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Brandsicherheitswache nach BHKG NRW – Veranstaltungen, Anzeige und Auflagen

Konzert, Messe, Sportevent oder Firmenfeier mit Pyrotechnik: Sobald viele Menschen zusammenkommen und die Brandgefahr steigt, greift § 27 BHKG NRW – neben Sonderbauverordnung und betrieblicher Brandschutzordnung. Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr müssen der Gemeinde rechtzeitig angezeigt werden. Dieser Artikel erklärt Pflichten und Ablauf; Überblick: Blog BHKG NRW einfach erklärt, Einsatzkette im Dauerbetrieb: BMA und Leitstelle.

Was gilt rechtlich?

Die Brandsicherheitswache ist die organisatorische und personelle Brandbekämpfung bei Veranstaltungen – durch die Feuerwehr oder durch anerkannte Kräfte, die die Gemeinde dem Veranstalter übertragen kann. Angehörige der Wache können Anordnungen treffen, um Brände zu verhüten, zu bekämpfen und Rettungswege zu sichern. Das ist mehr als ein Sicherheitsdienst am Einlass: es erfordert feuerwehrtechnische Qualifikation und Befugnisse im Brandfall.

Nach § 27 BHKG ist eine Anzeige nötig, wenn bei einer Veranstaltung erhöhte Brandgefahr besteht und im Brandfall viele Personen gefährdet sein können. Die Veranstaltung ist der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen; die Gemeinde entscheidet über eine Brandsicherheitswache und kann Auflagen erteilen. Baurechtliche Vorschriften bleiben unberührt – Sonderbauverordnung, Genehmigung und Brandschutzordnung gelten parallel.

Stellt die Veranstalterin oder der Veranstalter eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache, hat die Gemeinde ihr oder ihm diese Aufgabe zu übertragen. In allen anderen Fällen stellt die Gemeinde die Wache (Feuerwehr oder beauftragte Kräfte). Kosten und Kapazität spielen praktisch eine Rolle – früh anfragen spart Terminrisiken.

In genehmigten Versammlungsstätten regelt die Sonderbauverordnung Brandsicherheitswachen zusätzlich – etwa bei Großbühnen, erhöhter Brandgefahr oder sehr großen Besucherzahlen (SBauV Teil 1). Pyrotechnik nur nach Abstimmung mit der Brandschutzdienststelle, Rettungswege dauerhaft freihalten und eine Brandschutzordnung führen – das ergänzt § 27 BHKG zu einem Gesamtkonzept für die Behörde.

Typische Fälle, in denen eine Brandsicherheitswache nötig wird, sind folgende. Open-Air-Konzerte mit Pyrotechnik, Messen mit Heißarbeit auf Ständen, Sportevents mit großen Zuschauermengen, temporäre Bühnen und Zelte (auch auf Baustellen – siehe SiGeKo), Firmenevents mit Feuerwerk oder Gastspiele in fremden Versammlungsstätten (SBauV Teil 1).

Umsetzung in der Praxis

Ablauf von der Planung bis zur Veranstaltung: Klären Sie früh, ob § 27 BHKG oder Sonderbau-Betriebspflichten greifen. Reichen Sie rechtzeitig eine Anzeige mit Konzept bei der Gemeinde ein – mit Art und Dauer der Veranstaltung, Personenzahl, Pyrotechnik, Rettungswegen und Alarmierung. Die Behörde entscheidet über Wache, Stärke und Auflagen. Stimmen Sie sich mit Betreiber der Stätte, Brandschutzbeauftragtem und Facility ab. Unterweisen Sie Veranstaltungspersonal und halten Sie Rollen im Brandfall schriftlich fest. Nach dem Event protokollieren Sie Mängel und aktualisieren Sie das Konzept für künftige Termine.

