Brandverhütungsschau nach BHKG NRW – Ablauf, Pflichten und Übergang zu GBU & BSO
Nach der SBauV-Serie endet die bauliche Einordnung bei § 150 – im laufenden Betrieb kommt eine zweite, oft unterschätzte Prüfebene hinzu: die Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG NRW. Sie ist keine Genehmigung und kein Ersatz für betrieblichen Brandschutz, aber der wichtigste Schnittpunkt zwischen Feuerwehr/Gemeinde und Ihrem Gebäudebetrieb. Dieser Artikel erklärt Ablauf, Pflichten und den sauberen Übergang in Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung; Überblick zu allen Ebenen: Blog BHKG NRW einfach erklärt.
Was gilt rechtlich?
Die Brandverhütungsschau nach § 26 BHKG verpflichtet die Gemeinde, Gebäude, Betriebe und Einrichtungen mit erhöhter Brand- oder Explosionsgefahr oder großer Personen- bzw. Sachwertgefährdung brandschutztechnisch zu überprüfen. Ziel: brandschutztechnische Mängel und Gefahrenquellen feststellen und Maßnahmen veranlassen, die Brände verhindern, Feuer- und Rauchfortpflanzung begrenzen und im Ernstfall Rettung, Löschung und Schutz von Sachwerten ermöglichen. Andere Rechtsvorschriften (BauO, ArbSchG) bleiben unberührt – die Schau ergänzt sie aus behördlicher Sicht.
Die Schau ist Aufgabe der Gemeinde (Brandschutzdienststelle). Sie wird von Personen mit Gruppenführerausbildung und Qualifikation als Brandschutztechnikerin oder -techniker durchgeführt – nachweisbar über den Lehrgang an der zentralen Aus- und Fortbildungsstätte des Landes NRW oder vergleichbarer Einrichtung. Kreisangehörige Gemeinden können die Aufgabe per Gemeinschaftsarbeit auf den Kreis übertragen. Der Feuerwehr ist Teilnahme zu geben; die Gemeinde wird über Ergebnis und Mängelbeseitigung unterrichtet. Für Sie als Betreiber, Eigentümer oder Facility heißt das: Sie stellen Zugang, Unterlagen und Ansprechpartner bereit und setzen veranlasste Maßnahmen um – nicht die Feuerwehr im Betrieb.
Rhythmus: Ab Nutzung oder Inbetriebnahme, je nach Gefährdungsgrad in Abständen von längstens sechs Jahren. Sonderbauten nach SBauV (Versammlungsstätten, Hotels, Verkaufsflächen, Hochhäuser, Garagen …) sind praktisch immer schau-relevant; auch viele Gewerbe- und Produktionsobjekte ohne Sonderbau-Status. Terminplanung liegt bei der Gemeinde – wer erst bei der Ankündigung reagiert, verliert Vorbereitungszeit.
Typische Prüfthemen in der Schau sind unter anderem Rettungswege und Fluchtwegtüren, Feuerschutzabschlüsse und Brandabschnitte, Lagerung brennbarer Stoffe in Fluren, Ordnung und Brandlasten, technische Anlagen wie Brandmeldeanlage, Rauchabzug, Sprinkler und Sicherheitsbeleuchtung im tatsächlichen Betriebszustand sowie Beschilderung und Abgleich mit Genehmigung und Brandschutznachweis. Vieles davon kennen Sie aus interner Begehung oder Versicherer-Audit – die Schau bewertet es aus feuerwehrtechnischer und behördlicher Sicht, nicht allein aus Arbeitsschutzrecht.
Ablauf in der Praxis – von der Ankündigung bis zum Protokoll: Zuerst kündigt die Gemeinde den Termin an – an Betreiber, ggf. Hausverwaltung oder Facility-Management. Zur Vorbereitung legen Sie Schlüssel für Technikräume bereit sowie Genehmigungsunterlagen, Brandschutzordnung, Feuerwehrplan und Wartungsnachweise für Brandmeldeanlage und Sprinkler. Bei der Begehung sind Betriebsleitung, Brandschutzbeauftragter und Facility idealerweise dabei; oft nimmt auch die Feuerwehr teil. Das Protokoll mit Mängeln und Fristen geht an die Gemeinde, Betroffene erhalten Auflagen zur Beseitigung. Bei schwerwiegenden Mängeln folgt eine Nachkontrolle – Fristen ernst nehmen, sonst drohen Ordnungswidrigkeiten und Versicherungsfolgen.
Brandverhütungsschau ist nicht dasselbe wie andere Pflichten – zur Einordnung: Die Schau ersetzt weder die Baugenehmigung noch die Bauordnung NRW. Sie prüft, wie das Gebäude heute betrieben wird, nicht ob die Planung damals korrekt war.
Sie ersetzt auch nicht die Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz. Dort bewertet der Arbeitgeber, welche Gefahren für Beschäftigte bestehen. Mängel aus der Brandverhütungsschau – etwa eine mit einem Keil offen gehaltene Brandschutztür – müssen Sie zusätzlich in der Gefährdungsbeurteilung aufnehmen.
Umsetzung in der Praxis
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist Ihr organisatorischer Betriebsplan für den Brandfall. Ergebnisse aus der Schau gehören in Teil B (Verhalten aller Beschäftigten) und Teil C (Aufgaben für Einsatzkräfte) übernommen und bei Bedarf fortgeschrieben.
