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TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe – Ablauf und Dokumentation

Wer Gefahrstoffe einsetzt, muss deren Risiken beurteilen – nicht nur einmalig, sondern bei neuen Stoffen, geänderten Prozessen oder neuen Erkenntnissen. TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“ ist der zentrale Leitfaden dafür. Sie ergänzt § 5 ArbSchG und die GefStoffV – nicht ersetzen – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Wann gilt TRGS 400? Sobald Beschäftigte Gefahrstoffe herstellen, bearbeiten, lagern, transportieren oder entsorgen – auch in kleinen Mengen. Reinigungsmittel, Schmierstoffe, Farben, Desinfektionsmittel zählen dazu, wenn sie eingestuft oder kennzeichnungspflichtig sind. Auch „harmlos wirkende“ Alltagsprodukte können Gefahrstoffe sein.

Ablauf in der Praxis: (1) Welche Stoffe und Tätigkeiten gibt es? Gefahrstoffverzeichnis als Basis. (2) Welche Gefährdungen entstehen – Einatmen, Haut, Brand, Explosion? TRGS 401/402 vertiefen Haut und Inhalation, hier reicht die Gesamtbeurteilung. (3) Maßnahmen nach STOP – Substitution zuerst, dann Technik (Absaugung, Lager), Organisation, PSA. (4) Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle.

Umsetzung in der Praxis

Dokumentation: Schriftliche GBU mit Datum, Verantwortlichen, Ergebnis und Maßnahmenplan – nicht nur eine Checkliste ohne Begehung. Verknüpfung mit Betriebsanweisungen TRGS 555 und Unterweisung. Bei brennbaren Stoffen zusätzlich TRGS 800 und Lager TRGS 509/510.

Bei Begehungen und Prüfungen fallen häufig folgende Mängel auf. GBU aus dem Internet ohne Betriebsbezug. Verzeichnis veraltet. Neue Produkte im Einkauf ohne Sicherheitsdatenblatt-Prüfung. Maßnahmen beschrieben, aber nicht umgesetzt. Keine Verknüpfung zwischen GBU, BA und Unterweisungsnachweis.

Schnittstellen: BetrSichV bei Maschinen und Anlagen; ASR bei Lüftung und Arbeitsplatz; SiGeKo bei Gefahrstoffen auf Baustellen. Health and Safety+ – GBU-Ratgeber, TRGS-Überblick, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Reicht die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ohne TRGS 400?
Die allgemeine GBU nach ArbSchG muss Gefahrstoffe abdecken. TRGS 400 zeigt, wie das fachlich für Stoffe konkret auszuführen ist – BG und Gewerbeaufsicht erwarten bei Gefahrstoffen diese Tiefe.
Wie oft muss die GBU Gefahrstoffe aktualisiert werden?
Bei neuen Stoffen, geänderten Prozessen, Unfällen, Beinahe-Unfällen, geänderten SDBs oder wenn Maßnahmen nicht wirken. Regelmäßige Wirksamkeitskontrolle, mindestens bei ASA oder Begehung.
Braucht jeder Stoff eine eigene GBU?
Bei gleichartigen Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen genügt oft eine repräsentative Beurteilung – aber jeder im Verzeichnis geführte Stoff muss darin berücksichtigt sein.