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Sicherheitsbeauftragte Schulung in Köln – Pflicht, Inhalte und Ablauf

Sicherheitsbeauftragte sind Beschäftigte, die den Arbeitgeber bei der Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützen. Nach § 22 SGB VII sind Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Die genaue Anzahl richtet sich nach der DGUV Vorschrift 1 und hängt von Betriebsgröße, Unfallgefährdung und räumlicher Struktur ab.

Sicherheitsbeauftragte müssen für ihre Aufgabe geschult werden. Die Schulung vermittelt grundlegende Kenntnisse im Arbeitsschutz, damit sie Gefährdungen erkennen, Kollegen sensibilisieren und den Zustand von Schutzeinrichtungen im Blick behalten können. Die Ausbildung umfasst in der Regel Grundlagen des Arbeitsschutzrechts (ArbSchG, DGUV Vorschriften), die Rolle und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten, das Erkennen von Gefährdungen und unsicheren Verhaltensweisen, Grundlagen des Brandschutzes und der Ersten Hilfe sowie die Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt.

Die Schulung dauert je nach Anbieter und Umfang ein bis zwei Tage. Neben der Grundschulung sind regelmäßige Fortbildungen empfehlenswert, um aktuelle Entwicklungen im Arbeitsschutz kennenzulernen. Die DGUV empfiehlt eine Auffrischung alle drei bis fünf Jahre.

Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis – sie arbeiten auf Augenhöhe mit ihren Kollegen. Gerade deshalb sind sie besonders wirksam: Sie erkennen Gefahren im Arbeitsalltag oft früher als externe Prüfer und können niedrigschwellig auf unsichere Situationen hinweisen. Eine gute Schulung befähigt sie, diese Rolle kompetent und selbstbewusst auszufüllen.

In Köln und NRW bieten wir Schulungen für Sicherheitsbeauftragte an – praxisnah, verständlich und auf Ihren Betrieb zugeschnitten. Ob vor Ort in Ihrem Unternehmen oder als Online-Schulung – wir passen Format und Inhalte an Ihre Bedürfnisse an. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Angebot.