Begehungen von Versicherer oder Berufsgenossenschaft laufen oft parallel zur Brandverhütungsschau. Führen Sie deshalb eine gemeinsame Maßnahmenliste – damit dieselben Mängel nicht doppelt bearbeitet werden und widersprüchliche Auflagen nicht untergehen.
Während der Bauphase koordiniert der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) temporäre Gefahren auf der Baustelle. Nach der Übergabe übernimmt der Betrieb. Die Brandverhütungsschau prüft das fertige Objekt – mehr dazu im SiGeKo-Ratgeber.
Übergang in Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung – so vermeiden Sie Doppelarbeit: Legen Sie eine zentrale Maßnahmenliste an. Notieren Sie für jeden Mangel, woher er stammt (Brandverhütungsschau, Versicherer, interne Begehung), welche Maßnahme nötig ist, wer verantwortlich ist und bis wann sie erledigt sein soll.
Ordnen Sie jeden Punkt zu: Braucht es einen Umbau oder eine Genehmigung, reicht eine organisatorische Regelung oder Unterweisung, oder sind beides nötig. Bei baulichen Themen stimmen Sie sich mit Bauaufsicht und Genehmigungsunterlagen ab (BauO-Ratgeber). Bei organisatorischen Punkten schreiben Sie die Brandschutzordnung fort, prüfen Flucht- und Rettungspläne und ergänzen Unterweisungen. Der Brandschutzbeauftragte koordiniert – gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und im Arbeitsschutzausschuss.
Häufige Mängel aus Schauen und sinnvolle Reaktionen: Gekeilte oder dauerhaft offen stehende Brandschutztüren sollten Sie sofort beseitigen und in Hausordnung sowie Begehungsplan verankern. Lager in Fluren und Treppen räumen, ein Lagerkonzept festlegen und regelmäßig kontrollieren. Fehlende oder veraltete Fluchtwegpläne nach ASR A2.3 neu aushängen und in der Brandschutzordnung verankern. Störungen an der Brandmeldeanlage oder fehlende Wartung über Wartungsvertrag und Störungsbuch lösen – siehe Blog BMA und Leitstelle. Fehlende Unterweisung neuer Beschäftigter ist unabhängig von der Schau eine Pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz. Nutzungsänderungen ohne Genehmigung klären Sie zuerst bauordnungsrechtlich, bevor die nächste Schau ansteht.
Vor dem Termin sollten Genehmigung, Brandschutzkonzept und das letzte Schau-Protokoll bereitliegen. Technikräume, Brandmelderzentrale, Sprinkler-Ventile und Sicherheitsstromversorgung müssen zugänglich sein. Benennen Sie Ansprechpartner für Brandschutzbeauftragten, Facility und Hausmeister inklusive Vertretung. Schließen Sie Mängel aus interner Begehung vorab, soweit ohne Umbau möglich. Bei Mietobjekten klären Sie schriftlich, wer Eigentümer, Verwalter und Nutzer welche Auflagen umsetzt.
Praxis Köln und NRW: In Großstädten wie Köln laufen Schauen für Sonderbauten, Krankenhäuser, Hochhäuser und größere Gewerbeobjekte planmäßig; kleinere Betriebe werden nach Gefährdung eingeteilt. Frühzeitig Kontakt zur Brandschutzdienststelle lohnt sich bei Neueröffnung, Umbau oder wenn die letzte Schau unbekannt ist. H&S+ bereitet Begehungen vor, vernetzt Schau-Ergebnisse mit BSO, GBU und Genehmigungsunterlagen – Leistungen Brandschutz, Blog BHKG NRW einfach erklärt, Kostenlose Erstberatung. Vertiefung: BMA und Leitstelle, Brandsicherheitswache.
Health and Safety+ – Brandschutz-Ratgeber, Kontakt.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist die Brandverhütungsschau nach BHKG?
- Eine brandschutztechnische Überprüfung von Gebäuden und Betrieben durch die Gemeinde nach § 26 BHKG NRW. Sie soll Mängel feststellen und Maßnahmen gegen Brandentstehung, Rauchausbreitung und für Rettung/Löschung veranlassen – ergänzend zu BauO, SBauV und Arbeitsschutz.
- Wie oft muss die Brandverhütungsschau stattfinden?
- Ab Nutzung oder Inbetriebnahme in Abständen von höchstens sechs Jahren, abhängig vom Gefährdungsgrad. Der Rhythmus wird von der Gemeinde festgelegt; Sonderbauten und gefährdungsreiche Betriebe sind regelmäßig betroffen.
- Wer ist für Mängel aus der Schau verantwortlich?
- Die Gemeinde führt die Schau durch und veranlasst Maßnahmen. Umsetzen müssen Eigentümer, Betreiber oder Nutzer – je nach Vertrag und Zuständigkeit. Intern sollten BSB, Facility und Geschäftsführung eine Maßnahmenliste führen und Fristen einhalten.
- Ersetzt die Brandverhütungsschau GBU und BSO?
- Nein. GBU und BSO folgen aus ArbSchG und betrieblicher Organisation. Inhaltlich überschneiden sich Themen oft (Flure, Türen, Lager, BMA) – Ergebnisse der Schau sollten Sie in GBU und BSO übernehmen, nicht ignorieren oder doppelt getrennt bearbeiten ohne Abgleich.
- Wie hängt die Schau mit der SBauV zusammen?
- SBauV und BauO regeln Bau und Genehmigung; die Brandverhütungsschau prüft im Betrieb, ob Genehmigung und IST übereinstimmen. Nach SBauV Teil 7 ist die BV-Schau der logische nächste Schritt für laufende Sonderbauten.