MuSchG Aushang, Mitteilung und Dokumentation – § 14, § 26 und § 27
Mutterschutz endet nicht bei der GBU – Aushang, Information und Nachweise gehören dazu. Drei Pflichten, die bei Begehungen oft fehlen: Gesetz sichtbar machen, Maßnahmen dokumentieren, Mitteilungen der Beschäftigten ernst nehmen – relevant für Betriebe in Köln und NRW.
Was gilt rechtlich?
Nach § 26 Aushang gilt Folgendes. In jedem Betrieb, in dem Frauen beschäftigt sind, muss das MuSchG an geeigneter Stelle ausgelegt oder über betriebliche IT bereitgestellt werden – vergleichbar JArbSchG § 47, aber ohne Schwellenwert. Auch Ein-Personen-Betriebe mit weiblicher Beschäftigter.
Nach § 14 Dokumentation gilt Folgendes. Ergebnis der Beurteilung, festgelegte Schutzmaßnahmen, Mitteilung an die Beschäftigte in verständlicher Form – mit Verantwortlichen und Fristen. Anbindung an GBU-Ablauf und § 6 ArbSchG.
Umsetzung in der Praxis
Nach § 15 Mitteilungen gilt Folgendes. Schwangere und stillende Frauen sollen Mitteilung machen – Arbeitgeber darf nicht zu früh fragen, muss aber handeln, sobald er Kenntnis hat. Freiwillige Mitteilung schützt beide Seiten.
Nach § 27 Meldepflicht gilt Folgendes. Bei Verstößen gegen bestimmte Schutzvorschriften Meldung an die Aufsichtsbehörde – z. B. Wenn unzulässige Tätigkeiten nicht abgestellt werden. Bußgelder bis 30.000 Euro möglich – Konsequenzen Arbeitsschutz.
Vor einer Begehung sollte geklärt sein, ob MuSchG ausgehängt, ob Vorausschauende GBU mit Mutterschutz-Abschnitt, ob Bei bekannter Schwangerschaft: Maßnahmenplan aktuell, ob Stillraum geregelt, ob Health and Safety+ – MuSchG-Hub, GBU-Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was muss ausgehängt werden (MuSchG)?
- Gesetzlicher Aushang zu Rechten und Pflichten im Mutterschutz – gut sichtbar, aktuelle Fassung, verständlich für alle Beschäftigten.
- Mitteilungspflicht Schwangerschaft?
- Beschäftigte sollen früh mitteilen – Arbeitgeber leitet unverzüglich GBU und Maßnahmen ein. Diskriminierungsschutz beachten.
- Was dokumentieren?
- GBU nach § 10, Maßnahmen, Beschäftigungsverbote, Versetzungen, Kenntnisnahme Betriebsarzt – vertraulich, nur befugte Personen.
- Typische Mängel?
- Kein Aushang, GBU fehlt nach Mitteilung, Information an Vorgesetzte ohne Datenschutz, Schutzmaßnahmen nicht nachverfolgt.