Health and Safety +

Brandschutzschulungen im Unternehmen – Pflicht, Inhalte und Ablauf

Brandschutzschulungen gehören zu den grundlegenden Pflichten des Arbeitgebers im betrieblichen Brandschutz. Sie stellen sicher, dass alle Beschäftigten wissen, wie sie Brände vermeiden, sich im Brandfall richtig verhalten und Löscheinrichtungen bedienen können. Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der ASR A2.2 sowie die DGUV Vorschrift 1.

Im betrieblichen Brandschutz werden verschiedene Schulungsarten unterschieden. Die allgemeine Brandschutzunterweisung richtet sich an alle Beschäftigten und muss mindestens einmal jährlich durchgeführt werden. Sie umfasst das Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Evakuierung, Kenntnisse über Flucht- und Rettungswege sowie die Lage und Handhabung von Feuerlöschern. Diese Unterweisung basiert auf der Brandschutzordnung Teil B des Unternehmens.

Die Brandschutzhelfer-Ausbildung ist eine weitergehende Schulung für ausgewählte Beschäftigte. Nach ASR A2.2 muss der Arbeitgeber eine ausreichende Anzahl von Brandschutzhelfern ausbilden lassen – in der Regel 5 bis 10 Prozent der Beschäftigten. Die Ausbildung umfasst theoretische Inhalte (Grundlagen des Brandschutzes, Brandklassen, Löschmittel, betriebliche Brandschutzorganisation) und praktische Übungen (Handhabung von Feuerlöschern, Löschübung am offenen Feuer). Wiederholungsschulungen sind in angemessenen Abständen erforderlich, typischerweise alle drei bis fünf Jahre.

Für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – insbesondere Brandschutzbeauftragte – gelten noch umfangreichere Ausbildungsanforderungen. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach DGUV Information 205-003 umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten und deckt baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz ab. Regelmäßige Fortbildungen sind Pflicht.

Die Dokumentation aller Brandschutzschulungen ist für den Arbeitgeber verpflichtend. Festgehalten werden müssen Datum und Dauer der Schulung, Inhalte und Themen, Name des Referenten, Teilnehmerliste mit Unterschriften sowie gegebenenfalls praktische Übungen. Diese Nachweise sind bei Betriebsprüfungen, Versicherungsfällen oder nach Bränden von entscheidender Bedeutung.

Wir führen Brandschutzschulungen für Unternehmen in Köln und NRW durch: von der jährlichen Brandschutzunterweisung über die Brandschutzhelfer-Ausbildung bis hin zur Evakuierungsübung. Unsere Schulungen sind praxisnah, auf Ihren Betrieb zugeschnitten und erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen. Sprechen Sie uns an für ein individuelles Schulungskonzept.