze dafür vorgesehen sind.
Was gehört in den Notfall-Abschnitt?
Persönlicher Notfallplan, Evakuierungshelfer, sichere Warteplätze, Abstimmung mit Fluchtwegplan und Brandschutzordnung – vorher in Übungen erproben.