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Ergonomie in der Großküche – Gefährdungsbeurteilung aus der Praxis (KiTa-Träger Köln)

In einer Köln betreuten Einrichtung eines KiTa-Trägers stand die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung für den Küchenbereich an. Ziel war eine tätigkeitsbezogene ergonomische Bewertung nach § 5 ArbSchG – nicht ein theoretischer Textbaustein, sondern eine Begehung unter realen Bedingungen mit Beobachtung typischer Arbeitsabläufe: Zubereitung, manuelles Spülen, Ein- und Ausräumen der Spülmaschine, Servieren im Essbereich und Reinigung kindgerechter Möbel.

Rechtliche Orientierung lieferten ArbStättV und ASR, die DGUV Branchenregel für Küchenbetriebe sowie DGUV Information 209-098 zur ergonomischen Arbeitsgestaltung. Wo Lasten ab 3 kg gehoben oder getragen werden, kann die Leitmerkmalmethode (LMM) Hinweise auf Muskel-Skelett-Belastungen liefern – besonders bei Bücken, Verdrehen und hoher Wiederholungsrate.

Die Arbeitsflächen lagen im üblichen Standardbereich (ca. 85–95 cm). Abweichungen von der Ellenbogenhöhe (Faustregel: Arbeitsplatte etwa 10–15 cm unter angewinkeltem Ellenbogen) waren nicht gravierend. Langfristig wären höhenverstellbare Bereiche oder ergonomische Stehhilfen denkbar – Priorität mittel, nicht sofortiger Handlungszwang.

Deutlicher fiel der Spülbereich ins Gewicht: Große Töpfe und Schüsseln passen oft nicht in die haushaltsübliche Spülmaschine und werden manuell gespült. Beim Beladen des unteren Korbs entstehen wiederholtes Bücken sowie Heben schwerer Gegenstände in ungünstiger Haltung – Belastung für LWS, Schultern und Arme. Bewertung: etwas erhöht. Technische Option: größere professionelle Spültechnik mit ergonomischerer Aufstellhöhe; organisatorisch: Tätigkeitswechsel und Lagern schwerer Utensilien in greifbarer Höhe.

Im Kinderessbereich arbeiten die Beschreibenden an sehr niedrigen Tischen und Stühlen. Beim Servieren, Abstellen und Reinigen entstehen regelmäßige Beugehaltungen. Gelegentlich nutzen Erwachsene dieselben kindgerechten Sitzmöbel – ergonomisch ungünstig. Empfehlungen: Kompromisshöhen bei Neuanschaffungen, separate Sitzgelegenheiten für Erwachsene, Tabletts oder Wagen zum Anreichen von Geschirr.

Die Ergebnisse wurden in die Gefährdungsbeurteilung übernommen; Maßnahmen folgten dem STOP-Prinzip (Substitution/Technik vor Organisation vor PSA). Ergänzend: jährliche Unterweisung zu rückenschonendem Heben und Tragen, Pausen nach intensiven Tätigkeiten, Wirksamkeitskontrolle bei geplanter Spültechnik oder Möblierungsänderung.

Für Träger sozialer Einrichtungen in Köln und NRW zeigt der Fall: GBU in Küchen lebt von Begehung und Beobachtung – nicht von Vorlagen. Health and Safety+ begleitet solche Bewertungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit – von der Vor-Ort-Begehung bis zur dokumentierten Fortschreibung.