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MuSchG Aushang, Mitteilung und Dokumentation – § 14, § 26 und § 27

Mutterschutz endet nicht bei der GBU – Aushang, Information und Nachweise gehören dazu. Drei Pflichten, die bei Begehungen oft fehlen: Gesetz sichtbar machen, Maßnahmen dokumentieren, Mitteilungen der Beschäftigten ernst nehmen – relevant für Betriebe in Köln und NRW.

Was gilt rechtlich?

Nach § 26 Aushang gilt Folgendes. In jedem Betrieb, in dem Frauen beschäftigt sind, muss das MuSchG an geeigneter Stelle ausgelegt oder über betriebliche IT bereitgestellt werden – vergleichbar JArbSchG § 47, aber ohne Schwellenwert. Auch Ein-Personen-Betriebe mit weiblicher Beschäftigter.

Nach § 14 Dokumentation gilt Folgendes. Ergebnis der Beurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen, Mitteilung an die Beschäftigte in verständlicher Form – mit Verantwortlichen und Fristen. Anbindung an GBU-Ablauf und § 6 ArbSchG.

Umsetzung in der Praxis

Nach § 15 Mitteilungen gilt Folgendes. Schwangere und stillende Frauen sollen Mitteilung machen – Arbeitgeber darf nicht zu früh fragen, muss aber handeln, sobald er Kenntnis hat. Freiwillige Mitteilung schützt beide Seiten.

Nach § 27 Meldepflicht gilt Folgendes. Bei Verstößen gegen bestimmte Schutzvorschriften Meldung an die Aufsichtsbehörde – z. B. Wenn unzulässige Tätigkeiten nicht abgestellt werden. Bußgelder bis 30.000 Euro möglich – Konsequenzen Arbeitsschutz.

Vor einer Begehung sollte geklärt sein, ob MuSchG ausgehängt, ob Vorausschauende GBU mit Mutterschutz-Abschnitt, ob Bei bekannter Schwangerschaft: Maßnahmenplan aktuell, ob Stillraum geregelt, ob Health and Safety+ – MuSchG-Hub, GBU-Ratgeber, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Was muss ausgehängt werden (MuSchG)?
Gesetzlicher Aushang zu Rechten und Pflichten im Mutterschutz – gut sichtbar, aktuelle Fassung, verständlich für alle Beschäftigten.
Mitteilungspflicht Schwangerschaft?
Beschäftigte sollen früh mitteilen – Arbeitgeber leitet unverzüglich GBU und Maßnahmen ein. Diskriminierungsschutz beachten.
Was dokumentieren?
GBU nach § 10, Maßnahmen, Beschäftigungsverbote, Versetzungen, Kenntnisnahme Betriebsarzt – vertraulich, nur befugte Personen.
Typische Mängel?
Kein Aushang, GBU fehlt nach Mitteilung, Information an Vorgesetzte ohne Datenschutz, Schutzmaßnahmen nicht nachverfolgt.