Ein Veranstaltungskonzept sollte mindestens enthalten: zulässige Personenzahl laut Genehmigung, freie Rettungswege, Brandlasten durch Dekoration und Aufbau, geplante Heißarbeit und Pyrotechnik, Löschmittel, Alarmierung und Räumung, Sammelstellen sowie Ansprechpartner für Veranstalter, Wache und Technik.

Abgrenzung zum Dauerbetrieb: Der Brandschutzbeauftragte organisiert den laufenden Betrieb; die Brandsicherheitswache gilt nur für die Veranstaltung und erfordert feuerwehrtechnische Qualifikation. Die Brandschutzordnung muss den Veranstaltungsmodus abbilden – etwa geänderte Wege durch Stände. Nach dem Abbau muss der genehmigte Zustand wiederhergestellt sein – relevant auch für die Brandverhütungsschau.

SiGeKo koordiniert Gefahren auf der Baustelle; eine Veranstaltung dort kann zusätzlich § 27 BHKG auslösen. SiGeKo ersetzt keine Anzeige an die Gemeinde – regeln Sie Übergabe und Verantwortlichkeiten schriftlich.

Häufige Fehler: zu späte Anzeige, unvollständiges Konzept ohne Pyrotechnik-Details, blockierte Rettungswege durch Aufbau, fehlende Abstimmung mit Hausmeister oder Brandmelderzentrale, selbst gestellte Wache ohne behördliche Anerkennung. Folgen können Auflagen, Verbot oder – im Ernstfall – Personengefährdung sein.

Typische Mängel und Checkliste

Vor dem Event sollten Veranstaltungskonzept, Anzeige bei der Gemeinde, Rettungswege und Abstimmung mit Betreiber, Brandschutzbeauftragtem und Facility schriftlich geklärt sein – inklusive Rollen im Brandfall und Ansprechpartner für die Wache.

In Köln und NRW gilt in der Praxis Folgendes. Große Städte haben etablierte Verfahren für Events (Ansprechpartner Brandschutzdienststelle, Fristen, Kosten). Planen Sie bei Events über 1.000 Personen oder mit Sonderbrandgefahr mehrere Wochen Vorlauf ein. H&S+ unterstützt bei Konzept, BSO, Schnittstellen Genehmigung/Event – Leistungen Brandschutz, Blog BHKG NRW einfach erklärt, Kostenlose Erstberatung. BHKG-Serie: Brandverhütungsschau, BMA und Leitstelle.

Health and Safety+ – Brandschutz-Ratgeber, Kontakt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wann muss ich eine Veranstaltung nach § 27 BHKG anzeigen?
Wenn erhöhte Brandgefahr besteht und im Brandfall viele Personen gefährdet sein können – rechtzeitig vor der Veranstaltung an die Gemeinde. Im Zweifel anfragen; bei Versammlungsstätten und Großevents gelten zusätzlich SBauV-Betriebspflichten.
Kann ich die Brandsicherheitswache selbst stellen?
Nur wenn die Kräfte den Anforderungen genügen und die Gemeinde die Aufgabe überträgt. Andernfalls stellt die Gemeinde die Wache – in der Regel über die Feuerwehr oder anerkannte Organisationen.
Ersetzt die Brandsicherheitswache die BSO?
Nein. BSO und Genehmigung gelten weiter. Die Wache ergänzt das Konzept für die konkrete Veranstaltung – Abstimmung mit BSB, Betreiber und Behörde ist Pflicht.
Was hat das mit SBauV Teil 1 zu tun?
Versammlungsstätten haben detaillierte Betriebspflichten zu Wachen, Pyrotechnik und Großveranstaltungen (§§ 35, 41, 42 SBauV). § 27 BHKG ist die übergeordnete kommunale Regel – beide Ebenen parallel beachten.
Welche Fristen gelten in Köln und NRW?
Das Gesetz verlangt rechtzeitige Anzeige – konkrete Fristen regeln Kommunen in der Praxis (oft Wochen bis Monate bei Großevents). Frühzeitig die zuständige Brandschutzdienststelle kontaktieren.