TRGS 509 und 510 Lagerung – ortsfest und ortsbeweglich
Gefahrstoffe im Regal, im Sicherheitsschrank oder auf dem Lagerhof – Lagerung ist eine der häufigsten Schwachstellen bei Begehungen. TRGS 509 regelt ortsfeste Behälter und Füll-/Entleerstellen; TRGS 510 ortsbewegliche Behälter wie Kanister, Fässer und IBC. Beide ergänzen die Gefährdungsbeurteilung und TRGS 400 – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
TRGS 509 – wann relevant? Fest installierte Tanks, Sicherheitsschränke als Lagereinheit, Technikräume, Füllstationen. Kernfragen: Ausreichende Belüftung, Auffangflächen, Abstand zu Zündquellen, Mengenbegrenzung im Arbeitsbereich, Kennzeichnung nach CLP. Brandabschnitte und Rettungswege freihalten.
TRGS 510 – wann relevant? Kanister und Fässer im Lager, IBC auf dem Hof, Gebinde im Werkstattregal. Kernfragen: Gefahrstoffe nach Unfallkategorie getrennt lagern (z. B. Nicht Säure neben Lauge ohne Konzept), stabile Stapelung, Regalprüfung nach BetrSichV, Beschilderung, Zugang für Löschmittel und Begehung.
Umsetzung in der Praxis
Brandschutz-Schnittstelle: Brennbare Flüssigkeiten und Gase unterliegen zusätzlich TRGS 800. BSB und FaSi sollten Lager gemeinsam begehen – ein Protokoll, Spalten Gefahrstoff und Brandschutz. Keine Paletten oder Folien in Fluchtwegen; keine offenen Behälter in Büros.
Dokumentation: Lagerkonzept in der GBU – erlaubte Mengen, Standorte, Schutzeinrichtungen, Notfall (Leckage, Brand). Betriebsanweisungen am Lagerort (TRGS 555). Unterweisung für Lageristen und alle, die Stoffe entnehmen.
Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. Aceton im Büroregal. Überfüllte Sicherheitsschränke. Unbeschriftete Kanister. Lager im Flur. Fehlende Auffangwannen unter IBC. Health and Safety+ – TRGS-Hub, Brandschutz-Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- 509 oder 510 – was gilt für unseren Betrieb?
- Oft beides: ortsfeste Schränke oder Tanks (509) und Gebinde wie Kanister (510). In der GBU je Lagerbereich festlegen, welche TRGS greift.
- Reicht ein Sicherheitsschrank für alle Stoffe?
- Nur wenn Zusammenlagerung nach TRGS zulässig ist – Unverträglichkeiten beachten. Schrank muss für die Lagermenge und Gefahrstoffklasse geeignet sein.
- Was hat das mit TRGS 800 zu tun?
- TRGS 800 regelt brandschutzliche Maßnahmen bei brennbaren Gefahrstoffen – ergänzt Lagerregeln aus 509/510. Beide in einem Lagerkonzept verbinden.